Table Of ContentStephan Kirste
Theorie der
Körperschaft
des öffentlichen
Rechts
Verwaltungshistorische,
organisationstheoretische und
verwaltungsorganisationsrechtliche
Aspekte
Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts
Theorie der Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Verwaltungshistorische, organisations
theoretische und verwaltungsorganisations
rechtliche Aspekte
Stephan Kirste
UNIVERSITÄTS-
BIBLIOTHEK
HEIDELBERG
Über den Autor
Stephan Kirste, Univ.Prof. Dr. jur., Inhaber des Lehrstuhls für Rechts und Sozial
philosophie an der Universität Salzburg. Präsident der Deutschen Sektion der
Inter nationalen Vereinigung für Rechts und Sozialphilosophie (IVR). Wichtigste
Publikationen: Die Zeitlichkeit des positiven Rechts und die Geschichtlichkeit des
Rechtsbewußtseins, Berlin 1998. – Einführung in die Rechtsphilosophie. Darm
stadt 2010. – Geschichte der Rechtsphilosophie der Neuzeit (im Erscheinen), Ba
denBaden. Forschungsschwerpunkte: Theorie der Rechtswissenschaften, Ideen
geschichte der Rechtsphilosophie, Recht und Zeit, Gerechtigkeit, Menschenrechte.
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urn: urn:nbn:de:bsz:16-heibooks-book-284-8
doi: https://doi.org/10.11588/heibooks.284.376
Text © 2017, Stephan Kirste
ISBN 978-3-946531-62-3 (Hardcover)
ISBN 978-3-946531-63-0 (PDF)
Vorwort
Diese „Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts“ lag der juristischen Fa
kultät der Universität Heidelberg 2004 als Habilitationsschrift vor. Sie wurde von
meinem 2010 viel zu früh verstorbenen akademischen Lehrer Winfried Brugger be
treut. Das Zweitgutachten übernahm freundlicherweise Reinhard Mußgnug. Auf
ihrer Grundlage wurde mir die venia legendi für Öffentliches Recht, Rechtsphilo
sophie, Verfassungsgeschichte der Neuzeit und Rechtssoziologie erteilt. Ich hätte zu
diesem Zeitpunkt sehr gerne der – hier erstmals dargestellten – Entwicklung der
Körperschaften im Nationalsozialismus ein Kapitel über deren Zeitgeschichte an
gefügt, das mir zum Zweck der Habilitation entbehrlich, von der Sache her aber in
der Publikation sinnvoll erschien. Entgegen besserer Ratschläge, etwa von Friedrich
Müller, Eberhard SchmidtAßmann und Rolf Gröschner, hielt ich an der Hoffnung
fest, dieses Projekt realisieren zu können: mit Folgen! Die überraschend schnell an
gefragten Vertretungen – mehrfach zwei pro Semester –, sodann die Rufe verhin
derten gründlich die Realisierung des Vorhabens. Hinzu kam, daß mein beruflicher
Weg andere Akzente setzte, als sie die Reihenfolge der venien nahelegte: An der
internationalen deutschsprachigen Andrássy Universität in Budapest beschäftigte
mich das Europarecht, Europäische Verwaltungsrecht und die Rechtsvergleichung.
In Salzburg ist es die Rechts und Sozialphilosophie, für die mir auch als Vorsitzen
der der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts und Sozi
alphilosophie eine gewisse Verantwortung anvertraut wurde. Das prägte auch die
Forschung. So mußte ich einsehen, daß aus der Hoffnung ein Traum wurde, der sich
immer weniger realisieren ließ. Es blieb bei einer Aktualisierung des Literaturver
zeichnisses 2010, bei der Sören Wollin geholfen hat. Daß die Arbeit am Ende eine an
gemessene Form erhalten hat, geht auf die sorgfältige Lektüre durch Ingrid Baum
busch und abschließende Korrekturen von Frau Hannah Maria Messner zurück.
Ihnen allen danke ich von Herzen für ihre vielfältige Unterstützung. Ohne sie wäre
die Erstellung der Arbeit nicht möglich gewesen – mit ihnen war sie eine Freude.
