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THESEN UND THESENANSCHLAG
LUTHERS
THESEN UND THESENANSCHLAG
LUTHERS
Geschehen und Bedeutung
VON
HEINRICH BORNKAMM
1967
VERLAG ALFRED TÖPELMANN - BERLIN
THEOLOGISCHE BIBLIOTHEK TÖPELMANN
HERAUSGEGEBEN VON
K. ALAND, K.G. KUHN, C. H. RATSCHOW UND E. SCHLINK
14. HEFT
(c) 1967 by Verlag Alfred Töpelmann, Berlin 30 (Printed in Germany)
Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Ohne ausdrüdt-
liche Genehmigung des Verlages ist es auch nicht gestattet, dieses Buch oder Teile daraus auf
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Ardiiv-Nr. 3901671/14
Satz und Drude: Thormann & Goetsch, Berlin 44
VORWORT
Die nachfolgende kleine Schrift ist mehr gewachsen als geplant.
Der erste Teil, der zunächst in der Hanns Rückert gewidmeten Fest-
gabe, GEIST UND GESCHICHTE DER REFORMATION (1966) erschien,
wollte nur versuchen, etwas Ordnung in die vielverhandelte Frage
nach dem Geschehen um den 31. Oktober 1517 zu bringen und dem
Bestand zuverlässiger Quellen der Uberlieferung, vor allem den
ältesten, z. T. mißverstandenen oder überhaupt übersehenen, das
Vertrauen wiederzugewinnen, das sie verdienen. Nachdem dieser
Aufsatz bereits gedruckt war, boten neue Schriften der Kritiker
dieser Uberlieferung Anlaß, die historische Bemühung weiterzu-
führen und den während der gesamten Diskussion erfreulicherweise
geringer gewordenen Abstand genauer zu fixieren. Vor allem aber
ergab sich immer zwingender die Notwendigkeit, das historische
mit dem theologischen Problem des Ablaßstreits zu verbinden, wie
es verständnisvoll und offenherzig schon von katholischer Seite
geschehen war. Es mußte ja den, der sich der geschichtlichen Bedeu-
tung des damaligen Ringens bewußt war, mit Aufmerksamkeit und
Anteilnahme erfüllen, daß das Thema von einst nach so langer Zeit
wieder zum Gegenstand eindringlichen Fragens in der heutigen
katholischen Theologie geworden war. Schließlich erschien, nachdem
die kurzen, auf die Berührungen mit der reformationsgeschichtlichen
Problematik beschränkten Bemerkungen abgeschlossen waren, die
Ablaßkonstitution Papst Pauls VI. vom 1. Januar 1967. Sie machte
die folgenreiche historische Frage plötzlich wieder aktuell. An der
Constitutio vorbeizugehen, war unmöglich. Daß die Lehrentschei-
dung mit betonter Eindeutigkeit für die traditionelle, spätmittel-
alterliche Ablaßtheorie fiel und nur Reformen der Ablaßpraxis ein-
geführt wurden, war im Gedanken an die Bemühungen der neueren
katholischen Theologie eine Enttäuschung. Aber zugleich stellte sich
um so stärker die geschichtliche Frage nach dem Recht von Luthers
VI Vorwort
Einwänden und Mahnungen, die allein aus brennender Sorge um
das Seelenheil der Christen und das rechte Verständnis der Erlösung
entsprungen waren. Auch wenn der Ablaß für die nichtkatholischen
Kirchen keine und für die römisch-katholische Kirche nur noch eine
geminderte Bedeutung hat, so bleibt er doch unlösbar mit dem
großen Geschehen verklammert, das durch die Verurteilung von
Luthers Kritik in Gang kam.
Beim Abschluß der Korrektur kann ich noch auf den soeben er-
schienenen Aufsatz von Franz Lau, Die gegenwärtige Diskussion
um Luthers Thesenanschlag (Luther-Jahrbuch 1967, S. 11—59) ver-
weisen. Wir sind unabhängig voneinander z. T. auf denselben, z. T.
auf verschiedenen Wegen zum gleichen Ergebnis in der Frage des
Thesenanschlags gekommen.
Heinrich Bornkamm
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Vorwort V
1. Der Thesenanschlag (Zur Frage des 31. Oktober 1517) 1
2. Der Ertrag der Auseinandersetzung über den Thesenanschlag . . 41
3. Der Ablaß als theologisches Problem 47
4. Die Ablaßkonstitution Papst Pauls VI. vom 1. Jan. 1967 65
I. DERTHESENANSCHLAG
Zur Frage des 31. Oktober I J IJ
Die Überlieferung vom Thesenanschlag Luthers am 31. Oktober
1517 ist neuerdings in zweifacher Hinsicht in Zweifel gezogen
worden: das Datum durch HANS VOLZ1, das Faktum durch ERWIN
ISERLOH und KLEMENS HONSELMANN2. Die sensationelle Wirkung,
die diese Erschütterung eines der bekanntesten Grenzsteine der Welt-
geschichte haben mußte3, hat die Aufmerksamkeit ganz auf den
umstrittenen Vorgang selbst gezogen, vor allem auf die selbstver-
ständlich viel wichtigere Faktenfrage. Demgegenüber sind die Zu-
sammenhänge, in die er hineingehört, zu wenig ins Blickfeld ge-
treten. Die Frage, was Luther mit den 95 Thesen wollte, welchen
Weg er für diese Auseinandersetzung gesucht hat und was aus ihr
folgte, ist bedeutsamer als die, ob und wann er sie angeschlagen
hat. Andererseits ist die Frage nadi dem Geschehen am 31. Oktober
nicht ohne das Bild, das der Ablauf der Ereignisse im ganzen bietet,
zu beurteilen4.
