Table Of ContentDie deutsche Literatur
des Mittelalters
Verfasserlexikon
Band 12
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Die deutsche Literatur
des Mittelalters
^ferfassertexikon
Begründet von Wolfgang Stammler
fortgeführt von Karl Langosch
Zweite, völlig neu bearbeitete Auflage
unter Mitarbeit zahlreicher Fachgelehrter
herausgegeben von Burghart Wachinger
zusammen mit Gundolf Keil · Kurt Ruh (t)
Werner Schröder · Franz Josef Worstbrock
Redaktion
Christine Stöllinger-Löser
Band 12
Handschriftenregister
bearbeitet von Christine Stöllinger-Löser
Walter de Gruyter · Berlin · New York
Veröffentlichungen der Kommission für Deutsche Literatur des Mittelalters
der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Das Vorhaben Verfasserlexikon (Die deutsche Literatur des Mittelalters) wurde im Rahmen
des Akademienprogramms von der Bundesrepublik Deutschland und vom Freistaat Bayern
gefördert.
^ Gedruckt auf säurefreiem Papier, das die
US-ANSI-Norm über Haltbarkeit erfüllt.
ISBN-13: 978-3-11-017673-5
ISBN-10: 3-11-017673-4
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet
über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
© Copyright 2006 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, D-10785 Berlin
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere
für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung
und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Printed in Germany
Satz: Paul Sappler, Tübingen
Druck: Gerike GmbH, Berlin
Buchbinderische Verarbeitung: Fuhrmann GmbH & Co. KG, Berlin
Vorwort
Mit dem vorliegenden Band erscheint das erste einer Reihe von Registern zu den Bänden
l bis 11 des Verfasserlexikons. Der Ergänzungsband 'Deutscher Humanismus', den Franz
Josef Worstbrock seit 2005 herausgibt, kann in ihnen nicht mehr berücksichtigt werden. Die
Vorarbeiten für die meisten Register begannen schon während der letzten Jahre der Redak-
tionsarbeit; das hier vorgelegte Handschriftenregister hat in seiner Rohfassung auch schon
beim Redigieren der letzten Bände gute Dienste geleistet, die vielen Nachträge und Kor-
rekturen von Band 11 zeugen davon. Die Ausarbeitung aber konnte erst nach Abschluß des
Hauptwerks beginnen. Für benutzbare Register mußten und müssen die höchst unter-
schiedlich angelegten, oft verkürzten, manchmal nicht mehr aktuellen und gelegentlich lei-
der auch fehlerhaften Angaben in den Artikeln auf einen einigermaßen homogenen Stand
gebracht werden. Hier legen wir nun das Register der zitierten Handschriften vor, das bei
der starken Betonung der Überlieferung im Verfasserlexikon besonders wichtig ist. Die
übrigen Register, leider nicht alle, die wir einmal geplant hatten, sind weit gediehen und
sollen im nächsten Jahr erscheinen: Register der zitierten Drucke und sonstigen Schrift-
träger, der Personennamen und Werktitel und der zitierten Initien.
Finanziert wurde die Arbeit bis zum 31. Dezember 2005 von der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freistaat Bayern im Rahmen des Akademienprogramms. Die Baye-
rische Akademie der Wissenschaften, der das Projekt zugeordnet war, hat das Unterneh-
men in vorbildlicher Weise betreut, hat uns mehrfach auch über den offiziellen Rahmen
hinaus finanziell über Engpässe hinweggeholfen und uns Spenden der Gesellschaft der
Freunde der Akademie vermittelt. Das Engagement und das Vertrauen der Generalsekre-
tärin Frau Eva Regenscheidt-Spies, ihrer Vorgängerin Frau Monika Stoermer und ihres
Stabs, besonders Frau Hildegard Berning, war uns Stütze und Verpflichtung. Die Kommis-
sion für deutsche Literatur des Mittelalters der Bayerischen Akademie, die das Verfasser-
lexikon seit 1990 mitgetragen hat, war auch in der Auslaufphase hilfreich: Unsere Redak-
torin Christine Stöllinger-Löser wurde am 1. Januar 2006 als Mitarbeiterin übernommen
und erhielt ausreichend Freiraum, um neben ihren neuen Aufgaben die Registerarbeit wei-
terführen zu können. Die übrigen Personalkosten hat vom selben Zeitpunkt an der Verlag
Walter de Gruyter übernommen, zusätzlich zu den Sachkosten, die er von Anfang an
getragen hat. Die Zusammenarbeit mit dem Verlag blieb dank Herrn Dr. Heiko Hartmann
und Frau Susanne Rade auch in dieser Phase sehr erfreulich. Bibliotheken, Archive und
viele Kollegen haben durch Auskünfte und Hinweise die Verläßlichkeit der Daten erhöht.
