Table Of ContentRobert Schwarz
Praxisleitfaden
betriebliche
Altersvorsorge
Alles Wichtige für den täglichen Einsatz
3. Auflage
Praxisleitfaden betriebliche
Altersvorsorge
Robert Schwarz
Praxisleitfaden
betriebliche
Altersvorsorge
Alles Wichtige für den täglichen
Einsatz
3., überarbeitete und aktualisierte Auflage
RobertSchwarz
Berlin,Deutschland
ISBN978-3-658-20342-9 ISBN978-3-658-20343-6(eBook)
https://doi.org/10.1007/978-3-658-20343-6
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I. Vorwort
„DieRenteistsicher.“DieserSatzvonNorbertBlümklingtwohljedem,dersich
mitdem Thema Rentebeschäftigthat, nochin den Ohren. Ob sie es damals tat-
sächlichwar,kannandieserStellewohloffenbleiben.
Heutezumindestscheintsicher,dassdiegesetzlicheRentenichtreichenwird,
um auch im Alter den gewohntenLebensstandard halten zu können.Die Absen-
kung des Rentenniveaus und stetig steigende Lebenshaltungskosten, bei Mieten
undEnergiekostensogardeutlichüberdieInflationsratehinaus,macheneinezu-
sätzlicheprivateVorsorgeunabdingbar.
Rechnet man vorsichtig, haben heutige Nettoeinkommen inflationsbedingt in
30JahrennurnochdieHälfteihrerKaufkraft.Diesbedeutet,einheute35-Jähriger
musszuRentenbeginninetwadasZweifacheseinesaktuellenNettoeinkommens
zurVerfügunghaben,umohneEinbußenweiterlebenzukönnen.Diegesetzliche
Rente wird davon vermutlich die Hälfte abdecken können.Der Rest mussprivat
finanziertwerden.WeralsoimAlterlebenwill,anstattnurzuüberlebenundseinen
Lebensabendgenießenmöchte,istgutberaten,dieFreiwilligkeitderzusätzlichen
VersorgungnichtüberzubewertenunddiesealsPflichtzuverstehen.
EinederzahlreichenMöglichkeitenprivatvorzusorgenistdiebetrieblicheAl-
tersvorsorge.SieisteinederältestenFormenprivaterAltersvorsorgeinDeutsch-
land und gehört heute zur geförderten Zusatzversorgung der zweiten Schicht im
so genannten Drei-Schichten-Modell (siehe Tab. 1). Durch die Finanzierung aus
demBruttoeinkommenunddiedamitverbundenesteuerlicheundsozialversiche-
rungsrechtliche Förderung stellt sie eine der attraktivsten Formen für die private
Altersvorsorgeüberhauptdar.WegenderVielzahlgültigerRechtsnormenunddie
sich ständigänderndeRechtsprechung,istsieallerdings inder Praxis auch recht
komplex.
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ermöglichtjedem Arbeitnehmer
unabhängigdavonwooderbeiwemerbeschäftigtist,dieseFormderAltersvorsor-
gefürsichzunutzen.ImUmkehrschlussbedeutetdiesfürArbeitgeberaber,dass
V
VI I.Vorwort
Tab.1 Drei-Schichten-Modell
ErsteSchicht(Basisversorgung) GesetzlicheRentenversicherung,Landwirt-
schaftlicheAlterskassen,Berufsständische
Versorgungswerke,Basisrente(Rürup-Rente)
ZweiteSchicht(Zusatzversorgung) Riester-Rente,BetrieblicheAltersvorsorge
DritteSchicht(Kapitalanlageprodukte) PrivateRenten-/Lebensversicherungen,Spar-
pläne,etc.
sie,umdemRechtsanspruchgerechtzuwerden,eineentsprechendeVersorgungs-
ordnunginihremUnternehmenbereithaltenmüssen.Undseiesnurinderkleinsten
denkbarenForm–durchdieBeauftragungeinesVermittlersmitderBeratungund
demAbschlussvonDirektversicherungenfürseineBelegschaft.Aber selbsthier
lauert die ein oder andere rechtliche Falle, in dieein Unternehmen tappen kann,
wenndieeinzelnenSchrittenichtsorgfältiggeplantunddurchdachtwurden.
DasvorliegendeHandbuchbeschäftigtsichmitdenpraxisrelevantenBereichen
derbetrieblichenAltersvorsorgeundrichtetsichanPraktiker,dieinihrertäglichen
Arbeit mit dem Thema befasst sind – Vermittler, Steuerberater, Personalverant-
wortlicheundGeschäftsführerkleinererUnternehmen.Es sollgleichermaßenals
EinführungindiekomplexeMaterieundalsNachschlagewerkbeimtäglichenUm-
gangmitdenRegelungendienen.
DabeiwurdebewusstaufeinebisinsDetailreichende,umfassendeDarstellung
verzichtet.NurdiefürdiePraxiswichtigstenRegelungsbereichevonBetriebsren-
tengesetz,Arbeits-,Steuer-,undSozialrechtwerdenübersichtlichundverständlich
dargestellt.DabeiwurdederaktuelleRechtsstand2018berücksichtigt.
AmSchlusswirdexemplarischderAufbaueinerVersorgungsordnungmitden
jeweilszutreffendenEntscheidungenbeschriebenundermöglichtsoauchNicht-
SpezialisteneinerelativeinfacheundrechtssichereHandhabungdesThemas.
Wegender besseren Lesbarkeit wurdeaufdieVerwendung derjeweils männ-
lichen und weiblichen Form verzichtet. Soweit zutreffend sind aber stets beide
Geschlechtergemeint.
