Table Of ContentLEHRBUCH
DES SCHWEIZERISCHEN
STRAFRECHTS
ALLGEMEINER TEIL
VON
DR. ERNST HAFTER
ORD. PROFESSOR DER RECHTE IN ZVRICH
1926
VERLAG VON JULIUS SPRINGER· BERLIN
ISBN-13: 978-3-642-93987-7 e-ISBN-13: 978-3-642-94387-4
DOI: 10.10071978-3-642-94387-4
ALLE RECHTE, INSBESONDERE DAS DER üBERSETZUNG
IN FREMDE SPRACHEN, VORBEHALTEN.
SOFTCOVER REPRINT OF THE HARDCOVER 1ST EDITION 1926
MEINEN LEHRERN "L"'ND FREUNDEN
eARL STOOSS
IN GRAZ
EMIL ZÜRCHER
IN ZüRICH
ZUGEEIGNET
Vorwort.
Seit mehr als 30 Jahren arbeiten wir an einem einheitlichen schweize
rischen Strafgesetzbuch. Vor dem Weltkrieg schien die Erreichung des
Ziels in greifbare Nähe gerückt und auch in den Jahren 1914-1918
hatten wir in unserem vom Krieg verschonten Lande das Glück, die
Arbeit fördern zu können, Seitdem aber ist ein gewisser Stillstand ein
getreten. Die parlamentarischen Arbeiten an dem am 23. Juli 1918 der
Bundesversammlung vorgelegten Entwurf eines schweizerischen Straf
gesetzbuches schreiten nur langsam vorwärts. Die von föderalistischen
Gedanken getragene Opposition gegen ein einheitliches schweizerisches
Strafrecht tritt verstärkt hervor. So wird noch eine Reihe von Jahren
vergehen, bis die Rechtseinheit erreicht, daß das umfassende eid
genössische Gesetzbuch in Kraft getreten sein wird.
Solange gelten neben den bereits bundesrechtlich geordneten Teilen
die 25 verschiedenen kantonalen Strafrechte. Ihre Vielgestaltigkeit ist
so groß, daß der Einzelne kaum zur völligen Beherrschung des Ganzen
gelangt. Vor allem scheint es kaum möglich, im Rahmen eines Lehr
buchs den Besondern Teil der schweizerischen Strafrechte zu einer
vertieften und einheitlichen Darstellung zu bringen. Anders steht es mit
den allgemeinen Lehren. Trotz des Reichtums der kantonalen Ver
schiedenheiten bestehen heute in vielen strafrechtlichen Grundfragen
übereinstimmende Anschauungen. Daran haben Praxis, Gesetzgebung
und Wissenschaft der letzten Jahrzehnte in gleichem Maße ihr Verdienst.
Schon heute hat die Nebenstrafgesetzgebung des Bundes einen be
deutenden Umfang. Das Bundesgericht - als Kassationshof in Straf
sachen und weiter bei Beurteilung staatsrechtlicher Rekurse - hat zu
zahlreichen Fragen des Strafrechtes, insbesondere des Allgemeinen Teils,
sich ausgesprochen und ist in einzelnen Punkten zu einer maßgebenden,
auch in der kantonalen Rechtsprechung beachteten Praxis gelangt.
Bundes- und kantonale Strafgesetzgebung der letzten 30 Jahre stan
den unter dem immer deutlicher werdenden Einfluß der an den eid
genössischen Entwürfen geleisteten Arbeit. Ich hoffe, an manchen
Stellen dieses Buches den Nachweis für diese Behauptung erbracht zu
haben.
Vor allem aber hat die Beschäftigung mit den eidgenössischen Ent
würfen die schweizerische Strafrechtswissenschaft gefördert. Nicht nur
nach ihrem Umfang, auch nach ihrem Gehalt verdient heute die schweize-
VI Vorwort.
rische Strafrechtsliteratur Beachtung. Sie ist in der Schweiz und im
Ausland vielfach zu wenig bekannt. Ich habe sie mit dem Streben, eine
gewisse Vollständigkeit zu erreichen, zu verarbeiten gesucht.
Der Plan dieses Buches war damit gegeben.
