Table Of Content2000 Rechtsbegriffe
nachschlagen - verstehen - anwenden
Herausgeber:
Gerd Jauch
Bearbeitung und Redaktion:
Doris Evelbauer und Gerd Jauch
Vnter Mitarbeit von
Karlhans Damerau, Landgerichtsprasident
GABLER
E~/bouer. Doris:
Gabler kleines Lexikon Recht : 2000 Rechtsbegriffe
nachschlagen - verstehen - anwenden I &arb. von
Doris Evelbauer ; Gerd Jauch. Hrsg.: Gerd Jauch.
Unter Mitarb. von Karlhans Damerau. -
Wiesbaden: Gabler, 1985.
NE: Jauch, Gerd:; HST
© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH,
Wiesbaden 1985
Satz: Fotosatz L. Huhn, Maintal
Druck und Buchbinderei: Wilhelm & Adam, Heusenstamm
AIle Rechte vorbehalten
ISBN-13: 978-3-409-99155-1 e-ISBN-13: 978-3-322-87468-9
001: 10.1007/978-3-322-87468-9
Vorwort
Dieses "Kleine Lexikon Recht" ist fUr jedermann geschaffen worden, weniger fOr
den Juristen, der sieh aus anderen Quellen unterriehten kann, als vielmehr fOr den
juristischen Laien, fOr Jugendliehe und fOr Erwaehsene.
1m Recht spiegeln sieh heute aile Lebensvorglnge wieder; im demokratischen
Rechtsstaat grtlndet und mQndet alles im Recht. Den BOrger umschwirren tagtlg
lieh Rechtsbegriffe, von denen er viele nieht kennt oder nieht ohne zusltzliehe Hil
fe begreift.
Mit seinen Ober 2000 StiehwOrtern, den gebrluehliehsten aus allen Bereiehen des
Rechts, mit denen der RechtsbOrger in Bert1hrung kommen kann, will dieses Lexi
kon eine solehe Hilfe sein.
Wer nieht rechtskundia ist, kann sieh hier informieren und orientieren. Die Spra
ehe der Gesetze wird entschlt1sselt, das Juristendeutsch erlauteft. Das Lexikon
kann zur Beschlftigung mit dem Recht anregen und den Wissensstoff fOr Alltags
diskussionen Ober Rechtsfragen liefem.
Vor allem aueh fOr SchOler und Lehrer im Rechtskunde-Unterricht und an Berufs
bildenden Schulen ist das Lexikon .eschaffen worden. Wlhrend der Schulzeit und
vor PrOfungen stehen zur Wiederholung des Stoffes kuru, einglngige Texte zur
VerfOgung.
Der Gabler Verlag stellt dieses RechtswOrterbueh fOr Laien bewuBt neben sein er
folgreiehes "K1eines Lexikon Wirtsehaft". Wie dieses will das .. Kleine Lexikon
Recht" nieht nur Nachschlagewerk, sondem Ratgeber sein. Verlag, Heraus.eber
und Autoren wollen mit diesem handlichen Werk eine LOeke schlieBen und hoffen
auf Zustimmung in einer breiten Leserschaft. FOr Anregungen und Vorschlage
sind sie dankbar.
Gerd Jaueh
s
Abkurzungsverzeichnis
Abs. Absatz i.d.R. in der Regel
Abk. AbkUrzung i.e.S. im engeren Sinn
Ausn. Ausnahme i.S.v. im Sinne von
BGB BUrgerliches Gesetzbuch i.w.S. im weiteren Sinn
BGH Bundesgerichtshof insbes. insbesondere
BlmSchG Bundes-Immissions- JGG J ugendgerichtsgesetz
schutzgesetz lat. lateinisch
bzw. beziehungsweise mind. mindestens
d.h. das heillt OLG Oberlandesgericht
EG Europiiische s. siehe
Gemeinschaft S. Seite
einschl. einschlielllich sog. sogenannte(r) (s)
engl. englisch StPO Strafprozellordnung
evtl. eventuell u.a. unter anderem
frz. franzosisch urspr. ursprUnglich
GewO Gewerbeordnung usw. und so weiter
GG Grundgesetz u.U. unter Umstiinden
GmbH Gesellschaft mit vgl. vergleiche
beschiinkter Haftung VwGO Verwaltungsgerichts-
grds. grundsiitzlich ordnung
griech. griechisch z.B. zum Beispiel
HGB Handelsgesetzbuch z.T. zum Teil
hpts. hauptsiichlich ZPO Zivilprozellordnung
Benutzerhinweis
In diesem Lexikon werden Sie bei vielen Definitionen Verweise (-» auf andere
Stichworter finden. Es wurden jedoch nicht in jedem Fall Verweise angebracht, so
daB es sich empfiehlt selbst nachzusehen, ob der betreffende Begriff im Lexikon
als eigenstiindiges Stichwort aufgenommen ist.
