Table Of ContentGrätz / Mennecke
Handbuch der betrieblichen Zusatz- und Sozialleistungen
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BUCH
Dr. Frank Grätz . Dr. Kurt Mennecke
Handbuch der betrieblichen
Zusatz- und Sozialleistungen
CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek
Grätz, Frank.
Handbuch der betrieblichen Zusatz-und Sozialleistun
gen / Frank Grätz; Kurt Mennecke. - Wiesbaden:
Gabler, 1979.
(Gabler-Handbuch)
NE: Mennecke, Kurt:
ISBN 978-3-409-99511-5 ISBN 978-3-322-91747-8 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-322-91747-8
© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden, 2. Auflage 1979
Softcover reprint of the hardcover 2nd edition 1979
Umschlagestaltung: Horst Koblitz, Wiesbaden
Satz: Gabler Verlag, Wiesbaden
Alle Rechte vorbehalten. Auch die fotomechanische Vervielfaltigung des Werkes (Fotokopie,
Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages.
Vorbemerkung
In diesem Handbuch werden die wichtigsten in der Bundesrepublik
Deutschland üblichen Zusatz- und Sozialleistungen beschrieben, auf ihre
Wirksamkeit geprüft und in das System der betrieblichen Vergütungs- und
Sozialpolitik eingeordnet. Die Autoren sind seit Jahren Personalberater
und waren u. a. Projektleiter bzw. Geschäftsführer für den Bereich Perso
nalvergütung bei der Kienbaum Unternehmensberatung. Sie haben dabei
maßgeblich bei den Kienbaum Gehaltsstrukturuntersuchungen mitgewirkt.
Ihr Buch ist deshalb in erster Linie ein Erfahrungsbericht über die 200
am häufigsten beobachteten Zusatz- und Sozialleistungen, der durch die
Auswertung weiterer Quellen abgerundet wird. Die Autoren greifen dabei
nicht nur Einzelaspekte heraus, sondern stellen diese in betriebswirtschaft
lichen, volkswirtschaftlichen, soziologischen und rechtlichen Zusammen
hängen dar. Gleichzeitig wurden bei der notwendigen Straffung des umfas
senden Materials jeweils die Anforderungen der Praxis zum Maßstab ge
nommen.
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Inhalt
Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Teil I
1. Zum Begriff der Zusatz-und Sozialleistungen ............. 9
2. Qualitative und quantitative Bedeutung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3. IST -Analyse der betrieblichen Zusatz- und Sozialleistungen . . . 22
4. Bedarfs-und Aufwandsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
5. Mitwirkung des Betriebsrates .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
6. Einflußfaktoren auf Art und Struktur der Zusatz- und Sozial-
leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
7. Organisatorische Aufgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
8. Abrechnung und Darstellung des Sozialaufwandes . . . . . . . . . . 49
9. Zukunftstendenzen ................................. 51
Teil 11
1. Betriebliche Ergebnis- und Erfolgsbeteiligungssysteme / Vermö-
gensbildung ....................................... 55
1.1 Allgemeines................................... 55
1.2 Belegschaftsaktien .............................. 68
1.3 Vermögenswirksame Leistungen nach dem 624-DM-Gesetz 73
2. Tantiemen ........................................ 74
3. Familienabhängige Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
4. Betriebliche Altersversorgung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
5. Hilfen im Krankheitsfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
6. Gruppenunfallversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
7. Sozialplan und Rationalisierungsschutzabkommen . . . . . . . . .. 100
8. Urlaub/Arbeitsfreie Tage ............................. 103
7
9. Jubiläen.......................................... 111
10. Abfindungen ...................................... 115
11. Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld .......................... 120
12. 13. und weitere Gehaltszahlungen ...................... 128
13. Fahrtkostenzuschuß................................. 128
14. Arbeitgeberkredite und Bürgschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 131
15. Sachleistungen/Deputate/Verbilligte Einkäufe ............ 134
16. Dienstwagen....................................... 138
17. Dienstwohnungen und andere Hilfen beim Wohnen. . . . . . . .. 142
18. Werksverpflegung ................................. " 146
19. Berufs-und Arbeitsschutzkleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 148
20. Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen und Verbesserungs-
vorschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 150
21. Leistungen für Aus- und Weiterbildung ................. " 156
22. Betriebliches Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 177
23. Leistungen für die Freizeitgestaltung .................... 185
24. Allgemeine Hilfen und Beratung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 195
25. Spesen ........................................... 199
26. Statussymbole und Zusatzleistungen .................... 208
27. Spezielle Leistungen für ältere Arbeitnehmer. . . . . . . . . . . . .. 211
28. Spezielle Leistungen für Führungskräfte . . . . . . . . . . . . . . . . .. 217
Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 231
Anlagen 235
Register 282
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Teil I
1. Zum Begriff der Zusatz-und Sozialleistungen
Der in diesem Buch verwendete Begriff der Zusatz- und Sozialleistungen
wird umfassend verstanden. Es mag manchmal strittig sein, ob die eine
oder andere genannte Leistung noch unter dem Begriff eingeordnet wer
den kann oder sollte. Dabei sind die Grenzen zwischen dem laut Vertrag
zu vergütenden Leistungsentgelt im engeren Sinne, also Lohn bzw. Gehalt
einerseits und den als Zusatz zum Entgelt gewährten Leistungen des Un
ternehmens andererseits, unter Umständen als fließend anzusehen.