Es will ein Lehrbuch sein, das zunächst die geltenden schweizerischen
Rechte zu dogmatischer Darstellung bringt. Daneben aber soll es, unter
stetem Hinweis auf die eidgenössischen Entwürfe, die Fülle der kriminal
politischen Fragen zur Erörterung bringen.
Die Bearbeitung des Besondern Teils behalte ich mir für die Zeit der
erreichten Rechtseinheit vor.
Kilchberg bei Zürich, im April 1926.
E. HaUer.
Inhaltsverzeichnis.
Grundlagen.
Erster A bschni tt.
Strafrecht und Strafgesetz.
§ 1. Aufgaben des Strafrechts . . . . . . . . . . . . . . S. 1
I. Strafrecht, Strafprozeßrecht, Strafvollzugsrecht. 11. Politische
und kulturelle Aufgabe des Strafrechts. Ziele der Kriminalpolitik.
§ 2. Das Strafgesetz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 4
I. Strafgesetz. Eigentliche Strafrechtssätze. H. Blankett- oder
Rahmengesetz. IH. Uneigentliche Strafrechtssätze. IV. Straf
verordnungen und Staatsverträge. V. Die hinter dem Strafgesetz
stehenden Normen.
§ 3. Stellung des Strafgesetzes in der Rechtsordnung . . . . S. 7
I. Das Strafrecht öffentliches Recht. Privatrechtliche Wirkungen
des Verbrechens. 11. Subsidiäre, komplementäre Natur des Straf-
rechts.
§ 4. Keine Strafe ohne Gesetz. Analogie. Auslegung des Straf
gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 10
I. Keine Strafe ohne Gesetz. H. Analoge Rechtsbildung im Straf-
recht. IH. Auslegung, insbesondere ausdehnende Interpretation.
§ 5. Gewohnheitsrecht. Besonderheiten im schweizerischen Straf-
recht ........................ S. 15
I. Ausschluß des Gewohnheitsrechtes für die Bildung neuer Straf
tatbestände. Aufhebendes Gewohnheitsrecht. 11. Die Verhältnisse
in den Kantonen ohne StGB. (Uri und Nidwalden).
§ 6. Quellen und Literatur des schweizerischen Strafrechts S. 18
I. Strafgesetzbücher. Nebenstrafgesetzgebung. Der eidgenössische
Strafgesetzentwurf. H. Quellen, Gesetzesausgaben, Kommentare.
Eidgenössische Strafgesetzentwürfe. IH. Umfassende Darstellungen.
IV. Zeitschriften und Spruchsammlungen.
§ 7. Das schweizerische Strafrecht im Überblick. Der eid
genössische Stralgesetzentwurf . . . . . . . .... S. 26
I. Abhängigkeit und Selbständigkeit des schweizerischen Straf
rechts. 11. Überblick über die schweizerischen Rechte nach der Zeit
ihrer Entstehung und nach den mitspielenden Einflüssen (helve
tisches StGB., deutsche Partikulargesetzgebung, deutsches StGB.,
eidgenössische Entwürfe). II!. Strafrechtsvereinheitlichung und
Strafrechtsreform. Die eidgenössischen Entwürfe.
VIII Inhaltsverzeichnis.
§ 8. Bundesrecht und kantonales Recht . . . . . . . . . . S. 33
I. Gesetzgebungsgewalt der Kantone. Bundesrechtliche Beschrän
kungen. 11. Verhältnis zwischen Bund und Kantonen auf Grund von
Art. 64 bis der BV. 111. Bundesrecht bricht kantonales Recht.
§ 9. Verhältnis zwischen den Strafgesetzbüchern und der Neben
strafgesetzgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 38
I. Allg. Teil des BStG. und Nebenstrafgesetze des Bundes. 11. Allg.
Bestimmungen des BStG. und kantonale Nebenstrafgesetze.
111. Allg. Teil der kantonalen StGB. und kantonale Nebenstrafgesetze.
Zweiter Abschnitt.
Bereich des Strafgesetzes.
§ 10. Zeitliche Geltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 42
I. Lex posterior derogat priori. Grundsätzlicher Ausschluß der
Nachwirkung alten Rechts und der Rückwirkung neuen Rechts.