Formulierungen wie "in der Regel (Ld.R.)" oder "grundsiitzlich (grds.)", die Ih
nen des Ofteren begegnen werden, sind nicht gleichbedeutend mit "immer", wie
ein Laie vielleicht denken konnte, sondern weisen im juristischen Sprachgebrauch
gerade darauf hin, daB es auch Ausnahmen gibt.
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A
Abgabe Fernmeldeverkehr abzuhoren und auf
Geldleistung, die der Staat niltiirlichen Tontrager aufzunehmen. Die Be
und juristischen Personen im Gesetzes schrankungen werden auf Antrag von
wege zur Finanzierung seiner Aufgaben einem Bundesminister oder der zustan
auferlegt. Arten: Steuern und Zolle, digen oberst en Landesbehorde ange
Gebiihren und Beitrage. ordnet. Die Nachpriifung erfolgt durch
parlamentarische Kontrollgremien.
Abgabenordnung
Bundesgesetz, das das Recht der --> Abkommling
Abgaben regelt, insbes. das Steuerrecht Verwandter in absteigender Linie (ehe
(Steuerschuld, Besteuerungsverfahren, liches und nichteheliches Kind, Enkel,
Steuererhebung, Steuerstrafen, Steuer Urenkel). Begriff hat Bedeutung im Fa
geheimnis). milien-, Erb- und Steuerrecht.
Abgeordneter Ablehnung
Mitglied eines Parlaments (Bundestag, allgemein die Zuriickweisung eines
Landtage), das yom Yolk als des sen Verhaltens oder einer Person. 1m Ver
Vertreter auf Zeit gewahlt ist. Bei Aus fahrensrecht kann die Mitwirkung von
iibung seines --> Mandats ist der A. an Amts- oder Gerichtspersonen (z.B.
Auftrage und Weisungen nicht gebun Richter, Sachverstandiger) an einem
den und nur seinem Gewissen unter bestimmten Verfahren abgelehnt wer
worfen. Fiir ihn gilt --> Indemnitat und den. Voraussetzung: das Vorliegen ge
--> Immunitat. A. erhalt Aufwandsent setzlicher Ausschlu/3griinde (--> Aus
schadigung (--> Diaten). schlie/3ung) oder die begriindete Be
AbhCirgesetz sorgnis der --> Befangenheit. Uber ein
A-Gesuch entscheidet das betroffene
Gesetz zur Beschrankung des --> Brief-, Gericht, jedoch ohne den abgelehnten
Post- und Fernmeldegeheimnisses. Bei
Richter. Auch ein Antrag, eine Lei
begriindetem Verdacht einer staatsge
stung und ein Verwaltungsakt konnen
fahrdenden Straftat (z.B. Hochverrat,
abgelehnt werden.
Landesverrat) darf, falls die Erfor
schung des Sachverhalts sonst aus abortus
sreic, hitns ldoass oydoemr wGeGse innt lAicrht .e r1s0c Ahwbse.r t1 w gea (Alabtt.r e=i bFuenhgl gseebinu.r t); kann Foige einer -->
schiitzte Grundrecht eingegriffen wer
den, wobei die Mitteilung der Be Abschiebung
schrankung an den Verdachtigen unter zwangsweise Entfernung eines --> Aus
bleiben kann und der Rechtsweg zu den landers aus dem Bundesgebiet (insbes.
Gerichten ausgeschlossen ist. Die Ver nach --> Ausweisung), wenn seine frei
fassungschutzbehorden des Bundes willige Ausreise nicht gesichert ist oder
und der Lander, das Amt fUr Sicherheit aus Griinden der Mfentlichen Sic her
der Bundeswehr und der Bundesnach heit oder Ordnung eine Uberwachung
richtendienst sind berechtigt, Postsen der Ausreise erforderlic/l erscheint. A.
dungen zu Mfnen und einzusehen, den soli unter Fristsetzung sehriftlich vor
Fernschreiber mitzulesen und den her angedroht werden. Zur Sicherung
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Abschluj3
der A. ist richterlich angeordnete A. wirkung von Freiheitsstrafen von mehr
Haft (hOchstens bis zu 1 lahr) moglich als einem 1a hr.
