Table Of ContentGABLER
KOMPAKT-LEXIKON
VOLKSWIRTSCHAFT
GABLER
KOMPAKT-LEXIKON
VO LKSWI RTSCHAFT
3.500 Begriffe nachschlagen, verstehen, anwenden
Bearbeitet von
Prof. Dr. Dirk Piekenbrock
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten
sind im Internet über <http://dnb.ddb.de> abrufbar.
1. Auflage August 2002
2., Überarb. und akt. Auflage November 2003
Alle Rechte vorbehalten
© Springer Fachmedien Wiesbaden 2003
Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV
Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2003
Lektorat: Katrin Alisch
www.gabler.de
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nungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kenn
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Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dipl.-Designerin, Frankfurt/Main
Druck und buchbinderische Verarbeitung: Hubert & Co., Göttingen
Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
ISBN 978-3-409-21803-0 ISBN 978-3-663-12125-1 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-663-12125-1
Vorwort
Am 11. September 2001 wurde die gesamte Welt mit einem terro
ristischen Ereignis konfrontiert, das uns die Empfindlichkeit der
Weltpolitik und Weltwirtschaft drastisch vor Augen fuhrte. Manche
positive Globalisierungstendenz, wie die fortschreitende Liberali
sierung und Integration des Welthandels oder der zunehmende in
ternationale Konsens uber die Notwendigkeit einer nachhaltigen
Entwicklung (.Sustainable DevelopmentU), hat unter den kurzfri
stigen Reaktionen darauf zweifellos gelitten. Auf lange Sicht wer
den die politischen Anstrengungen jedoch national wie internatio
nal darauf gerichtet sein mussen, die aktuellen Polarisierungen zu
uberwinden und integrative Krafte in Richtung einer "Neuen
Welt(wirtschafts)ordnungU freizusetzen, in deren Rahmen sich jede
Nation als freier und verantwortungsvoller Partner in das Netz glo
baler Politik- und Wirtschaftsbeziehungen einfugen und ihren ei
genen Beitrag zur Losung nationaler wie globaler Probleme leisten
kann.
Die Volkswirtschaftslehre, die sich mit Einzelwirtschaften, Natio
nalokonomien und international en Wirtschaftsgemeinschaften
sowie auch globalen Umweltproblemen und Wirtschaftsordnun
gen auseinandersetzt, scheint dafur pradestiniert zu sein, die aktu
ellen Bemuhungen der (wirtschafts)politischen Praxis und die Dis
kussion daruber wissenschaftlich zu untermauern.
Das gilt auch fur das vorliegende Werk, das dem Anspruch folgt,
ein kompetentes und umfassendes Nachschlagewerk fur aile wich
tigen volkswirtschaftlichen Begriffe und Gebiete zu sein.
Das Gabler Kompakt-Lexikon Volkswirtschaft richtet sich an Stu
denten der VWL und BWL und an aile, die sich fur volkswirt
schaftliche und insbesondere wirtschaftspolitische Zusammen
hange interessieren. Es ist fur den tag lichen Gebrauch in Studium
und Beruf geschrieben.
Prof. Dr. Dirk Piekenbrock
Berufsakademie Mannheim
Erlauterungen fUr den Benutzer
1. Die zahlreichen Gebiete des Gabler Kompakt-lexikons Volks
wirtschaft sind nach Art eines Konversationslexikons in rund
3.500 Stichworter aufgegliedert. Untereinem aufgesuchten Stich
wort ist die nur speziell diesen Begriff erlauternde Erklarung zu
finden. die dem Benutzer sofort erforderliches Wissen ohne mehr
maliges Nachschlagen vermittelt. Die durch das Verweiszeichen
(_) gekennzeichneten Worter erlauben es dem Leser. sich uber
weiterfuhrende Begriffe zu informieren.
2. Die alphabetische Reihenfolge ist. auch bei zusammengesetzten
Stichwortern. strikt eingehalten. Dies gilt sowohl fUr Begriffe. die
durch Bindestriche verbunden sind. als auch fUr solche. die aus
mehreren. durch leerzeichen getrennten Wortern bestehen.
3. Die Umlaute a. o. u wurden bei der Einordnung in das Alphabet
wie die Grundlaute a. o. u behandelt; B wurde in 55 aufgelost.
4. Gelaufige Synonyme und anglo-amerikanische Termini werden
jeweils am Anfang eines Stichwortes aufgefUhrt. Querverweise
gewahrleisten das Auffinden der Begriffserlauterung.
