Table Of ContentGewalt bestimmte und bestimmt als conditio humana alle Kul- Claudia Garnier (Hg.)
turen auf die unterschiedlichste Art und Weise. Der Band bietet
Perspektiven der historischen und rechtshistorischen Forschung
Konzepte und Funktionen
zudiesemThemaundgreiftdieunterschiedlichenErscheinungs-
formen mittelalterlicher Gewalt ebenso auf wie normative und
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politische Diskurse über die Rechtmäßigkeit ihrer Anwendung. e der Gewalt im Mittelalter
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AusdieserPerspektiveverstehtersichalsBeitragzurDiskussion a
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über die spezifischen Formen, Praktiken und Konzepte mittelal- t
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terlicherGewaltundihrerWahrnehmung.
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Claudia Garnier ist Professorin für Geschichte der Vormoderne i
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anderUniversitätVechta.IhreForschungsschwerpunktesindpo- a
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978-3-643-14646-5
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Geschichte:ForschungundWissenschaft
LIT LIT
www.lit-verlag.de LIT
ClaudiaGarnier(Hg.)
Konzepte und Funktionen der Gewalt
im Mittelalter
G E S C H I C H T E
Forschung und Wissenschaft
Band 72
LIT
Claudia Garnier (Hg.)
Konzepte und Funktionen der Gewalt
im Mittelalter
LIT
Umschlagbild:
„DieboldSchilling-Chronik1513“
EigentumKorporationLuzern
(Standort:ZHBLuzern,Sondersammlung)
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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie;detaillierte bibliografische Daten sind
imInternetüberhttp://dnb.dnb.deabrufbar.
ISBN978-3-643-14646-5(br.)
ISBN978-3-643-34646-9(PDF)
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© ITVERLAGDr.W.Hopf Berlin 2021
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Inhalt
CLAUDIA GARNIER
Konzepte und Funktionen der Gewalt im Mittelalter. Zur Einführung…..7
GERD ALTHOFF
Karl der Große und die Frage der Gewalt………………………………13
HEINER LÜCK
„Unrechte“ und „rechte“ Gewalt. Beobachtungen zur gegenseitigen
Bedingtheit zweier zentraler Kategorien im Text und in den Glossen
des Sachsenspiegels……………………………………………………..37
HERMANN KAMP
Exzessive Gewalt gegen Fremde. Ihre Darstellung und Bewertung
in der Geschichtsschreibung um 1300…………………………………..65
STEFFEN KRIEB
Wie gewalttätig war die spätmittelalterliche Fehdeführung?
Zum Wandel der Handlungsmuster gewaltsamen Konfliktaustrags
um 1500…………………………………………………………………99
HENDRIK BAUMBACH
Der König befiehlt Gewalt. Typologie, Aufbau und Sprache
königlicher Gewaltaufforderungen in Konflikten aus dem
römisch-deutschen Reich des 15. Jahrhunderts……………………….129
CLAUDIA GARNIER
Metaphern von Tod und Vernichtung. Zur Funktion von