(zur Vorbereitung der Ausweisung nur Dartiber hinaus weitere Moglichkeiten
bis zu 6 Wochen). des A. v. S. bei einzelnen Delikten (z.B.
bei sog. tatiger Reue).
AbschluB
Beginn der Bindung von Vertragspar absolute FahruntUchtlgkeit
teien an einen Vertrag durch Willenser -+ Fahrunttichtigkeit.
klarungen. Auch Ende eines Verfah
absolute Mehrheit
rensabschnitts (A. der Ermittlungen im
StrafprozeB) sowie notwendiger Vor -+ Mehrheit.
gang im Aktienrecht (Jahres-A.) und Abstammung
im sonstigen Handelsrecht (A.-Bilanz). Herkunft eines Kindes von bestimmten
Eltern und deren Vorfahren. Das Fa
AbschluBzwang milienrecht unterscheidet zwischen ehe
Verpflichtung zum AbschluB eines Ver licher und nichtehelicher A. Eheliche
trages. Ausnahme von der sonst grds. A. liegt bei einem Kind vor, das nach
herrschenden -+ Vertragsfreiheit. A. Eingehung der Ehe geboren wird, so·
entweder auf Grund eines Gesetzes fern es vor oder wahrend der Ehe emp
(z.B. Personenbeforderungsgesetz) fangen worden ist und der Mann der
oder auf Grund einer rechtlichen oder Mutter wah rend der Empfangniszeit
tatsachlichen Monopolstellung eines beigewohnt hat. Liegt die Empfangnis
Unternehmens, wenn das Allgemeinin zeit innerhalb der Ehe, so wird letzteres
teresse verlangt, daB jedermann an den vermutet. Die Vermutung gilt nicht,
von diesem Unternehmen angebotenen wenn es offenbar unmoglich ist, daB
Gtitern oder Dienstleistungen teilhat das Kind vom Ehemann empfangen ist
(z.B. Versorgungsbetriebe). (z.B. bei langer Abwesenheit des Man
nes). Die nichteheliche A. wird durch
Abschreckung
Anerkennung der Vaterschaft oder ge
(Pravention); dient als Strafzweck in
richtliche Entscheidung mit Wirkung
der Form der Spezialpravention (A. des
ftir und gegen aile festgestellt.
einzelnen Taters vor erneuter Begehung
von Straftaten und Besserung i.S. einer Abstimmung
Resozialisierung) und der Generalpra Mittel der Willensentscheidung im de
vention (A. anderer vor der Begehung mokratischen Verfassungssystem. Er
gleichartiger Straftaten). mittlung der Stellungnahme der Ge
samtheit von Personen (z.B. Yolk, Par
Abschrelbung lament, Regierung, Gemeindevertre
im Handelsrecht planmiiBige Vertei tungen, Kollegialgerichte, Mitglieder
lung der Anschaffungs- oder Herstel versammlungen von Parteien und Ver
lungskosten abnutzbarer Vermogens einen). Es entscheidet jeweils die erfor
gegensUinde auf die Geschiiftsjahre der derliche -+ Mehrheit. A. kann offen
voraussichtlichen Nutzungsdauer.- 1m (auch namentlich) oder geheim sein, im
Steuerrecht Oberbegriff ftir Absetzung Parlament bei Unklarheit -+ Hammel
fUr Abnutzung (AfA) , Absetzung ftir sprung. - Eine Sonderform der A. ist
Substanzverringerung (AfS), Sonderab die -+ Wahl.
schreibung, Teilwertabschreibung.
Abtreibung
Absehen von Strafe Abbruch der Schwangerschaft zwi
kann das Gericht bei allen Straftaten, schen dem AbschluB der Einnistung
wenn die Tatfolgen, die den Tater ge des Eies in der Gebarmutter und dem
troffen haben, so schwer sind, daB die Beginn der Geburt. A. durch Schwan
Verhangung einer Strafe offensichtlich gere selbst (Eigen-A.) und durch einen
verfehlt ware (z.B. fahrlassige Totung anderen (Fremd-A.) ist grundsatzlich
des eigenen Kindes); gilt nicht bei Ver- strafbar nach §§ 218 ff. StGB. In be-
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Agententiitigkeit
stimmten gesetzlich festgelegten Fallen einer Woche schriftlich widerrufen
(§ 218 a StGB, ~ Indikation) bleibt werden. Gerichtsstand wird durch
der mit Einwilligung der Schwangeren Wohnsitz des Kaufers bestimmt.