Besonders viele Hinweise erhielten wir von Gisela Kornrumpf und Klaus Klein. Peter Stahl,
Würzburg, hat in der Frühphase bei der Einrichtung der Datei fürs Handschriftenregister
geholfen. An den Kontrollarbeiten waren im Lauf der Jahre mehrere Hilfskräfte, die hier
nicht einzeln genannt werden können, beteiligt. Den Satz und die typographische Gestal-
tung hat schließlich Paul Sappler mit Hilfe von TUSTEP, dem Tübinger System von Text-
verarbeitungs-Programmen, bewerkstelligt. Für all diese Unterstützung danken wir herzlich.
Tübingen, im September 2006 Burghart Wachinger
Hinweise zur Benutzung
Dieses Register verzeichnet die Handschriften, die in den Artikeln des Verfasserlexikons
explizit genannt sind, geordnet nach Bibliotheken und Signaturen.
Was ist erfaßt?
Aufgenommen sind Handschriften (auch Archivalien), die in den Artikeln mit ihrem ak-
tuellen oder einem früheren Aufbewahrungsort aufgeführt sind; zu besonderen Fällen vgl.
unten.
Nicht aufgenommen sind indirekte Nennungen von Handschriften, die erst über die
Forschungsliteratur konkretisiert werden können, auch wenn eine Forschungssigle ange-
geben ist.
Besondere Fälle
Auch Handschriften, über die im Artikel nur Angaben zu ihrer mittelalterlichen Provenienz
gemacht werden und die heute verschollen sind, sind erfaßt (z. B. »aus der ehemaligen
Kartause Aggsbach« unter Aggsbach). Die mittelalterliche Provenienz ist jedoch nicht er-
faßt, wenn ein späterer bzw. der aktuelle Aufbewahrungsort genannt ist.
Bei einigen großen Sammelhandschriften, die mit einem allgemein bekannten Namen
bezeichnet werden und oft auch einen eigenen Artikel im Verfasserlexikon erhalten haben
(z. B. 'Liedersaal-Hs.') sind auch die Stellen erfaßt, an denen ohne Angabe von Ort und
Signatur auf die Handschrift verwiesen wird. Die Registereinträge erfolgen aber immer
unter Bibliotheksort und Signatur; vom Namen der Handschrift führt ein Verweis dorthin.
In solchen Fällen darf jedoch keine Vollständigkeit erwartet werden, zumal die Abgrenzung
der Handschriftennamen von Werktiteln oft nicht eindeutig ist ('Hortus deliciarum'; 'Stock-
holmer Arzneibuch'). Vgl, auch das Register der Personennamen und Werktitel.
Im Anhang I sind Handschriften erfaßt, die mit dem Namen eines (privaten) Besitzers
oder einer sonstigen Bezugsperson, aber ohne Ortsangabe verzeichnet sind. Vgl. S. 397.
Handschriften, die weder einem Ort noch einer Person zugeordnet werden können,
sind, soweit erfaßbar, im kurzen Anhang II zusammengestellt.
Einrichtung und Anordnung
Ein vollständiger Eintrag besteht aus folgenden Elementen: Aufbewahrungsort, Besitzer
(beide als fette Überschrift), Signatur (recte), Stelle im Verfasserlexikon (kursiv), Artikel-
stichwort (recte), ggf. Stelle in der Handschrift (Blatt- bzw. Seitenangaben, in eckigen Klam-
mern, recte). Die ersten vier dieser Elemente bestimmen auch, hierarchisch absteigend, die
Anordnung des Registers.