In der international ausgerichteten Rechtsphilosophie sind OnlinePublikationen
schon länger üblich. Wissenschaftliche Werke sind hier leicht zugänglich und kön
nen vielfältiger genutzt werden als in gedruckter Form. Mich hat die hoch professio
nelle Unterstützung durch Frau Dr. Maria Effinger und ihrem Team von heiBOOKS,
der Publikationsplattform der Universitätsbibliothek Heidelberg, darin bekräftigt,
meine Habilitationsschrift diesem Publikationsmedium anzuvertrauen.
Salzburg, im August 2017
5
Inhaltsübersicht
Vorwort 5
Einleitung 23
Erster Teil: Die Grundlagen Der Körperschaft des Öffentlichen Rechts 33
A. Der Ausdruck „Körperschaft“ im Grundgesetz 33
I. Öffentliche Körperschaft als Vertretungskörperschaft (Körperschaft
im repräsentationsrechtlichen Sinn, „Kollegialkörperschaften“) . . . . . . . . . . .34
II. Die rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36
III. Zusammenfassung und Sprachgebrauch der Landesverfassungen . . . . . . . . .44
B. Begriff der Körperschaft des öffentlichen Rechts 47
I. Der enge Begriff der Körperschaft des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . .49
II. Der weite Begriff der Körperschaft des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . .51
III. Zweifel an der Möglichkeit einer Begriffsbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53
IV. Inklusive Theorien und eigener Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57
C. Geschichte der Körperschaft des öffentlichen Rechts 63
I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63
II. Ursprung des Begriffs der Körperschaft des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . .65
III. Die Korporationstheorien im Absolutismus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67
IV. Die Entstehung der neuen Körperschaften des öffentlichen Rechts
in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76
V. Zur Ausdifferenzierung der Körperschaften des öffentlichen Rechts
von 1850 bis 1914 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .100
VI. Die Festigung und Formalisierung der Körperschaften des öffentlichen
Rechts in der Weimarer Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138
VII. Nationalsozialismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .171
VIII. Einige zusammenfassende Bemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .229
D. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts als Organisation 233
I. Organisationstheorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .238
II. Gesellschaftliche Organisationen und Organisationen der öffentlichen
Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .275
III. Die drei Organisationsdimensionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .278
IV. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .319
V. Das Makrosystem der Verwaltungsorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .319
7
8 Inhaltsübersicht
Zweiter Teil:
Die Körperschaft als Organisationsform des Verwaltungsrechts 327
A. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts im System des Verwaltungs
organisationsrechts 327
I. Verwaltungsorganisationsrecht und rechtliche Strukturen
des Makrosystems der Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .327
II. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Schaffung selbständiger
Verwaltungsorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .332
III. Drei Dimensionen des Verwaltungsorganisationsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . .372
IV. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .400
B. Bildung und Errichtung der Körperschaft des öffentlichen Rechts 403
I. Die Körperschaft als selbständige Rechtsperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .403
II. Beginn der Rechtsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .413
III. Umfang der Rechtsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .415
IV. Formen von Bildung und Errichtung der Körperschaft des öffentlichen
Rechts und ihrer Auflösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .442
V. Die Aufgaben der Körperschaft des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . .451
VI. Exkurs: Die sogenannten „nurformellen“ Körperschaften
des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .515
VII. Bildung und Errichtung der Körperschaft des öffentlichen Rechts:
Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .526
C. Die rechtliche Binnenstruktur der Körperschaft des öffentlichen Rechts 531
I. Mitgliedschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .531
II. Die Organe der Körperschaft des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . .542
III. Regionale Differenzierungen der Körperschaften des öffentlichen Rechts 597
IV. Exkurs: Die Abgrenzung zur Anstalt des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . .597
V. Zusammenfassung: Die innere, „politische“ Selbst verwaltung der
Körperschaft des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 614
D. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts und ihre Umwelt 617
I. Befugnisse der Körperschaften des öffentlichen Rechts zu ihrer
Aufgabenerledigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .618
II. Die Ressourcen der Körperschaft des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . .625
III. Die Kontrolle der Körperschaft des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . .651
IV. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .675
Dritter Teil: Körperschaftsformen, Zusammenfassung und Ausblick 677
I. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts – Versuch einer Systematik . . .678
II. Schluß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .698
Literaturverzeichnis 715