vorgenommene Abbruch straflos. Die
Adoption
Fremd-A. bleibt jedoch trotz vorliegen
der Indikation strafbar, wenn die (Jat.: adoptio = Annahme); Annahme
einer Person als Kind durch eine andere
Schwangere nicht vorher einen Arzt
Person oder durch ein Eheepaar. Vor
oder eine anerkannte Beratungsstelle
mundschaftsgericht entscheidet auf
aufgesucht hat und arztlich beraten
worden ist; ebenso, wenn nicht ein Antrag des Annehmenden. Bei Minder
Arzt, der selbst den Abbruch nicht vor Jahrigen (Mindestalter acht Wochen)
nur zulassig, wenn sie dem Wohl des
nimmt, schriftlich einen Indikations
Kindes dient und zu erwarten ist, da13
grund bestatigt hat. Die A. darf, abge
zwischen dem Annehmenden und dem
sehen von dringenden Notfallen, nur in
Kind ein echtes Eltern-Kind-Verhaltnis
einem Krankenhaus oder einer speziel
len Klinik vorgenommen werden. Arzte entsteht; bei Vo/ljahrigen, wenn A.
sittlich gerechtfertigt, insbes. wenn ein
und Schwestern sind zur Mitwirkung
Eltern-Kind-Verhaltnis bereits entstan
nicht verpflichtet. - Bei rechtma13igem
den ist; keine Schein-oder Namens-A.
Schwangerschaftsabbruch besteht An
Der Angenommene wird rechtlich voll
spruch auf Leistungen der Krankenver
in die Adoptionsfamilie eingegliedert,
sicherung und der Sozialhilfe.
die bisherigen Verwandtschaftsverhalt
Abtretung nisse erloschen; das angenommene
(Zession); Obertragung einer Forde Kind erhalt die Rechtsstellung eines
rung yom bisherigen Glaubiger (Ze ehelichen Kindes (Erbrecht, Wohnsitz,
dent) auf einen neuen Glaubiger (Zes Staatsangehorigkeit, Familiennamen
sionar) durch i.d.R. formlosen Ver nach dem Annehmenden). Die A. be
trag. Bedarf weder der Benachrichti darf der Einwilligung des Kindes und
gung noch der Mitwirkung des Schuld der Zustimmung des gesetzlichen Ver
ners. Oem Schuldner bleiben Einwen treters; bei einem geschaftsunfahigen
dungen erhalten. Neuer Glaubiger mu13 oder noch nicht 14 Jahre alten Kind
Leistung, die der Schuldner nach der kann nur der gesetzliche Vertreter die
A. an den bisherigen Glaubiger er Einwilligung erteilen. Au13erdem Ein
bringt, gegen sich gelten lassen, wenn willigung der Eltern, bei nichteheli
der Schuldner A. in diesem Zeitpunkt chern Kind der Mutter erforderlich.
nicht kannte. Schuldner braucht an den Der Annehmende mu13 mindestens 25
neuen Glaubiger nur zu leisten, wenn Jahre, sein Ehegatte mindestens 21
der bisherige Glaubiger ihm die A. Jahre alt sein.
schriftlich angezeigt hat oder der neue
Affekt
Glaubiger eine entsprechende A.-Ur
kunde vorlegt. (Jat.: affectus = Gemiitszustand); hef
tige Gemiitsbewegung (z.B. Zorn,
Abwicklung Angst, Ekel), die zur Einengung des
~ Liquidation. Bewu13tseins und der Willenskontrolle
fiihrt. Eine Straftat, die im A. began
Abzahlungskauf
gen ist, kann in besonderen Fallen mil
Kauf einer beweglichen Sache durch ei der bestraft werden oder wegen ~
nen Nichtkaufmann, bei dem der Kauf Schuldunfahigkeit des Taters straflos
preis nicht bar (~ Barkauf), sondern bleiben.