11. Der Satz vom mildern Gesetz. 111. Seine Durchführung. IV. Der
Satz vom mildern Gesetz im Strafprozeß-und im.Strafvollstreckungs
recht. V. Nichtanwendung bei sichernden Maßnahmen.
§ 11. Räumliche Geltung . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 47
I. Das sog. internationale (interkantonale) Strafrecht. 11. Grund
sätze: Territorialprinzip; Realprinzip; Heimatprinzip (aktives Per
sonalitätsprinzip), insbesondere das stellvertretende Strafrecht;
Universalitätsprinzip (Weltrechtsprinzip). 111. Auslieferung.
§ 12. Fortsetzung. Die schweizerische Gesetzgebung. Der eid-
genössische Entwurf. ................ S. 53
I. Bundesrecht. 11. Kantonale Rechte. 111. Der eidgenössische
Entwurf.
§ 13. Persönliche Geltung. . . . . . . . . . . . . . . . . S. 58
I. Grundsatz: Allgemeine Gültigkeit der Strafgesetze für jeder
mann. 11. Ausnahmen auf Grund des Völkerrechts. 111. Ausnahmen
auf Grund des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen. Militär
strafrecht. IV. Hinweis auf die parlamentarische Immunität.
Die allgemeinen Lehren des Strafrechts.
Erster Teil.
Verbrechen und Rechtsbrecher.
Erster Abschnitt.
Die Elemente des Verbrechensbegriffes.
Erstes Kapitel.
Das Verbrechen ein menschliches Verhalten.
§ 14. Der Mensch als Täter. Das sog. Körperschaftsdelikt . . . S. 63
I. Nur der Mensch ist Täter. 11. Delikts- und Straffähigkeit der
Körperschaft? 111. Das Problem in der schweizerischen Gesetzgebung
und Rechtsprechung.
Inhaltsverzeichnis. IX
§ 15. Menschliches Verhalten. Begehung. Unterlassung ... S. 67
I. Die Begriffe Handlung und Verhalten. 11. Begehungsverbrechen.
111. Unterlassungsverbrechen (echte und unechte U.-V.).
§ 16. Lehre vom Kausalzusammenhang. . . . . . . . . . . S. 72
I. Naturwissenschaftlicher und juristischer Ursachenbegriff. 11. Die
juristische conditio sine qua non. 111. Theorie von der adäquaten
Verursachung. IV. Kausalzusammenhang und Unterlassungsver
brechen. V. Die sog. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs.
VI. Rechtsprechung.
§ 17. Ort und Zeit der Verbrechensverübung . . . . . . . . S. 78
I. Distanzverbrechen. 11. Handlungs- oder Tätigkeitstheorie.
Erfolgstheorie. Zwischenwirkungstheorie. Ubiquitätstheorie.
111. Neue bundesgerichtliche Rechtsprechung. Neue Gesetze und
Entwürfe. IV. Einzelfragen: Versuch; Teilnahme. Begehungsort
bei Preßdelikten. V. Zeitpunkt der Verbrechensverübung im be-
sondern.
Zweites Kapitel.
Das Verbrechen ein rechtswidl'iges Verhalten.
§ 18. Rechtswidrigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 84
I. Der allgemeine Rechtswidrigkeitsbegriff. 11. Strafrechtswidrig-
keit. 111. Rechtswidrigkeit als Erfordernis des Straftatbestandes.
Die besondere Hervorhebung in einzelnen Tatbeständen.
§ 19. Einteilung der Verbrechen.. . . . . . . . . . . . . . S. 88
I. Zusammenhang mit der Rechtswidrigkeit. 11. Verbrechen,
Vergehen, Übertretungen. 111. Verletzungs-(Erfolgs-)delikte, Ge
fährdungsdelikte. Weitere Einteilungen.
Drittes Kapitel.
Das Verbrechen ein schuldhaftes Verhalten.
§ 20. Der Schuldbegriff . • . . . . . . . . . . . . . . . . S. 92
I. Die Frage nach der menschlichen Schuld. 11. Die verschiedenen
Auffassungen und ihre Konsequenzen. 111. Das Ziel: die Verfei
nerung der Schuldlehre.