Aufbewahrungsorte und Besitzer
Das Register ist auf der obersten Ebene alphabetisch nach Aufbewahrungsorten geordnet.
Ausländische Orte sind, sofern ein deutscher Name üblich ist, mit diesem angegeben, die
Bezeichnung in der jeweiligen Landessprache steht bei der ersten Nennung in Klammern
dahinter: Breslau (Wroclaw); von Wroclaw wird auf Breslau verwiesen. Ebenso z. B. Danzig
(Gdansk), Gran (Esztergom), Mailand (Milano).
Wenn unter einem Ortsnamen mehrere Besitzer zu verzeichnen sind, sind diese folgen-
dermaßen gereiht: aktuelle öffentliche und sonstige institutionelle Bibliotheken und Archive;
aktuelle Privatbibliotheken; nicht mehr bestehende Bibliotheken (insbesondere ehemalige
Klöster); Handschriften, die nur dem Ort, aber keiner Bibliothek zugewiesen sind. Inner-
halb dieser Gruppen herrscht die alphabetische Ordnung.
Die Namen der Bibliotheken in den alten Bundesländern sind in der Regel aufgenom-
men nach: T. BRANDIS /1. NÖTHER, Handbuch der Handschriftenbestände in der Bundes-
republik Deutschland, Teil l (Die westlichen Bundesländer), Berlin 1992. Weitere Namen
richten sich nach: P. O. KRISTELLER, Iter italicum, zuletzt Bd. 6, London 1992; Handbuch
der Bibliotheken. Deutschland, Österreich, Schweiz, München 122006. Ausländische Biblio-
theksnamen sind, soweit uns bekannt, in der jeweiligen Landessprache angegeben (also:
Prag, Närodni knihovna); wenn es hilfreich erscheint, sind deutsche Bezeichnungen in
Klammern hinzugefügt.
Bei unterschiedlichen oder seit Erscheinen des Artikels veränderten Bezeichnungen von
Bibliotheken oder Archiven führen Verweise auf die einschlägige Stelle im Register, ebenso
bei Transferierung von Handschriften in eine andere Bibliothek (z. B. Harburger Hand-
schriften nach Augsburg, Donaueschinger Handschriften nach Karlsruhe und Stuttgart). In
wenigen problematischen Einzelfällen (z. B. bei mehrmaligem Besitzerwechsel) erfolgen zur
Abkürzung lästigen Suchens mehrere vollständige Einträge an verschiedenen Stellen.
Signaturen
Im Regelfall ist im Register nur die aktuell gültige Signatur einer Handschrift verzeichnet.
Ältere Signaturen oder Katalognummern sind nur dann aufgenommen, wenn dies aufgrund
differierender Angaben in den betroffenen Artikeln nötig ist; nur in diesen Fällen wird auch
von der alten oder unrichtigen Signatur bzw. Katalognummer auf die aktuell gültige ver-
wiesen. In Einzelfällen findet man zusätzliche Angaben (früherer Besitzer o.a.).
Die Signaturengruppen sind teils nach dem Usus der jeweiligen Bibliothek, teils nach
dem Alphabet angeordnet.
Band- und Spaltenangaben, Artikelstichwort
Mit Band- und Spaltenangabe ist die Hauptnennung einer Handschrift innerhalb eines
Artikels erfaßt; sie steht dort meist im Abschnitt >Überlieferung<. Mehrfachnennungen einer
Handschrift innerhalb eines Artikels sind in der Regel nur dann verzeichnet, wenn dort
verschiedene Werke aus dieser Handschrift vorgestellt werden, darüber hinaus Fälle beson-
deren Gewichts. Der Benutzer muß also jeweils den gesamten Artikel auf mögliche weitere
Erwähnungen der Handschrift prüfen.
Wenn eine Handschrift in mehreren Artikeln genannt wird, sind die Registereinträge
nach der Abfolge im Verfasserlexikon geordnet.