in Teilzahlungen (Raten) entrichtet
werden soli (Teilzahlungsgeschaft, Ra Agententiitigkeit
tenkauf). A. bedarf (auch beim sog. strafbare Tatigkeit flir eine fremde
"Haustiirgeschaft") nach dem Abzah Macht zur Erlangung oder Mitteilung
lungsgesetz der ~ Schriftform. Kauf eines ~ Staatsgeheimnisses (landesver
erklarung kann yom Kaufer innerhalb raterische A.) oder fiir den Geheim-
9
agent provocateur
dienst einer fremden Macht, auch wenn einer -> Aktiengesellschaft. Bildet die
die Tat nicht ein Staatsgeheimnis be Summe der Rechte und Pflichten des
trifft (geheimdienstliche A.). -> Aktionars und ist zugleich Urkun
Auch A. zu Sabotagezwecken ist straf de, die die Mitgliedschaft verbrieft
bar. (Namens-A., lnhaber-A., Vorzugs-A.,
Stamm-A.). Mindestnennwertbetrag
agent provocateur
50DM.
(frz.); Lockspitzel, V- (ertrauens)
Mann, der sich im Dienste der Polizei Aktlengesellschaft
oder dritter Personen in das Vertrauen abgeklirzt AG; Gesellschaft des Han
eines Verdachtigen einschleicht und ihn delsrechts mit eigener Rechtspersbn
zu einer Tat provoziert (urn ihn zu lichkeit (-> juristische Person). Flir die
liberflihren). Verbindlichkeiten der A. haftet den
Der a.p. kann nicht wegen Anstiftung Glaubigern nur das Gesellschaftsver
best raft werden, wenn er es nur bis zum mogen. Die Gesellschafter sind mit
Versuch kommen lassen wollte. Einlagen (-> Aktie) an dem Aktienka
Akkordlohn pital beteiligt. Die A. ist heute die typi
sche Form der Grollunternehmen.
Lohn, der nach dem erzielten Arbeits
Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz.
ergebnis bemessen wird (z.B. nach der
Flir die Grlindung sind mindestens 5
Anzahl der gefertigten Stlicke, sog.
Personen erforderlich. Das Grundkapi
vSetlrieciknabkakruonrdg) . oWdierrd dimur chE i-n>z eBlaertrbieeibtss tel mull 100 000 DM betragen. - Die ->
Aktionare liben ihre Rechte in der
vertrag festgelegt. Flir -> Jugendliche Hauptversammlung aus. Sie sind ver
ist Akkordarbeit grds. verboten. Es
pflichtet, ihre Einlage zu leisten, die
gibt Einzel- und Gruppenakkord. Ge
dem Nennwert der Aktie entspricht. lh
gensatz: -> Zeitlohn; dieser wird meist re Rechte sind das Aktienstimmrecht,
neben A. als Mindestlohn vereinbart.
Recht auf Gewinn (Dividende) und auf
Akkreditiv Teilnahme am Liquidationserlbs.
(frz.: accrediter = beglaubigen, bevoll
machtigen); Aktionir
I. Beglaubigungsschreiben ( -> Be Gesellschafter einer -> Aktiengesell
glaubigung) eines Botschafters. schaft. Haftet flir Schulden der AG
II. Erklarung, durch die sich der Kau nicht persbnlich, sondern nur mit sei
fer einer Ware verpflichtet, eine be ner Beteiligung;
stimmte Bank zu veranlassen, die dem
Akzept
Kaufpreis entsprechende Summe an
den Verkaufer bereits nach Prlifung (lat.: accipere = annehmen); schriftli
che Annahmeerklarung des Bezogenen
und Aushandigung bestimmter Doku
mente (z.B. Frachtbrief) zu zahlen. Das (Akzeptanten) auf dem -> Wechsel.
Das A. verpflichtet den Annehmenden,
von der Bank bestatigte A. hat die Wir
den Wechsel bei Verfall zu zahlen.
kung eines Schuldversprechens. A. hat
vor allem im Aullenhandel praktische
Alias-Name
Bedeutung.
(lat.; alias = anders); anderer Name
Akteneinsicht neben dem Vor- und Familiennamen;
Einsichtnahme in die von der Behbrde wird oft von Rechtsbrechern verwen
angeiegten Akten. Das Recht auf A. ist det.
Teil des grundgesetzlich geschlitzten -~
Alibi
rechtlichen Gehbrs, aber in den einzel
nen Verfahrenszweigen unterschiedlich (lat. = anderswo); Nachweis, daB der
ausgepragt. Beschuldigte sich zur Tatzeit an einem
anderen Ort als dem Tatort aufgehal
Aktie ten hat. Das Fehlen eines A. fiihrt fiir
Anteil des Aktionars am Grundkapital sich allein nicht zur Verurteilung.
