Table Of Content2200 Wirtschaftsbegriffe
nachschlagen - verstehen - anwenden
Herausgegeben von der
GABLER Lexikon-Redaktion
GABLER
CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek
Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft: 2200 Wirtschafts
begriffe nachschlagen - verstehen - anwenden / hrsg.
von d. Gabler-Lexikon-Red. - 4., iiberarb. Aufl. -
Wiesbaden : Gabler, 1989
NE: Kleines Lexikon Wirtschaft
1. Auflage 1980
2. Auflage 1982
3. Auflage 1986
4. Auflage 1989
1. und 2. Auflage unter dem Titel
"SchOler-Lexikon Wirtschaft"
© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1989
Softcover reprint of the hardcover 4th edition 1989
Lektorat: Ute Arentzen
Das Werk einschlie3lich aller seiner Teile ist urheberrechtlich
geschOtzt. Jede Verwertung aul3erhalb der eng en Grenzen des
Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags un
zulassig und strafbar. Das gilt insbesondere fOr Vervielfalti
gungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspei
cherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Satz: Satzstudio RESchulz, Dreieich-Buchschlag
Druck und Buchbinder: Niemeyer, Hameln
ISBN-13: 978-3-409-99164-3 e-ISBN-13: 978-3-322-83887-2
DOl: 10.1007/978-3-322-83887-2
Vorwort
Wirtschaft interessiert viele, wenige nur haben jedoch eine ausreichend breite wirt
schaftliche Vorbildung, urn die groBe Zahl wirtschaftlicher Begriffe, denen man
sich in der Ausbildung und im Berufsleben tiiglich gegeniibersieht, zu kennen und
zu verstehen.
Hier hilft das "Kleine Lexikon Wirtschaft". Es bietet mit mehr als 2200 Stichwor
tern gezielt Kurzinformation iiber die gebriiuchlichsten Begriffc des Wirtschaftsle
bens. Besondere thematischc Schwerpunkte sind Volks-und Betriebswirtschafts
lehre mit allen ihren Teilgebieten sowie Informatik bzw. Elektronische Datenverar
beitung. Dariiber hinaus gibt das Lexikon auch Auskunft iiber die Fachausdriicke
aus dem Wirtschafts-, Sozial-und Steuerrecht.
Das Nachschlagewerk wurde von der Lexikon-Redaktion des GABLER-Verlages
auf den neuesten Stand gebracht und ergiinzt. Begriffe, die aus der heutigen Wirt
schaft nicht wegzudenken sind, wurden aufgenommen: Bilanzrichtlinien-Gesetz,
Corporate Identity, Dienstleistungsabend, EG-Binnenmarkt, Expertensystem,
Kiinstliche Intelligenz, Mainframe, Steuerreform 1990, Trainee, Update, Unter
nehmenskultur, Workstation u. v. a. m. Nicht zuletzt sollen iiber 80 Dbersichten zu
zentralen Themen dem Benutzer die Orientierung iiber Zusammenhiinge erleich
tern.
So eignet sich das "Kleine Lexikon Wirtschaft" ganz besonders als Ergiinzung in
Schule und Ausbildung sowie als praktisches Hilfsmittel fiir aile, die sich schnell
und kompetent iiber wirtschaftliche Fachbegriffe informieren wollen. Allen "Ein
steigern" ins Wirtschaftsleben: Schiilern, Auszubildenden, technisch-orientierten
Berufstiitigen, Mitarbeitern in Unternehmen, Behorden und Instituten, Zeitungs
lesern u. a. m., wird das "Kleine Lexikon Wirtschaft" - so hoffen wir - bald
unentbehrlich werden.