Sprache und Gewalt im späten Mittelalter…………………………….165
Konzepte und Funktionen der Gewalt im Mittelalter
Zur Einführung
Claudia Garnier
Gewalt bestimmte und bestimmt alle menschlichen Kulturen auf die unter-
schiedlichste Art und Weise. Sie gilt als conditio humana und stellt für kul-
tur-, gesellschafts- und rechtswissenschaftliche Disziplinen ein zentrales
Forschungsparadigma dar. Gegenstand der Analyse in den unterschiedli-
chen Disziplinen sind nicht nur Beschreibungen verschiedener Erschei-
nungsformen von Gewalt, sondern vor allem die jeweiligen zeit- und kul-
turspezifischen Wahrnehmungen und Deutungen.1
Der Gewaltbegriff kann eng oder weit gefasst werden. Während sich das
engere Verständnis vor allem auf die körperliche Gewalt bis hin zur Tötung
bezieht,2 nimmt eine eher weiter ausgelegte Vorstellung auch andere For-
men der Beeinträchtigung in den Blick: so die Zerstörung der materiellen
Lebensbasis oder die Schädigung der sozialen Existenz. Letztere kann vom
temporären Ausschluss aus einer Gruppe bis hin zur totalen Exklusion aus
der Gesellschaft reichen. Auch Beleidigungen oder sprachliche Diskrimi-
nierung gefährden die soziale Integrität. Sprachliche Gewalt spielt neben
der körperlichen Gewaltpraxis stets eine zentrale Rolle. Auch wenn Spra-
che als Form der „kulturellen Gewalt“ von der körperlichen abgegrenzt
wird, kann sie sich durch die Verletzung von Ehre und Status mitunter
ebenso dramatisch auf die Situation der Betroffenen auswirken. Mit physi-
scher Gewalt vergleichbar kommt sprachliche Gewalt durchaus zielgerich-
tet zum Einsatz.3
In diesem Sinne bietet die soziologische Gewaltforschung ein hilfreiches
Strukturierungsmodell, die das Thema in den vergangenen Jahrzehnten aus
unterschiedlichsten Perspektiven in den Blick genommen hat. Hervorzu-
heben ist etwa Heinrich Popitz, der in seinen Studien Gewalt als zentrales
1 Eine allgemeine Bestandsaufnahme der historischen Gewaltforschung bei
Loetz 2019. Zum europäischen Mittelalter Mensching 2003; Bulst/Schuster
2004; Braun/Herberichs 2005; Brown 2011.
2 Für die mittelalterlichen Jahrhunderte etwa der Zugriff bei Braun/Herberichs
2005; Skoda 2013; Mauntel 2014.
3 Eming/Jarzebowski 2008; Lobenstein-Reichmann 2013; Müller 2017; vgl. in
diesem Band den Beitrag von Claudia Garnier.
8 Claudia Garnier
Element der Machtausübung, als strategisch eingesetztes Mittel innerhalb
bestimmter sozialer Ordnungen begreift. Gewalt begegnet hier allgemein
gefasst als „Aktionsmacht“, die „anderen in einer gegen sie gerichteten Ak-
tion Schaden zufügen“ kann.4 Physische Gewalt ist aus dieser Perspektive
nur eine ihrer möglichen Erscheinungsformen. Auch der vorliegende Band
versteht sich als Beitrag zu einem weiter gefassten Gewaltbegriff, indem
er nicht nur die unterschiedlichen Typen physischer Maßnahmen in den
Blick nimmt, sondern auch die Schädigung der sozialen Integrität.