Sozialleistungen sind danach ein Teil der Zusatzleistungen, wobei sich
mit dem Begriff "sozial" häufig die Vorstellung von Mildtätigkeit oder des
"Altväterlich-Patriarchalischen" verbindet und viel weniger die von der so
zialen Verknüpfung Gleichberechtigter. Andererseits werden die über
Lohn und Gehalt hinausgehenden Leistungen, also Zusatzleistungen der
Betriebe, unter dem Gesichtspunkt des "Warum" gesehen werden müssen.
Nach dem vorstehend Gesagten halten wir es für zweckmäßig, die folgende
Definition zugrunde zu legen, d. h. also ohne Differenzierung beide Begrif
fe zusammen oder auch jeden für sich allein zu verwenden.
Als Zusatz- und Sozialleistungen werden alle Leistungen verstanden, die
dem Arbeitnehmer über den vereinbarten Lohn oder das vereinbarte Ge
halt hinaus aus Aufwendungen des Arbeitgebers sowohl während seiner
aktiven Dienstzeit wie nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
verhältnis zugute kommen. Die Zuwendungen können dabei
- unmittelbar als Geld gezahlt werden oder
- mittelbar auf Vorteilen beruhen,
die dem Arbeitnehmer eine Verbesserung oder Sicherung seines Lebens
stiles oder Lebensunterhaltes und damit auch seiner Lebensqualität brin
gen.
Dabei sind wir uns darüber klar, daß es Möglichkeiten zur Erhöhung der
Lebensqualität auch ohne materielle Leistungen gibt. Dieses Buch behan
delt jedoch nur solche Zusatz- und Sozialleistungen, die auf materiellen
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Aufwendungen der Unternehmen beruhen. Dabei können die Zuwendun
gen
- einmalig sein oder
- sich wiederholen.
Sie können an bestimmte Kriterien des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers
gebunden sein, wobei nicht auszuschließen ist, daß es dabei auch Misch
formen gibt.
Kein Kriterium für Zusatz-und Sozialleistungen in unserem Sinne ist es,
ob sie durch Verträge, Abmachungen oder diesen gleichzusetzende Bestim
mungen unterschiedlicher Art fixiert und damit einklagbar sind oder aus
der Bereitschaft des Unternehmens, sie zu gewähren, erwachsen. Es ist
auch unerheblich, von wem der Gedanke zu der Leistung ausgeht, vielfach
ist es der Arbeitnehmer oder der Betriebsrat, der diese Zusatzleistung
wünscht, die dann vom Arbeitgeber akzeptiert wird.
Generell kann man sagen, daß Zusatz- und Sozialleistungen damit von
außen feststellbare Kennzeichen menschlicher Beziehungen sind, die,
je nach dem Standort des Beobachters, bewertet werden können und be
wertet werden. Sie sind in diesem Sinne keine Erfindung des kapitali
stischen Zeitalters, sondern in unterschiedlichen gesellschaftlichen Syste
men, in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Zielsetzun
gen nachweisbar.