Die GABLER Lexikon-Redaktion
Verzeichnis der Obersichten
Aktiengesellschaft Kiindigungsfristen
Aktiengesellschaft, Organe Lager, Arten
Arbeitgebervereinigungen Lieferungsverzug
Arbeitslose, offene Stellen und Lohn, Formen
Arbeitslosenquote Mahnverfahren
Arbeitslose nach der Art ihrer Marketing
Berufsausbildung Markt
Ausbildungsdauer Marktformen
Aullenhandel, Entwicklung von Ein Marktpreis
fuhr und Ausfuhr Marktwirtschaft
Aullenhande1, Einfuhr und Ausfuhr Mitbestimmung
nach Warengruppen Mutterschutz
Betriebsrat, Aufgaben Nachfrage
Betriebsrat, Rechte Nachfragekurven
Betriebstypen Nachrichtenverkehr
Bevolkerungsentwicklung Organisationsmodelle
Bildungswesen Ordentliche Gerichtsbarkeit
Bruttosozialprodukt, Entwicklung Preisnachlasse
Bundestag, Deutscher, Sitzvertei- Produktion
lung Rechtsfahigkeit
Eigentum/Besitz, Begriff Rechtsgeschafte
Eigentum/Besitz, Obertragung Rechtsregeln
Erfolgskonten Sanierung, Mallnahmen
Erfiillungsort, Arten Sozialprodukt
Erfiillungsort, Bedeutung Sozialversicherung
Erwerbstatige Stabilitatsgesetz
Fertigungsverfahren Standortfaktoren
Finanzierung Steuern
Fiskalpolitik Steuerergiebigkeit
Formvorschriften Tarifkonflikt
Fiihrungsstil, Grundformen Umsatzsteuer
Gewerkschaft, Aufgaben Unternehmensfunktionen
Grollhandelskontenrahmen (GKR) Unternehmenszusammenschliisse
Handelsregister, Eintragung Vergleich, gerichtlicher
Haushalt, offentlicher, Ausgaben Verjahrung
Incoterms-Klauseln 1980 Versicherungsarten
Industriekontenrahmen (lKR) Wachstum
Inflation Wachstumsfaktoren
Juristische Personen Wachstumspolitik
Kartell Wirtschaftliche Giiter, Arten
Kaufvertrag Wirtschaftskreislauf
Konjunkturphasen Zahlungsbilanz, Zusammensetzung
Kredit Zahlungsbilanz, Ausgleich
Kreditsicherungen Zentralverwaltungswirtschaft
Verzeichnis der Abkiirzungen
Abs. Absatz HGB Handelsgesetzbuch
Abk. Abkiirzung i.d.R. in der Regel
BGB Biirgerliches Gesetzbuch Le.S. im engeren Sinn
BGH Bundesgerichtshof LS.v. im Sinne von
B1mSchG Bundes-Immissions- i.w.S. im weiteren Sinn
schutzgesetz JGG J ugendgerichtsgesetz
EG Europ. Gemeinschaft lat. lateinisch
eng!. englisch OLG Oberlandesgericht
evtl. eventuell sog. sogenannte(r) (s)
frz. franzosisch StPO StrafprozeBordnung
GewO Gewerbeordnung urspr. urspriinglich
GG Grundgesetz u.U. unter Umstanden
GmbH Gesellschaft mit VwGO Verwaltungsgerichts-
beschrankter Haftung ordnung
grds. grundsatzlich z.T. zum Teil
griech. griechisch ZPO Zi vilprozeBordnung
Hinweise zur Benutzung
In diesem Lexikon finden sich bei vielen Definitionen Verweiszeichen (i) auf andere
Stichworter. Es ist jedoch nicht jedes in dem Buch aufgefiihrte Stich wort mit einem
i gekennzeichnet, so daB es sich empfiehlt nachzusehen, ob der gesuchte Begriff im
Lexikon als eigenstandiges Stich wort enthalten ist.
Zusammengesetzte Begriffe, wie "abhangige Beschaftigte", "gezogener Wechsel"
usw., sind in der Regel unter dem Adjektiv alphabetisch eingeordnet. Wird das ge
suchte Wort dort nicht gefunden, empfiehlt es sich, das Substantiv nachzuschlagen.
Die Umlaute a, 0, ii sind wie die Grundlaute a, 0, u in das Alphabet eingeordnet.