1 HANS VOLZ, Martin Luthers Thesenanschlag und dessen Vorgeschichte, 1959
(im folgenden VOLZ). Die materialreiche Arbeit ist grundlegend für die
gesamte Diskussion. Ergänzend dazu H. VOLZ, Erzbischof Albrecht von
Mainz und Martin Luthers 95 Thesen, 1962. (Sonderdruck aus dem Jahrbuch
der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung, Bd. 13).
2 ERWIN ISERLOH, Luthers Thesenanschlag, Tatsache oder Legende? 1962.
KLEMENS HONSELMANN, Die Veröffentlichung der Ablaßthesen Luthers 1517.
Theologie und Glaube 55, 1965, S. 1—23.
5 Vgl. die auf der 26. Versammlung deutscher Historiker im Okt. 1964 ge-
haltenen Referate und die Berichte über die literarische und mündliche Dis-
kussion in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht (im Folgenden GWU),
16, 196$, S. 661—699.
4 Ich vertrete dabei eine Auffassung, die ich mir seit den Anfängen der Er-
örterung gebildet, aber weiter an ihr überprüft habe. Zustimmung und
Kritik gegenüber anderen Autoren ergeben sich bei einem so eng begrenzten
Feld von Texten selbstverständlich in zahlreichen Fällen. Ich mache sie nur
dort sichtbar, wo sie mir für das Verständnis des Gesamtgeschehens wesent-
lich erscheinen. Zu der lebhaften, aber an Zufallsfragen entstandenen und
äußerst unübersichtlich geführten Diskussion lassen sich neue Einzelheiten
2 Heinrich Bornkamm
I
Während sich überraschenderweise herausstellte, daß die tra-
ditionelle Aussage über den Thesenanschlag auf einer äußerst
schmalen Quellenbasis beruht, sind wir über den Zusammenhang
sehr viel zuverlässiger unterrichtet, und zwar durch die zeitlich
nächsten Äußerungen Luthers selbst. Von ihnen muß ausgegangen
werden5. Die Thesen werden zum ersten Male erwähnt in Luthers
Brief an Erzbischof Albrecht von Magdeburg und Mainz vom 31.
Oktober 1517, und zwar als Nachsatz nach dem abschließenden
Amen und Datum: »Wenn es Dir, ehrwürdiger Vater, gefällt,
kannst Du diese meine Disputationsthesen ansehen, um davon
Kenntnis zu nehmen, wie zweifelhaft die Lehre vom Ablaß ist,
welche jene als absolut sicher verbreiten8.« Dieser Satz ist nicht
etwa die geschickt verhüllte Hauptsache des Briefes und der Brief
das Begleitschreiben zu den Thesen, sondern in der Tat nur ein
Nachtrag. Der Brief selbst spricht den Erzbischof auf die doppelte
Beziehung an, in der er zu dem unerfreulichen Ablaßhandel steht:
1. Unter seinem Namen werden von den Ablaßpredigern völlig
verkehrte Anschauungen über den Ablaß im Volke verbreitet, die
kaum beitragen, sondern nur ein methodischer Versuch, das Ganze in seine
Ordnung zu bringen. Einige Quellenstellen sind als ausdiskutiert zu be-
trachten und sollten nicht immer wieder in die Debatte geworfen werden.
Dazu rechne ich auch die spätere Aufzeichnung von Luthers damaligem
Famulus Agricola, die von ihrem früher angenommenen Augenzeugenwert
ohnehin schon viel verloren hat (abgedr. Kl. Texte 142, s. u. Anm. 6, S. 14).
Sie ist offenbar aus einer Bemerkung der Schutzschrift entstanden, die Me-
lanchthon unter dem Pseudonym Didymus Faventinus 1521 für Luther
schrieb: Lutherus . . . proposuit quaedam de Indulgentiis paradoxa, idque
modeste, nihil statuens aut decernens, disputans tantum pro more sdio-
larum. CR 1, 291. Werke, hrsg. von R. STUPPERICH I, 61; modeste entnimmt
Melanchthon vielleicht Luthers Widmungsbrief zu den Resolutionen vom
30. Mai 1518. WA 1; 526, 24.
5 Das ist mit Recht von KONRAD REPGEN in der Diskussion auf dem Histori-
kertag 1964 gefordert worden (GWU S. 696). Die späteren Zeugnisse sind
zwar keinesY/cgs immer wertlos, müssen aber in den Zusammenhang ein-
geordnet werden, der sich von den Anfängen her ergibt.
" Si t[uae] R[everendissimae] p[aternitati] placet, poterit has meas disputa-
tiones viderc, ut intelligat, quam dubia res sit Indulgentiarum opinio, quam
illi ut certissimam seminant. WA Br. 1; 112, 66 ff. Einen ähnlichen Brief
schrieb Luther nach seinen wiederholten Angaben an seinen Ordinarius,
Bischof Scultetus von Brandenburg. VOLZ S. 19 ff. Die wichtigsten Texte
finden sich in dem Heft von KURT ALAND, Martin Luthers 95 Thesen nebst
dem Sermon von Ablaß und Gnade 1517 (Kleine Texte 142), 1962; um-
fassender und übersetzt bei KURT ALAND, Martin Luthers 95 Thesen (Furche-
Bücherei 211), 1965.