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Altestenrat
Alimente in jedem Fall unwirksam sind (z.B.
(lat.: aliment urn = Nahrung); noch ge VerkUrzung der gesetzlichen Gewahr
briiuchliche Bezeichnung fUr Unter leistungspflichten). - Umgangssprach
haltsbeitriige insbes. des Vaters fUr sein lich auch "das Kleingedruckte."
nichteheliches Kind.
-4 Altentell
Alkoholverbot Gesamtheit der Rechte eines Bauern
MaJ3nahme gegen Alkoholmil3brauch nach der Ubergabe seines Hofs an ei
insbes. durch Kinder und Jugendliche nen anderen. Vor allem Wohnrecht,
sowie Betrunkene. Nach dem Jugend Naturalleistungen, Nutzungsrechte,
schutzgesetz besteht ein A. in der Geldrente werden im Ubergabevertrag
Form, daB an unter J8jahrige Brannt als A. gesichert (Leibgedinge, Einsitz,
wein in Gaststatten und Verkaufsstel A usgedinge).
len nicht abgegeben werden darf. An
Altersgrenze
dere alkoholische Getranke dUrfen an
Kinder und Jugendliche unter 16 Jah im Beamtenrecht das Lebensalter, bei
ren zum eigenen Genul3 nur abgegeben dessen Erreichen der Beamte auf Le
werden, wenn sich diese in Begleitung benszeit in den Ruhestand tritt. In der
eines Erziehungsberechtigten befinden. Regel gilt als A. die Vollendung des 65.
In Gaststatten und im Kleinhandel dUr Lebensjahres. Vg !. auch -4 Ruhestand,
fen geistige Getranke nicht an Betrun -4 Altersruhegeld, -4 flexible A., -+
kene verabreicht werden. Unzulassig ist Lebensalter.
auch das Feilhalten von Branntwein in Alterspriisident
Automaten. der an Lebensjahren iilteste Abgeord
AligemeineGeschiiftsbedingungen nete eines Parlaments; fUhrt beim er
(AGB) sten Zusammentritt nach einer Neu
fUr eine Vielzahl von Vertragen vorfor wahl den Vorsitz bis zur Wahl des Pra
mulierte Vertragsbedingungen (Liefe sidenten.
rungs-, Zahlungsbedingungen), die ei
Altersruhegeld
ne Vertragspartei (Verwender) der an
laufende Leistung (Rente) der So
deren bei Vertragsabschlul3 einseitig -4
auferlegt. Sie werden nach dem AGB zialversicherung (-+ Rentenversiche
rung) zur Sicherung des Alters des Ver
Gesetz nur dann Bestandteil des Ver
sicherten. Wird bei Erreichen der ge
trages, wenn der Verwender deutlich
setzlichen Altersgrenze, allgemein nach
auf sie hinweist und die andere Seite
Vollendung des 65. Lebensjahres, ge
mit ihrer Geltung einverstanden ist. Be
zahlt.
stimmungen in AGB, die nach den Um
standen, insbes. nach dem aul3eren Er Altersversorgung
scheinungsbild des Vertrags, so unge MaJ3nahmen zur Bereitstellung und Si
wohnlich sind, dal3 der Vertragspartner cherung der erforderlichen Mittel fUr
des Verwenders mit ihnen nicht zu den Ruhestand nach Erreichen der AI
rechnen braucht (Uberraschende Klau tersgrenze oder bei Invaliditat und fUr
seln), werden nicht Vert rags best and die Hinterbliebenen im Todesfall
tei!. Zweifel bei der Auslegung von ( -4 Sozialversicherung, -+ Rentenversi
AGB gehen zu Lasten des Verwenders. cherung). Betriebliche Zusatz-A. wird
Unwirksam sind Bestimmungen, wenn durch Arbeitgeber freiwillig finanziert.
sie den Vert rags partner des Verwenders
entgegen Treu und Glauben unange Altestenrat
messen benachteiligen. Diese General nach der Geschiiftsordnung eines Par
klausel wird durch eine Liste von ver laments das Gremium, das den Prasi
botenen Klauseln konkretisiert, die teil denten in der GeschaftsfUhrung unter
weise noch eine Wertungsmoglichkeit stUtzt. Es handelt sich nicht urn die al
lassen (z.B. unangemessen lange Frist testen, sondern urn die von den Frak
fUr die Erbringung einer Leistung) oder tionen bestimmten Abgeordneten, die
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