Substantive sind teils im Singular, teils im Plural aufgefiihrt.
Das Verzeichnis der Abkiirzungen enthalt die verwendeten Fachabkiirzungen. AII
gemein gebrauchliche Textabkiirzungen (d.h., usw.) sind in das Abkiirzungsver
zeichnis nicht aufgenommen.
A
Abandonrecht Abgaben
Recht eines Gesellschafters, sich gegen Sammelbegriff fur Pflichtzahlungen
Preisgabe des Gesellschaftsanteils von von Einzelpersonen und sonstigen
der Verpflichtung des Verlustausgleichs Rechtspersonen an Bund, Llinder und
zu befreien. Gemeinden. Insbesondere gehoren zu
den A. die t Steuern, deren Rechtsgrun
ABC-Analyse dung in der Abgabenordnung (AO) ,
Verfahren zur Schwerpunktbildung auch Grundgesetz des Steuerrechts ge
durch Dreiteilung (A = wichtig, B = nannt, zu finden ist, und der t Zoll. 1m
weniger wichtig, C = unwichtig). Wird weiteren Sinne zlihlen dazu die Gebuh
u. a. angewandt in der Materialwirt ren, die bei gewissen Leistungen des
schaft und bei der Organisationsanaly Staates an den Burger erhoben werden,
se. z.B. fUr das Ausstellen von Urkunden.
Abfallentsorgung Abgeld
Abfallbeseitigung; unterschiedlich defi t Disagio.
nierter Begriff. 1. Umwandlung um
weltschadlicher Ruckstlinde in unschad abgestimmtes Verhalten
liche oder weniger umweltschlidliche ein nach dem Kartellgesetz verbotenes
Stoffe. 2. Abfallverwertung bzw. Re Verhalten von Unternehmungen, zur
cycling (Wiederverwertung von Ruck gleichen Zeit etwas zu tun oder zu un
stlinden). 3. Abgabe von Abflillen an die terlassen.
naturliche Umwelt (Abfalldeponien).
Abgrenzung
Abfindung t Rechnungsabgrenzung.
Geldleistung an eine Person, um damit
einen Rechtsanspruch dieser Person ab abhingige Beschiftigte
zugelten. Sammelbegriff fUr aile unselbstiindig
I. A. an einen Arbeitnehmer nach dem Erwerbstiitigen. Sie werden unterteilt in
Kundigungsschutzgesetz, wenn bei ei Angestellte, Arbeiter und Beamte.
ner sozial ungerechtfertigten Kundi
gung durch GerichtsbeschluB das Ar Ablauforganisation
beitsverhaltnis gelost wird. Die Hohe eine betriebliche Organisation, die Ar
richtet sich nach der Dauer der Be beitsvorgiinge im voraus in zeitlicher
triebszugehorigkeit und nach dem Le und riiumlicher Weise regelt.
bensalter.
II. A. an Empflinger von Witwen-oder Ablaufplanung
Hinterbliebenenrente. So kann z.B. die t FertigungsprozeBplanung.
Rentenversicherungsanstalt der Witwe
im Faile einer Wiederverheiratung den Abrechnung
funffachen Jahresbetrag der Rente aus i Clearing.
zahlen.
III. A. an einen ausscheidenden Gesell Absatz
schafter, die auch in Raten gezahlt wer unterschiedlich verwendeter Begriff:
den kann. I. A. ist die letzte Stufe der betriebli-
Absatzpolitik
chen Leistungserstellung und umfaJ3t liche Nutzungsdauer). Daneben gibt es
Tatigkeiten wie Absatzplanung, Wer die AfaA (Absetzungfur au,Pergewohn
bung, Vertrieb. liche technische oder wirtschaftliche
II. A. ist die Menge der in einem be Abnutzungj und im Faile von Bergbau
stimmten Zeitraum verkauften Waren. unternehmen usw. AfS (Absetzungfiir
III. A ist die Menge dieser Waren, mul Substanzverringerungj.
tipliziert mit ihrem Preis. In diesem Fall Die A. kann linear, d. h. gleichbleibend
ist der Begriff A. gleichbedeutend mit jedes Jahr yom Anschaffungswert vor
dem Ausdruck i Umsatz. genommen werden, degressiv, d. h. fal
lend, immer yom Restbuchwert berech
Absatzpolitik net werden, oder digital, einer Zwi
i Marketing. schenform der beiden erstgenannten
sein. Eine Unterscheidung wird auch
Absatzwege zwischen bilanzieller A. und kalkulato
i Ve rtriebswege. rischer A. gemacht. Erstere wahlt die
steuerlich kiirzeste Abschreibungszeit,
AbschOpfung urn so schnell wie m6glich das investier
Abgabe auf Ein- und Ausfuhren im te Kapital durch Steuerersparnis zu
Rahmen der EG-Agrarpolitik. Sind die riickzubekommen. Die Kalkulation hin
EG-Preise h6her (niedriger) als die Prei gegen geht yom Wiederbeschaffungs
se auf dem Weltmarkt, wird auf die wert und von der tatsachlichen Nut
Ausfuhr (Einfuhr) A. erhoben, urn das zungszeit aus, urn reale Preise kalkulie
EG-Preisniveau zu halten (urn eine Un ren zu k6nnen.
terversorgung in der EG zu verhindern).
Abschwung
Abschopfungspreispolitik i Konjunkturphasen.
Preispolitik mit anfanglich hohen Prei
sen bei der Produkteinfiihrung und spa Absetzung fOr Abnutzung (AfA)
ter niedrigen Preisen (z. B. Taschen iAbschreibung.
rechner).
Absonderung
Abschreibung das Recht eines Glaubigers, im Kon
ein buchhalterischer Begriff, der die kursfall eine vorzugsweise Befriedigung
Verteilung der Anschaffungs-oder Her zu erlangen. Hierzu ben6tigt er ein
stellkosten eines abnutzbaren Gegen Pfand oder ein pfandahnliches Recht
standes des Anlageverm6gens auf die an der Sache, z.B. Grundpfandrechte,
einzelnen Geschaftsjahre beinhaltet. Sicherungsiibereignung.
Durch Gebrauch und Veralterung ver
liert ein Verm6gensgut an Wert. Damit Abwertung
der Unternehmer in die Lage versetzt Herabsetzung des AuJ3enwertes einer
wird, bei v6Iliger Abnutzung der alten Wahrung. Folgen: Inlander miissen
Anlage sich eine neue kaufen zu k6nnen beim Umtausch in auslandisches Geld
(Reinvestition), gibt es die M6g1ichkeit mehr eigenes Geld aufwenden; Auslan
der A. I. w. S. werden auch Wertminde der hingegen ben6tigen weniger eigenes
rungen durch sonstige Abwertungsge Geld, urn eine Rechnung des Abwer
bote oder -wahlrechte bei Anlage- und tungsstaates zu begleichen, daher Ex
Umlaufverm6gen erfaJ3t (z. B. A. auf portsteigerung. - Gegensatz: i Auf
Forderungen). i Sonderabschreibung. wertung.
Fiir die Bemessung der A. in der Steuer
bilanz liefern die Finanzamter soge Abzahlungsgeschiift
nannte AfA (Absetzung fur Abnut ein Geschaft, bei dem der Kaufer den
zungsj-Tabellen. Darin sind die Zeiten Kaufpreis nicht in einer Summe, son
enthalten, in denen ein Anlagegut abge dern in Teilzahlungen leistet. Dafiir be
schrieben werden darf (betriebsgew6hn- halt sich der Verkaufer Ld.R. das Ei-
2
Akkordlohn
gentum an der Sache solange vor, bis AGB
die Ware endgUltig bezahlt ist. Das am Abk. fUr i Allgemeine Geschliftsbedin
15.5.1974 novellierte Abzahlungsgesetz gungen.
