Table Of ContentReihe Rechtswissenschaft
Band 166
Eheähnliche Gemeinschaft
Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft
Thomas Müller
Centaurus Verlag & Media UG 1994
Die Deutsche Bibliothek-CIP-Einheitsaufnahme
Müller, Thomas:
Eheähnliche Gemeinschaft-Wohn-und
Wirtschaftsgemeinschaft / Thomas Müller. - Pfaffenweiler :
Centaurus-Verl.-Ges., 1994
(Reihe Rechtswissenschaft ; 166)
Zugl.: Marburg, Univ., Diss., 1993
ISBN 978-3-89085-914-9 ISBN 978-3-86226-387-5 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-86226-387-5
NE:GT
ISSN 0177-2805
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© CENTAURUS-Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Pfaffenweiler 1994
Satz: Vorlage des Autors
Vorwort
Noch ein Werk zum Thema eheähnliche Gemeinschaft? Auch fünf Jahre, nach
dem sich der 57. Deutsche Juristentag in Mainz 1988 des Themas angenommen
hat, ist eine Klärung grundsätzlicher Fragen in Literatur und Rechtsprechung
nicht in Sicht. Jüngstes Beispiel ist die Entscheidung des 1. Senats des Bun
desverfassungsgerichts vom 17. November 1992, durch welche die eheähnliche
Gemeinschaft im Sinne des § 137 Abs. 2 a AFG als Verantwortungs- und Einste
hensgemeinschaft charakterisiert wird. Durch Urteil vom 24. März 1988 hatte
das Bundessozialgericht zur gleichen gesetzlichen Bestimmung - wohl zutreffend
- den Schwerpunkt auf die konsumwirtschaftlich-äußere Seite der Lebensge
meinschaft gesetzt.
Die Arbeit, die im Sommersemester 1993 vom Fachbereich Rechtswissen
schaften der Universität Marburg als Dissertation angenommen wurde, versucht,
einige Parallelen des Themas im Zivil- und Sozialrecht aufzuzeigen. Dabei wur
den Literatur und Rechtsprechung bis Juni 1993 berücksichtigt.
Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Herrn Professor Dr. Johannes Balt
zer, der die Arbeit initiiert und bis zu seiner Berufung zum Richter am Bundes
sozialgericht betreut hat. Für die Erstellung der Gutachten danke ich den Herren
Professoren Dr. Dietrich Bickel sowie Dr. Stephan Buchholz.
Für die stets aufopferungsvolle und prompte Bemühung bei der Erstellung des
Manuskriptes spreche ich Bannelore und Olaf Horneier besonderen Dank und
Anerkennung aus.
Schließlich seien meine Eltern erwähnt, die alles ihnen Mögliche zur För
derung dieser Arbeit geleistet haben.
Marburg, im September 1993
Thomas Müller
V
Gliederung
Literaturverzeichnis xm
Einleitung . . . . ................................... 1
1. Kapitel:
Das zivilrechtliche Innenverhältnis zwischen den Partnern . . . . . . . . 3
I. Ausschlußgründe für Rechtsbeziehungen zwischen den Partnern . . . . . . . . 3
ll. Rechtsgeschäftliche Erklärungen oder rechtsfreier Raum? ........... 7
m. Methode der Ermittlung des Iobalts der rechtsgeschäftliehen
Erklärungen der Partner . . . . . . . . . . . . . . ........ 12
IV. Kein Eintritt von Rechtswirkungen des Eherechts . . ............ 13
V. Begründung eines verlöbnisähnlichen Verhältnisses .............. 15
VI. Abschluß eines "Zusammenlebensvertrages" . . . . 17
Vll. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (§§ 705 ff. BGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
I. Der mögliche Inhalt eines von den Partnern geschlossenen Gesell
schaftsvertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
a) Regelung personenrechtlicher Verhältnisse? . 21
aa) Der Begriff Personenrecht . . . . . . . 21
bb) Abgrenzung von Personen-und Vermögensrecht . 23
cc) Personen-und vermögensrechtliche Gemeinschafts-
verhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
b) Keine personenrechtlichen Vereinbarungen innerhalb eines
Gesellschaftsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
VII
c) Möglichkeit der Regelung der vermögensrechtlichen Bezie-
hungen durch ein Gesellschaftsverhältnis 27
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
aa) Die nichteheliche Lebensgemeinschaft als möglicher
Gesellschaftszweck? 27
0 0 0 0 0 0 0
bb) Die Lehre von den Ehezwecken 28
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
cc) Keine Unmöglichkeit einer societas omnium bo-
norum 31
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
dd) Sittenwidrigkeit der Vereinbarung eines vermö-
gensrechtlichen Gesellschaftszwecks? 34
0 0 0 0 0 0 0 0 0