Für den Empfänger von Zusatz- und Sozialleistungen ist es natürlich
nicht gleichgültig, ob er auf eine Leistung einen festen Anspruch hat oder
es von jeweiligen, unter Umständen situationsbedingten, Entscheidungen
anderer abhängt, ob sie ihm zufließen. In den letzten hundert Jahren wur
den in wachsendem Umfang alle mit ho her Wahrscheinlichkeit auftre
tenden ungünstigen Lebensumstände durch unabdingbare gesetzliche
Ansprüche abgesichert.
Die Sicherheit der Sozial- und Zusatzleistung stellt für den Empfänger
ein entscheidendes Problem der Wirksamkeit und damit der Motivations
stärke dar.
Eine Leistung, die nur "vielleicht" gewährt wird, bietet dem Betroffe
nen kaum eine Möglichkeit, sich mit ihr auseinanderzusetzen und sich bei
einer eigenen Entscheidung auf diese Leistung zu berufen.
Bezüglich der Sicherheit von Ansprüchen auf Sozialleistungen kann man
im wesentlichen 5 Möglichkeiten unterscheiden:
- Gesetzliche Regelungen
- Tarifvertragliche Regelungen
- Betriebsvereinbarungen
- Vertragliche Abmachungen mit einzelnen Arbeitnehmern
- Freiwillige Leistung des Unternehmens.
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Diese Gruppierung ist keineswegs einer in allen Fällen klaren Trennung un
terworfen. Man kann davon ausgehen, daß alle Gesetze, die den Bereich
Zusatz- und Sozialleistungen betreffen, Mindestbestimmungen sind, deren
Umfang und Inhalt durch andere Formen und Regelungen entweder erst
konkretisiert oder aber flankierend begleitet werden. In vier Bereichen,
von denen die Sicherheit des menschlichen Lebens nach ihrer Häufigkeit
am stärksten betroffen wird, kann von einer Dominanz der gesetzlichen
Regelung gesprochen werden:
• Krankheit Absicherung durch: Krankenkassen
• Arbeitslosigkeit Absicherung durch: Bundesanstalt für Arbeit
Absicherung durch: Rentenversicherungsan-
• Alter
stalten bzw. staatliche
Versicherungen
• betriebsbedingte Unfälle Absicherung durch: Berufsgenossenschaften
Obwohl das der Fall ist, ist damit die Möglichkeit und tatsächliche Hand
habung über das Gesetz hinausgehender betriebsindividueller oder tarifli
cher Regelungen nicht ausgeschlossen.
Dabei ist in Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, der
Schutz vor möglichen Notständen weitgehend dem betrieblichen Einfluß
entzogen. Heute besteht ein gesetzlicher Anspruch gegen Kassen bzw. An
stalten, die ursprünglich in vielen Fällen als Not- und Gefahrengemein
schaften gegründet worden sind. Dabei ergänzen heute noch in vielen Be
trieben Hilfseinrichtungen im Sinne der Not- und Gefahrengemeinschaft
die aus den gesetzlichen Kassen fließenden Zahlungen im Sinne der indivi
duellen Absicherung bei Notständen, die sich einer generellen Regelung
entziehen.
Die durch Gesetz geschaffenen und darüber hinaus durch höchstrichter
liche Entscheidungen laufend ergänzten Einrichtungen und Bestimmungen
beziehen sich jedoch nicht nur auf die vier genannten Gefahren, sondern
verlangen zusätzlich von den Betrieben auch Einrichtungen und Handlun
gen zugunsten der von ihnen Beschäftigten wie ihrer Angehörigen. Im wei
teren Sinne zählen hierzu als neueste Entwickungen das Umweltschutzge
setz, das Maschinenschutzgesetz und, seit langem bekannt und geübt, alle
Maßnahmen und Einrichtungen, die unter den Stichworten Berufsgenos
senschaft, Gewerbeaufsicht u. a. zusammengefaßt werden können. Damit
bleibt jedem Unternehmen immer die Freiheit der Entscheidung, über die
ses gesetzliche Minimum hinauszugehen, und es dürfte in vielen Fällen
nicht nur ökonomisch im weitesten Sinne zweckmäßig, sondern auch zwi
schenmenschlich notwendig sein, es zu tun. Dabei ist das Betriebsverfas-
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