sieht im wesentlichen zwei Neuerungen
vor: Aggregation
I. Der Kliufer hat ein absolutes Riick Zusammenfassung mehrerer EinzelgrO
trittsrecht innerhalb einer Woche. Es Ben hinsichtlich eines Merkmals, urn
hat schriftlich zu erfolgen, GrUnde Zusammenhlinge zu gewinnen. Beispiel:
brauchen nicht angegeben zu werden. Die Nachfrage der einzelnen Haushalte
Jedoch mUssen Aufwendungen und werden zur Gesamtnachfrage zusam
Abnutzungen des Gegenstandes abge mengefaBt.
golten werden. Auf dieses Recht muB
der Verkliufer den Kliufer hinweisen. Agio
II. 1m notwendigen schriftlichen Kauf (ita!.: Aufgeld); der Betrag, der bei
vertrag mUssen der Barzahlungspreis, Ausgabe von Aktien Uber dem Nenn
der Teilzahlungspreis, der Betrag, die wert gezahlt wird. Das A. muB nach
Anzahl und die Flilligkeit der einzelnen Aktiengesetz in die gesetzliche RUckla
Teilzahlungen und der effektive Jahres ge eingesetzt werden. Beispiel: Nenn
zins aufgefUhrt sein. wert einer Aktie 100 DM, erreichter
BOrsenkurs 120 DM, Agio 20 DM, vg!.
i Disagio.
Abzugssteuern
Steuern, die die auszahlende Stelle eines
Agrarpolitik
Ertrags oder einer Einkunftsart anstelle
gesamtstaatliche Aktivitlit, die auf die
des steuerpflichtigen Empflingers direkt
Erhaltung und FOrderung der landwirt
fUr diesen an die FinanzbehOrde ab
schaftlichen Leistungskraft ausgerich
fiihrt. Auch als Quellensteuer bezeich
tet ist. Binnenwirtschaftlich findet sie
net, da der Abzug i. d. R. an der Ertrags
ihren Niederschlag in der bevorzugten
bzw. Einkunftsquelle erfolgt.
Besteuerung der Landwirte, der teilwei
se gUnstigen Vergabe von Krediten und
Ada der allgemeinen Subventionierung
eine auf i Pascal aufbauende Program land wirtschaftlicher u. f orstwirtschaft
miersprache, benannt nach Lady Augu licher Betriebe. Die ausreichende Ver
sta Ada Byron (gilt als erste Program sorgung der Volkswirtschaft mit Nah
miererin der Welt). Das Konzept von rungsmitteln kann heute nur noch im
Pascal wurde verallgemeinert und fUr Rahmen der i Europliischen Gemein
groBe Softwaresysteme erweitert. Ange schaft gesehen werden. Innerhalb der
wandt in der industriellen Fertigung und Organisation wurden die ZOlle abge
im militlirischen Bereich. baut, den Landwirten in vielen Berei
chen feste Preise zugestanden, Subven
Adoption tionen aus dem Regionalfonds gezahlt
Annahme einer i Innovation (z. B. eines u.v.m. GegenUber Drittllindern (Nicht
neuen Produktes) durch einen Kliufer. EG-Llindern) existiert ein einheitlicher
Zollo
Adresse Akkordlohn
Kennzeichnung eines Speicherplatzes
eine Form des Leistungslohns, i.d.R.
im i Arbeitsspeicher eines Computers.
als Einzelakkord, aber auch als i Grup
Mit Hilfe einer A. kann der Inhalt eines
penakkord. (Gegensatz: Zeitlohn;
bestimmten Speicherplatzes gefunden
i Lohnformen.) Beim A. wird das Men
bzw. Daten dort abgelegt werden.
genergebnis vergiitet. Arten:
I. Stuckgeldakkord. FUr jedes gefertig
AG te StUck wird ein bestimmter Betrag ge
AbkUrzung fUr i Aktiengesellschaft. zahlt. Berechnung: Akkordstunden-
3
Akkreditiv
lohn: 0 Stiickzahl pro Stunde (wird durch t Indossament iibertragen wer
von der Refa-Abtlg. vorher festgelegt). den. Eine verstarkte Form stellt die vin
II. StUckzeitakkord. Ober den Minu kulierte Namensaktie dar, die nur mit
tenfaktor (Akkordlohn: 60) errechnet Zustimmung des Vorstandes iibertragen
man, wieviel pro Minute verdient wird. werden kann.