§ 21. Erfolgshaftung und Schuldhaftllng . . . . . . . . . . S. 97
I. Keine Strafe ohne Schuld. 11. Überreste der Erfolgshaftung
(die durch den Erfolg qualifizierten Delikte; Schuldfrage im Über
tretungs-S tR. ; Schuldpräsumptionen).
§ 22. Zurechnungsfähigkeit. Zurechenbarkeit . . . . . . . . S. 101
. I. Zurechnungsfähigkeit als Schuldvoraussetzung. Unterschied
gegenüber der zivilrechtlichen Urteilsfähigkeit. 11. Relativität.
111. Vermutung der Zurechnungsfähigkeit. IV. Gesetze. V. Zu
rechnungsfähigkeit im Zeitpunkt der Deliktsbegehung. Actio libera
in causa. VI. Zurechenbarkeit.
§ 23. Die Schuldformen im Allgemeinen . . . . . . . .' . . S. 106
I. Ihre Entwicklung. 11. Strafbarkeit vorsätzlicher und fahr
lässiger Delikte, insbesondere bei Übertretungen? 111. Schuld
und Zufall.
x
Inhaltsverzeichnis.
§ 24. Schuldform des Vorsatzes . . . . . . . . . . . . . . S. 108
I. Gruppierung der Gesetze. H. Rechtsprechung. IU. Der all
gemeine Vorsatzbegriff (Willens- und Vorstellungstheorie ). IV. Vor
satzarten (Absicht, direkter Vorsatz, eventueller Vorsatz).
§ 25. Schuldform des Vorsatzes. Fortsetzung . . . . . . . . S. 114
I. Bestimmter, unbestimmter Vorsatz. 11. Der Vorsatz erstreckt
sich nicht auf Momente, die nicht zum Tatbestand gehören. JII. Be
wußtsein der Rechts-(Pflicht-)widrigkeit als Vorsatzmerkmal.
IV. Präzisierung.
§ 26. Schuldform der Fahrlässigkeit . .. ....... S. 119
I. Begriff (bewußte und unbewußte Fahrlässigkeit). 11. Objektive
Umstände und persönliche Verhältnisse alsPrüfungsmaßstab. IU. Ge
setze und Rechtsprechung. IV. Allgemeine Bestimmungen über die
Bestrafung der Fahrlässigkeit.
Zweiter Abschnitt.
Weitere Voraussetzungen für die Entstehung
des Strafanspruches.
§ 27. Die sog. Strafbarkeitsbedingungen ... . . . . . . . S. 123
I. Sie sind vom DeIiktstatbestand unabhängige Umstände. II.Fol
gerungen. IU. Die Prozeßvoraussetzungen (Ermächtigungsdelikte).
§ 28. Strafantrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 125
I. Begründung und rechtliche Natur. U. Gesetzgebung, Rechtspre-
chung und Literatur. UI.Folgerungen aus dem materiellrechtlichen
Charakter des Strafantrages. IV. Ausgestaltung. V.Privatstrafklage.
Dri tter Abschnitt.
Ausschluß von Rechtswidrigkeit, Schuld und Strafbarkeit.
Vorbemerkung ..................... S. 134
Erstes Kapitel.'
Fehlen der Rechtswidrigkeit.
§ 29. Notwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 135
I. Begriff. Verhältnis zwischen Zivil- und Strafrecht. 11. Ausge
staltung: gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff; Notwehrhilfe;
geschützte Rechtsgüter; Art der Abwehr, Proportionalität; Aber
ration. IH. Überschreitung der Notwehr. IV. Anzeigepflicht.
V. Das Notwehrrecht.
§ 30. Notstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 144
I. Begriff. Verhältnis zwischen Zivil- und Strafrecht. H. Ausge
staltung: unmittelbare Gefahr; Notstandshilfe; geschützte Rechts
güter; verschuldete und unverschuldete Gefahr; Art der Gefahrab
wendung, Proportionalität. IU. Überschreitende Notstandshand
lung. IV. Anzeigepflicht. V. Das Notrecht.
§ 31. Andere Rechtfertigungsgründe . . . . . . . . . . . . S. 152
I. Selbsthilfe außer Notwehr und Notstand. H. Amtshandlungen.
IU. Anderweite Berechtigungen: Erziehungs- und Zuchtgewalt;
sog. Berufsrechte. IV. Art. 31 des eidgenössischen E.