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essentials: Wissensbausteine aus den Wirtschafts, Sozial- und Geisteswissenschaf-
ten, aus Technik und Naturwissenschaften sowie aus Medizin, Psychologie und
Gesundheitsberufen. Von renommierten Autoren aller Springer-Verlagsmarken.
Karlhans Liebl
Wirtschafts- und
Organisierte Kriminalität
2. Auflage
Prof. Dr. Karlhans Liebl
Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Rothenburg/OL
Deutschland
ISSN 2197-6708 ISSN 2197-6716 (electronic)
essentials
ISBN 978-3-658-13141-8 ISBN 978-3-658-13142-5 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-658-13142-5
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Was Sie in diesem Essential finden
können
• Überblick über die schadensträchtigsten Kriminalitätsformen
• Analyse der vielfältigen Verflechtung der kriminellen Organisationen
• Hinweise auf Verfolgungsdefizite
V
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
2 Wirtschaftskriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
2.1 Deliktstrukturen der Wirtschaftskriminalität: Betrug . . . . . . . . . . . 4
2.2 Deliktstrukturen der Wirtschaftskriminalität: Untreue . . . . . . . . . . 5
2.3 Deliktstrukturen der Wirtschaftskriminalität:
Insolvenzkriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2.4 Deliktstrukturen der Wirtschaftskriminalität: Korruption . . . . . . . . 7
2.5 Deliktstrukturen der Wirtschaftskriminalität:
Steuerhinterziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2.6 Deliktstrukturen der Wirtschaftskriminalität:
Verstöße gegen das Lebensmittelrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
2.7 Deliktstrukturen der Wirtschaftskriminalität: Produktpiraterie
und andere Rechtsschutzverletzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2.8 W eitere Formen der Wirtschaftskriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3 Organisierte Kriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.1 Die Definition der Organisierten Kriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.2 Mafia und Organisierte Kriminalität – ein Abgrenzungsproblem . . . 14
3.3 Betätigungsfelder der Organisierten
Kriminalität – Begehungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
4 Die Organisierte Wirtschaftskriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
5 Staatlich organisierte Wirtschaftskriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
6 Umfang der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität . . . . . . . . . 25
VII
VIII Inhaltsverzeichnis
7 Auswirkungen der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität
und die Probleme ihrer Bekämpfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Was Sie aus diesem Essential mitnehmen können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Einleitung 1
Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität (letztere auch OK genannt) werden
immer häufiger in den Medien thematisiert. Auch gewinnt die „Bekämpfung“
der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität bei den Strafverfolgungsorganen
immer mehr an Bedeutung. Eine effektive Eindämmung und Verfolgung dieser
Kriminalitätsformen hat jedoch zur Bedingung, dass – und dies wird in den gegen-
wärtigen „Krisen“ einzelner Akteure oder ganzer Wirtschaftsbereiche sehr deutlich
– die Strafverfolgung mit der Entwicklung der internationalen Wirtschafts- und
Währungsbeziehungen Schritt hält. Dies bedeutet weiter, dass es zu einer ernst-
haften Zusammenarbeit der einzelnen Staaten bei der Verfolgung der Wirtschafts-
und Organisierten Kriminalität kommen muss, d. h. dass sich Ermittlungen nicht
nur auf nationale Gegebenheiten beschränken dürfen und Ermittlungsersuchen an
andere Länder und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten schnell und effektiv
werden müssen.
Einige wenige Beispiele sollen dies veranschaulichen: 1) In Deutschland be-
steht die Möglichkeit, sich die Kapitalertragssteuer, die bei der Ausschüttung von
Dividenden auf Aktien von diesen abgezogen wird, wieder unter bestimmten Vo-
raussetzungen erstatten zu lassen. Da der Aktienbesitz jedoch oftmals weltweit
gestreut ist und der deutsche Fiskus keine Möglichkeiten hat, Überprüfungen in
anderen Ländern durchzuführen, können im Zusammenwirken von Vermögensver-
waltungen und Aktionären Steuererstattungen beantragt werden, die manipuliert
sind. Nur wenn auch der Staat, in dem der Aktionär seinen Wohnsitz hat, an einer
solchen Verfolgung Interesse hat, kann es zu einer wirksamen Strafverfolgung
kommen. 2) Produktfälschungen werden in manchen Staaten ohne Strafverfol-
gung produziert, da auch in Industrienationen oftmals die allgemeinen Patent- und
Markenschutzrechte nicht anerkannt werden. Insoweit werden staatlicherseits auf-
grund der Förderung der eigenen landesinternen Wertschöpfung solche „Produkt-
piraterien“ nicht verfolgt und somit den Patent- bzw. Markenrechtinhabern erheb-
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K. Liebl, Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität, essentials,
DOI 10.1007/978-3-658-13142-5_1
2 1 Einleitung
liche Schäden zugefügt. Dieses Verhalten schädigt auch die Volkswirtschaften der
Länder, in denen diese Rechtsinhaber ihren Sitz haben (z. B. durch entstehende
Arbeitslosigkeit und Steuerausfälle). 3) Im Bereich der Organisierten Kriminalität
dürfte es sicherlich z. B. in der näheren Zukunft zu einer Zunahme des Menschen-
schmuggels aus unterschiedlichen (wie z. B. Bürgerkriege oder Klimaveränderun-
gen) Gründen oder Motiven kommen. Bekannt ist bereits, dass von Menschen-
schmuggelorganisationen selbst vor aberwitzigen „Werbemethoden“ (um weitere
Personen zu einer Inanspruchnahme von Menschenschmugglern zu animieren),
wie z. B. dass in Deutschland Häuser für jeden „Einwanderer“ bereitstehen oder
Geldkarten verteilt werden und jeder sich so die zum Leben notwendigen Geldmit-
tel aus Automaten ziehen könne. Nur durch die Zusammenarbeit der betroffenen
Staaten kann versucht werden, wenigstens die größten Auswüchse zu verhindern
und das menschenverachtende Wirken dieser Menschenschmuggler schon im An-
satz zu verhindern.
Was verbirgt sich nun hinter diesen Kriminalitätsformen, wie sehen die Tat-
handlungen aus, welchen Umfang hat diese Kriminalität und wo liegen die Proble-
me einer besseren Strafverfolgung? Im Folgenden wird versucht ansatzweise diese
wichtigen Fragen zu beantworten, Zusammenhänge aufzuzeigen und damit auch
Forderungen für eine bessere Strafverfolgung zu formulieren.
Nachfolgend sollen daher zuerst einmal die beiden Kriminalitätsformen und
ihre speziellen Ausprägungen vorgestellt werden um dann den Umfang und auch
ansatzweise die Fragen einer substantiellen Strafverfolgung darzustellen. Ange-
merkt sei an dieser Stelle, dass die sogenannte Internet-Kriminalität oftmals Be-
züge zu den hier vorgestellten Kriminalitätsformen hat. Aufgrund von besonderen
weiteren Bedingungen auf die dabei noch einzugehen wäre, muss eine solche Ein-
beziehung in diesem Rahmen unterbleiben.