Der Bruttolohn errechnet sich dann: ge Unterscheidung nach dem Recht, das
fertigte Stiickzahl x Vorgabezahl x man aus einer Aktie ableiten kann: t
Minutenfaktor. Stammaktie, bei der normale Rechte ge
wahrt werden, t Vorzugsaktie, mit wei
Akkreditiv tergehenden Rechten (z. B. Mehrstimm
Zahlungsversprechen einer Bank. Die rechtsaktie).
Bank (A.Bank) leistet Zahlungen (bis zu II. Der Wertder A. kann schwanken. Er
einem bestimmten Betrag) an den im A. hangt im wesentlichen ab yom Gewinn
genannten Begiinstigten fiir Rechnung und Vermogenswert des Unternehmens,
eines Dritten (A.steller). Zu unterschei von der Zahl der ausgegebenen Aktien,
den sind: Bar-A. (Auszahlung des Be yom Vertrauen in das Unternehmen und
trages ohne besondere Gegenleistung in die Konjunkturlage sowie von Ange
des Begiinstigten) und Dokumenten-A. bot und Nachfrage der A.
(Auszahlung des Betrages nur gegen
Vorlage bestimmter Dokumente). Ob
Aktiengesellschaft (AG)
lich im AuBenhandel.
eine Handelsgesellschaft mit eigener
Rechtspersonlichkeit, daher auch juri
Akkumulation stische Person genannt. Rechtsgrundla
Begriff des Marxismus fiir Erweite
ge ist das Aktiengesetz yom 6.9.1965.
rungsinvestitionen. Griindung bis Auflosung sowie Organe
siehe Obersichten S. 5 und 6.
Akquisition
I. Gewinnung von Kunden oder Abon
nenten. 2. Kauf eines Unternehmens Aktienindex
(ganz oder teilweise). MeBzahl, die die Entwicklung des
durchschnittlichen Aktienkurses ver
deutlicht.
Aktie
ein Wertpapier, das den Aktionar als
Teilhaber an einer t Aktiengesellschaft Aktionar
ausweist. Nach Aktiengesetz darf der Inhaber einer Aktie einer Aktiengesell
Mindestnennwert der A. 50 DM nicht schaft. t Aktie.
unterschreiten. Jede andere Nennung
muB durch volle 100 DM teilbar sein. Aktionsparameter
Die A. verbrieft das Recht auf Dividen eine yom Initiator beeinfluBbare GroBe,
de (Gewinnausschiittung), das Stimm z. B. das Sen ken eines Preises oder das
recht in der Hauptversammlung, das Forcieren einer Werbung. Es soli damit
Bezugsrecht auf Aktien bei Neuausgabe eine gewisse Reaktion erzielt werden
und den Anteil am Liquiditationserlos hinsichtlich des Erwartungsparameters,
bei Auflosung der Aktiengesellschaft. der yom Initiator nicht direkt beeinfluBt
I. Zu unterscheiden ist die A. nach der werden kann. Beispiel: Durch das Sen
Form der Obertragung und dem Recht, ken der Preise (A.) soli der Absatz (Er
das man aus einer Aktie herleiten kann. wartungsparameter) erhoht werden.
Unterscheidung nach der Obertragung:
Inhaberaktie, die durch einfache Eini Aktiva
gung und Obergabe verkauft wird. Na die Summe der Vermogensteile, Rech
mensaktie, die namentlich im Aktio nungsabgrenzungsposten und Bilanzie
narsbuch bei der Aktiengesellschaft ge rungshilfen eines Unternehmens, die auf
fiihrt wird. Jede Obertragung durch der linken Seite der t Bilanz aufgefiihrt
Verkauf wird festgehalten. Sie kann nur werden. - Gegensatz: t Passiva.
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