ee) Unvereinbarkeit mit der sittlichen Selbstbestimmung
der Person? 36
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
ft) Weitere Argumente gegen die gesellschaftsrechtliche
Erfassung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft 38
0 0 0 0 0 0
20 Die Begründung eines Gesellschaftsverhältnisses durch die Partner
39
a) Der Gesellschaftsvertrag 039
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
aa) Stillschweigende Willenserklärungen 039
bb) Anlehnung an die Rechtsprechung zur Ehegatten-
Innengesellschaft 043
0 0 0 0 o o 0 o 0 0 0 0 0 o o o
cc) Kritik an der Rechtsprechung zur Ehegatten-Innenge-
sellschaft 47
o 0 0 0 0 0 0 0 o 0 0 0 0 0 0 0 0 o 0 0 0 0 0 0 0 0
dd) Kritik an der Übertragung der Grundsätze der Ehegat
ten-Innengesellschaft auf die nichteheliche
Lebensgemeinschaft 49
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
ee) Exemplarische Kritik am Fall
BGH NJW 81, 1502 54
o 0
b) Der Gesellschaftszweck 58
0 0 0 0
vm
2. Kapitel:
Die Beendigung und Abwicklung der nichtehelichen Lebens
gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
I. Beendigungstatbestände . . . .64
II. Rückgabe von Gegenständen . .66
1. Sachen ... .66
2. Forderungen . 67
3. Haftung des Partnersfür den Verlust oder die Verschlechterung
eines Gegenstandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 68
m.
Die Auseinandersetzungsansprüche bei einer beendeten nichtehelichen
Lebensgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
1. Das in die Auseinandersetzung einzubeziehende Vermögen . 69
a) Die Einlagen der Partner . . . . . . . . 69
b) Orientierung am Gesellschaftszweck . . 73
c) Die Bedeutung der dinglichen Rechtslage . 73
d) Die Begründung gesamthändensehen Vermögens . 75
e) Abgrenzung von Beiträgen zur Deckung laufender Kosten
und auseinandersetzungsfähigem Gesellschaftsvermögen . .77
f) Durchführung anband des Falles BGH, NJW 81, 1502 . . 80
2. Die Erfüllung von Verbindlichkeiten des anderen Partners, die
entweder vor Beginn der Lebensgemeinschaft begründet wurden
oder mit der Lebensgemeinschaft nicht in Zusammenhang
stehen . ..................... . . 83
a) Keine Beiträge zum Gesellschaftsvermögen . 83
b) Schenkungen . . 84
c) Darlehen. . 86
d) Auftrag . . 87
e) Analoge Anwendung der§§ 1378 bis 1380 BGB . . 88
IX
f) Unterhaltsleistung ............... . . 89
g) Schadensersatzanspruch nach§ 1298 Abs. 1 BOB. . 92
h) Herausgabeanspruch nach§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Fall BOB
92
3. Bankkonten . 94
a) Oder-Konten . 94
b) Berechtigung nur eines Partners . . 98
IV. Bereicherungsrechtliche Ausgleichsansprüche nach Beendigung der
nichtehelichen Lebensgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
1. condictio ob causamfinitam . 101
2. condictio ob rem . 102
3. Inhalt des Bereicherungsanspruchs 105
4. Ausschluß des Bereicherungsanspruchs 107
V. Erbrechtliche Ansprüche des überlebenden Partners. 108
1. Gesetzliches Erbrecht 108
2. Voraus . .. 109
3. Dreißigster 111
4. Auskunftspflichten gegenüber den Erben . 114
X
3. Kapitel:
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Sozialrecht . . . . . . . . . 115
I. Kindbezogene Sozialleistungen . . . . . . . . . . . . . . . 116
1. Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) 116
a) Anspruchsvoraussetzungen . 116
b) Höhe des Kindergeldes . . . 117
c) Kindergeldleistungen für erwachsene Kinder, die selbst in
einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben . 118
2. Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz . 120
a) Anspruchsvoraussetzungen . 120
b) Höhe des Eniehungsgeldes 122
c) Erziehungsurlaub . . . . . 122
3. Leistungen an das Kind nach dem Unterhaltsvorschußgesetz (UVG)
123
n. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAFöG) ....................... . 125
m. Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) . 128
1. Arbeitslosengeld 128
2. Arbeitslosenhilfe 129
a) Bedürftigkeit . 130
b) Die gesetzliche Vermutung des§ 137 Abs. 2a AFG und ihre
Vorgeschichte .......... . 131
c) Begriff"e heähnliche Gemeinschaft" . . . . . . . . . 134
aa) Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts . 134
bb) Kritik an der Definition des Bundessoziai-
gerichts ................. . 136
cc) Indizielle Bedeutung innerer Beziehungen . 138
XI