Berlin,Deutschland RobertSchwarz
imJuni2018
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AGG AllgemeinesGleichbehandlungsgesetz
a.F. alteFassung
ArbG Arbeitsgericht
Az Aktenzeichen
BaFin BundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht
bAV betrieblicheAltersvorsorge
BBG Beitragsbemessungsgrenze
BetrAVG Betriebsrentengesetz
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BFH Bundesfinanzhof
BGH Bundesgerichtshof
BGB BürgerlichesGesetzbuch
BMF BundesministeriumderFinanzen
Buchst. Buchstabe
BurlG Bundesurlaubsgesetz
d.h. dasheißt
Doppelbuchst. Doppelbuchstabe
EntgeltfortzahlungsG Entgeltfortzahlungsgesetz
EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung
EStG Einkommensteuergesetz
EStR Einkommensteuerrichtlinien
e.V. eingetragenerVerein
ggf. gegebenenfalls
GKV GesetzlicheKrankenversicherung
GmbH GesellschaftmitbeschränkterHaftung
GmbHG GmbH-Gesetz
VII
VIII Abkürzungsverzeichnis
GRV GesetzlicheRentenversicherung
HGB Handelsgesetzbuch
i.S. d. imSinnedes
i.V. m. inVerbindungmit
KStR Körperschaftsteuerrichtlinien
KVdR KrankenversicherungderRentner
LAG Landesarbeitsgericht
LStDV Lohnsteuerdurchführungsverordnung
LStR Lohnsteuerrichtlinien
n.F. neueFassung
Nr. Nummer
p.a. proJahr
OHG OffeneHandelsgesellschaft
PSVa.G. PensionssicherungsvereinaufGegenseitigkeit
R Richtlinie
SGB Sozialgesetzbuch
TzBefG Teilzeit-undBefristungsgesetz
UG Unternehmergesellschaft
vgl. vergleiche
VVa.G. VersicherungsvereinaufGegenseitigkeit
z.B. zumBeispiel
zzgl. zuzüglich
Inhaltsverzeichnis
1 Rechtsgrundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.1 Definition. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.1.1 Leistungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
1.1.2 Versorgungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
1.1.3 ArbeitsverhältnisundArbeitnehmerbegriff. . . . . . . . . 4
1.2 AnspruchaufEntgeltumwandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.2.1 Grundsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.2.2 Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.2.3 FortführungmiteigenenBeiträgen. . . . . . . . . . . . . . 6
1.2.4 Tarifvorbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.2.5 Arbeitgeberpflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.3 WichtigeVorschriftendesBetriebsrentengesetzes . . . . . . . . . 8
1.3.1 Einstandspflicht(§§1und2BetrAVG) . . . . . . . . . . . 8
1.3.2 Unverfallbarkeit(§§1b,2BetrAVG) . . . . . . . . . . . . 9
1.3.3 Abfindung(§3BetrAVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
1.3.4 Übertragung(§4BetrAVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
1.3.5 GesetzlicherInsolvenzschutz(§§7–15BetrAVG) . . . . 18
1.3.6 Anpassungsprüfungspflicht(§16BetrAVG) . . . . . . . . 19
1.3.7 Auskunftsanspruch(§4aBetrAVG) . . . . . . . . . . . . . 20
1.3.8 Arbeitgeberzuschussnach§1aAbs.1aBetrAVG. . . . . 21
1.4 WichtigearbeitsrechtlicheVorschriften. . . . . . . . . . . . . . . . 21
1.4.1 Tarifbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
1.4.2 BerücksichtigungentgeltfreierZeiten . . . . . . . . . . . . 22
1.4.3 Gleichbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
1.4.4 Teilzeitbeschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
1.4.5 BefristeteBeschäftigungsverhältnisse . . . . . . . . . . . . 24
1.4.6 Mitbestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
IX
X Inhaltsverzeichnis
2 Zusagearten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
2.1 Leistungszusage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
2.2 BeitragsorientierteLeistungszusage. . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
2.3 BeitragszusagemitMindestleistung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
2.4 Beitragszusagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
3 Durchführungswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
3.1 VersicherungsförmigeDurchführungswege . . . . . . . . . . . . . 34
3.1.1 Rechtsbeziehung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
3.1.2 VerwendunggezillmerterTarife . . . . . . . . . . . . . . . 37
3.1.3 Direktversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
3.1.4 Pensionskasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
3.1.5 Pensionsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
3.1.6 SteuerlicheBehandlungvonBeiträgenundLeistungen . 41
3.1.7 SozialversicherungsrechtlicheBehandlungvonBeiträgen
undLeistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
3.2 Nicht-versicherungsförmigeDurchführungswege . . . . . . . . . 53
3.2.1 Unterstützungskasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
3.2.2 Direktzusage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
4 Zeitwertkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
4.1 BegriffundDefinition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
4.2 FührungundVerwaltungderGuthaben. . . . . . . . . . . . . . . . 64
4.3 VerwendungderGuthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
4.4 SteuerrechtlicheBehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
4.5 SozialversicherungsrechtlicheBehandlung . . . . . . . . . . . . . 70
5 BesonderheitenbeibestimmtenPersonengruppen. . . . . . . . . . . 73
5.1 Gesellschafter-GeschäftsführereinerGmbH . . . . . . . . . . . . 73
5.1.1 FunktionsweisederGmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
5.1.2 Beherrschungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
5.1.3 KonsequenzenfürdieEinrichtungeinerbetrieblichen
Altersvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
5.1.4 Versorgungsmodell für einen Gesellschafter-
Geschäftsführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
5.2 Familienangehörige. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
5.3 Geringverdiener . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84