5. Die haufigsten Abkurzungen. insbesondere von Gesetzen. sind
im Abkurzungsverzeichnis enthalten. Aligemein gebrauchliche
Textabkurzungen wurden in dasAbkurzungsverzeichnis nicht auf
genommen. Die im Wirtschaftsleben ublichen Abkurzungen an
derer Art (EU. GATT) sind im lexikon selbst erlautert.
6. Rechtsvorschriften wurden. soweit notwendig. angegeben. Dabei
ist z. B. n§ 84 I 2 HGB" als § 84. Absatz I. Satz 2 HGB zu lesen;
nBGBl I 1061" als Bundesgesetzblatt. Jahr des zitierten Geset
zes. Teill. Seite 1061. Zahlen und Daten wurden den jeweils zu
gang lichen amtlichen Unterlagen und anderen autoritativen
Quellen entnommen.
7. Stichworter uber nationale und internationale Organisationen
mit eigenem Auftritt im Internet beschranken sich auf einen Kurz
uberblick und schlieBen mit dem Hinweis auf ihre Internet-Ad res
se. z. B.: Weitere Informationen unter www.fao.org.
Abkurzungsverzeichnis
ABM ArbeitsbeschaffungsmaBnahme
AbwAG Abwasserabgabengesetz
AEG Aligemeines Eisenbahngesetz
a.F. alte Fassung
AFG Arbeitsforderungsgesetz
AG Aktiengesellschaft
Aggl. Agglomeration
AD Abgabenordnung
Art. Artikel
BA Bundesanstalt fur Arbeit
BAA Bundesausgleichsamt
BAfoG Bundesausbildungsforderungsgesetz
BAG Bundesamt fUr den Guterfernverkehr/Bundesarbeits
gericht
BbankG Gesetz uber die Deutsche Bundesbank
BdF Bundesminister der Finanzen
BewG Bewertungsgesetz
BfA Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte
BGB Burgerliches Gesetzbuch
BGBI Bundesgesetzblatt
BHD Bundeshaushaltsordnung
BIP Bruttoi n la ndsprodukt
BMA Bundesministerium fur Arbeit und Sozialordnung
BMBF Bundesministerium fUr Bildung, Wissenschaft, For
schung und Technologie
BMBW Bundesminister fur Bildung und Wissenschaft
BMWi Bundesminister fUr Wirtschaft
BMG Bundesministerium fUr Gesundheit
BMZ Bundesministerium fUr wirtschaftliche Zusammenar
beit und Entwicklung
BNE Bruttonationaleinkommen
BSP Bruttosozialprodukt
BVS Bundesanstalt fur vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben
c. p. ceteris paribus (unter ansonsten gleichen
Umstanden)
DB Deutsche Bundesbahn
DBA Doppelbesteuerungsabkommen
DEGT Deutscher Eisenbahngutertarif
DMBilG DM-Bilanzgesetz
EGKSV Vertrag iiber die Griindung der Europiischen
Gemeinschaft fiir Kohle und Stahl
EGV Vertrag iiber die Griindung der Europiischen
Gemeinschaft
EnWG Energiewirtschaftsgesetz
ErbStG Erbschaftssteuer-und Schenkungsteuergesetz
EStG Einkommensteuergesetz
EuGH Europiischer Gerichtshof
EUV Vertrag uber die Europiische Union
ESVG Europiisches System Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen
e. V. eingetragener Verein; einstweilige Verfugung
EVa Eisenbahnverkehrsordnung
EWGV Vertrag uber die Grundung der Europiischen
Wirtschaftsgemeinschaft
FKva Fusionskontrollverordnung
FKPG Gesetz zur Umsetzung des foderalen Konsolidie
rungsprogramms
FTB Frachten-und Tarifanzeiger der Binnenschifffahrt
FVG Finanzverwaltungsgesetz
GAWI Garantie-und Abwicklungsgesellschaft
GBI Gesetzblatt
GewStG Gewerbesteuergesetz
GewStR Gewerbesteuer-Richtlinien
GG Grundgesetz fUr die Bundesrepublik Deutschland
GKV Gesetzliche Krankenversicherung
GmbH Gesellschaft mit beschrankter Haftung
GrEStG Grunderwerbsteuergesetz
GrStG Grundsteuergesetz
GVSt Gesamtverband des deutschen Steinkohleberg
baus
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen
(Kartellgesetz)
GwG Geldwaschegesetz