Vormodernen Gesellschaften galt Gewalt als zentrales Element der
Machtausübung, als strategisch eingesetztes Mittel innerhalb bestimmter
sozialer Ordnungen. Sie diente ihrer Stabilisierung ebenso, wie sie im
Sinne des politischen Widerstandes ihre Existenz gefährden oder
transformieren konnte.5 Die Aufrechterhaltung einer solchen Gemeinschaft
bedurfte jedoch wiederum der Gewalt: Gewaltreduktion kam nicht ohne
Gewalt oder zumindest ihre Androhung aus. Allerdings ergab sich daraus
eine spezifizierte Form der Gewaltanwendung, indem zwischen der durch
die soziale Ordnung erlaubten und der unerlaubten Gewalt unterschieden
wurde. Gewalt begegnete zum einen in Gestalt der potestas, also der
Durchsetzung von Macht und Herrschaft6 und zum andern in Form
individueller Gewaltanwendung (violentia). Während es sich bei der
potestas um eine an Recht und Herrschaft geknüpfte und somit sozial
lizenzierte Form der Gewalt handelte, stand die violentia in der Regel im
Widerspruch zum Recht, war also eine illegitime Form der
Gewaltanwendung.7
Einen erheblichen Beitrag zur Reduktion unkontrollierter Gewalt und zur
Wahrnehmung „rechter“ oder „unrechter“ Gewaltpraxis leisteten die
jeweiligen Rechtsordnungen. Menschliche Gruppen können ohne ein
Minimum von verbindlichen Verhaltensregeln nicht existieren, die ihren
Mitgliedern eine möglichst konfliktfreie Koexistenz ermöglichen oder im
Falle von Auseinandersetzungen eine verlässliche Grundlage der
4 Popitz 21992, 43.
5 Zur Gewalt im politischen Widerstand des Mittelalters Kintzin-
ger/Rexroth/Rogge 2014.
6 Zur herrscherlich bzw. königlich praktizierten und autorisierten Gewalt vgl.
in diesem Band die Beiträge von Gerd Althoff und Hendrik Baumbach.
7 Braun 2005. Zu „rechter“ und „unrechter Gewalt“ vgl. in diesem Band den
Beitrag von Heiner Lück.
Zur Einführung 9
Streitbeilegung bieten. An diese Überlegungen knüpft sich nahezu
zwangsläufig die Frage an, in welcher Form eventuelle Verstöße gegen die
Rechts- und Friedensgemeinschaft sanktioniert wurden und wie der
Einzelne gezwungen wurde, sich diesen Maßnahmen zu beugen. Nicht
selten erfolgte dies über obrigkeitlich lizensierte Gewalt (potestas): vom
Freiheitsentzug über körperliche Strafen bis hin zur Exekution. Die
violentia begegnete hingegen als kontrafaktisches Element, das es in
politischen und gesellschaftlichen Ordnungen zu bekämpfen galt.
Ob indes im Einzelfall die Ausübung von Gewalt als legitim oder
ungerechtfertigt galt, hing nicht nur von der entsprechenden
Rechtsordnung, sondern maßgeblich von der Perspektive der Akteure ab.
Gerade in Situationen politischer Umbrüche oder konkurrierender
Herrschaftsansprüche ließ sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der
Gewaltausübung nur perspektivisch beantworten. Aus dem jeweiligen
Blickwinkel betrachtet, konnte Gewalt entweder als legitime
Verteidigungsstrategie oder als unrechtmäßige Erhebung gewertet
werden.8
Dass Gewalt in Form der violentia durch staatliche Verdichtungs- und
politische Institutionalisierungsprozesse immer weiter eingegrenzt wurde,
galt über einen langen Zeitraum hinweg als etabliertes Narrativ. Dieser
Einschätzung liegen vor allem Überlegungen zur Zivilisationstheorie
zugrunde: Durch eine zunehmende Disziplinierung – so deren zentrale
Erkenntnis – seien Affekte und Triebe gemindert worden, so dass im
Verlauf der Frühen Neuzeit die violentia des im Mittelalter noch
weitestgehend affektunkontrollierten Menschen deutlich reduziert worden
sei. Diese Vorstellung läuft auf eine lineare Reduktion der individuellen
Gewaltanwendung hinaus, so dass in erster Linie die Dysfunktionalität der
violentia in der politischen Ordnung des Mittelalters beschrieben wurde.9
8 Dies zeigt in diesem Band der Beitrag Hermann Kamps am Beispiel der Er-
hebungen gegen Fremdherrschaft, deren Bewertung maßgeblich davon ab-
hing, ob der jeweilige Machthaber als Tyrann und Usurpator oder als recht-
mäßiger Herrscher angesehen wurde.
9 Elias 1997; vgl. zu diesem Konzept Dinges 1998; Schwerhoff 1998. Die
Perspektive der Gewaltreduktion in der Neuzeit auch bei Pinker 2011. Gegen
diesen Ansatz v.a. Sofsky 32001, der in kulturellen Entwicklungsprozessen
keine Minderung, sondern eine Potenzierung physischer Gewalt sieht.