HGrG Haushaltsgrundsatzegesetz
h.M. herrschende Meinung
i. d. F. in der Fassung
i. d. R. in der Regel
i. e. S. im engeren Sinne
L S. im Sinne
i.V.m. in Verbindung mit
Lw.S. im weiteren Sinne
lAB Institut fur Arbeitsmarkt-und Berufsforschung
Kap. Kapitel
KaffeeStG Kaffeesteuergesetz
KG Kommanditgesellschaft
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
KWG Kreditwesengesetz
LHO Landeshaushaltsordnung
Lit. Literatur
lit. Ziffer (in Gesetzesquellen)
LZB Landeszentralbank
m. spat. And. mit spateren Anderungen
MFI Monetare Finanzinstitute
NNE Nettonationaleinkommen
NSP Nettosozialprodukt
OHG Offene Handelsgesellschaft
PVG Private Krankenversicherung
SGB Sozialgesetzbuch
SKE Steinkohleeinheit
StGB Strafgesetzbuch
TKF Tarifkommission fUr den Fernverkehr
TKN Tarifkommission fur den Nahverkehr
TVG Tarifvertragsgesetz
UStG Umsatzsteuergesetz
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
v. H. von Hundert
VO Verordnung
VDEW Verband Deutscher Elektrizitatswerke
A
Abbaukosten, Extraktionskosten; Kos Abgaben. 1. Sammelbegriff: a) Aile auf
ten der Forderung einer erschOpflichen der ~ Finanzhoheit beruhenden ~ Of
Ressource (~Umwelt-und Ressourcen fentlichen Einnahmen der Gebietskor
okonomik). perschaften und bestimrnter ~ Parafisci:
~ Steuern einschl. ~ Kirchensteuer,
Abbaumengensteuer, Steuer auf die ~ Zolle und Abschopfungen, ~ GebUh
abgebaute Menge einer erschOpflichen ren, ~ Beitrage und Sozialabgaben
Ressource. Aus Sieht der ~ Umwelt ("Quasisteuern") an die Trager der ge
und Ressourcenokonomik dient die A. setzlichen Sozial versieherung. b) Yom
zur Korrektur des ~ Marktversagens bei Abgabepflichtigen her definiert: Pflicht
der ~ Allokation erschOpflicher Res gemaBe Geldleistungen aller Art an Ge
sourcen. - Vg l. auch ~ Abbauwertsteu meinwesen. - 2. Abgabenordnung: Der
er. umfassende Charakter des A.-Begriffs
Abbaupfad, zeitliche Verteilung des komrnt auch darin zum Ausdruck, dass
Abbaus einer erschOpflichen Ressource das "Steuergrundgesetz" oder auch
(~ Umwelt- und Ressourcenokonomik). "steuerrechtliche Mantelgesetz", das die
wichtigsten allgemein geltenden Rege
Der A. wird bestimrnt durch die pro
Zeiteinheit abgebaute Menge der Res lungen zusarnmenfasst, als Abgabenord
source (Abbaurate). Zur umweltpoliti nung (AO) (vom 16. 3. 1976 mit spateren
Anderungen) bezeichnet wird. - Vgl.
schen Beeinflussung des A. bietet sich
die Einfuhrung einer mengen- oder auch ~ Sonderabgaben.
wertbezogenen Abbausteuer (~Abbau Abgabenordnung (AO), ~ Abgaben.
mengensteuer, ~ Abbauwertsteuer) an.
abgeleltete Nachfrage. 1. Begriff:
Abbaurate, ~ Abbaupfad. Die a. N. bezeiehnet im Rahmen einer
Abbauwertsteuer, ~ Steuer auf pen mehrstufigen vertikalen GUterproduktion
und -distribution die Nachfrage nach
Verkaufspreis einer erschopflichen Res
s~urc~. Die A. beeinflusst den gleichge GUtern auf Beschaffungsmarkten, die
wlchttgen ~ Abbaupfad fur die besteu sich aus der GUternachfrage nachgela
erte Ressource. Ein verflachter Gleich gerter Produktions- bzw. Marktstufen
gewichtspfad bei steuererhOhtem An ergibt, letztlich aus der ("ursprUng
fangspreis fuhrt zu einer Streckung der lichen") Endnachfrage von GUtern (z.B.
Ressourcenvorrate. - Vgl. auch ~Ab Verbrauchs- und GebrauchsgUtern) "ab
baumengensteuer. geleitet" ist. -2. Beispiel: Die Nachfrage
nach ~ Produktionsfaktoren (z. B. Ar
beitskriiften, Betriebsstoffen, Investiti-