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Bewertungsgesetz
Und
Vermögensteuergesetz
von
Dr. von Wa 11 is
Regierungsdirektor
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
ISBN 978-3-663-12740-6 ISBN 978-3-663-13735-1 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-663-13735-1
Verlags-Nr. 551
Copyright by Springer Fachmedien Wiesbaden 1954
Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler,
Wiesbaden 1954
IN HALT5VERZEICHN 15
Teil I: Bewertungsgesetz
Seite
A. Allgemeine Vorbemerkungen. . . . . . . 5
1. Die gesetzlichen Vorschriften . . . . . 5
2. Zweck und Geltungsbereich der Vorschriften. 6
B. Was ist zu bewerten? ,Die wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG) 9
C. Allgemeine Bewertungsvorschriften . . . . . 11
1. Erwerb und Lasten unter einer Bedingung 11
2. Bewertungsmaßstäbe 12
(1) Der gemeine Wert. . . . . . . . 12
(2) Der Teilwert. . . . . . . . . . 13
3. Die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen 15
(1) Der Stichtag . . . . . . . . 15
(2) Wertpapiere mit Steuerkurswert . . . 15
(3) Wertpapiere ohne Steuerkurswert . . 17
(4) Gemeiner Wert am 31. Dezember 1948 . 20
(5) Schätzung des gemeinen Wertes in besonderen Fällen 21
4. Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden 24
(1) Bewertung von Kapitalforderungen . . . . . 24
(2) Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Renten-
versicherungen . . . . . . . . . . . . 27
(3) Bewertung von Schulden. . . . . . . . . 27
5. Kapitalwerte von wiederkehrenden Nutzungen und Lei-
stungen . . . . . . . . . . . . . . 28
(1) Der Wert zeitlich beschränkter Nutzungen 28
(2) Der Wert immerwährender Nutzungen 28
D. Besondere Bewerfungsvorschriften 31
1. Einheitswertverfahren 31
(1) Hauptfeststellung 32
(2) Fortschreibung 33
(3) Nachfeststellung . 36
(4) Feststellungsbescheid 37
(5) Zerlegung des Einheitswertes 38
I
Beite
2. Bewertung der einzelnen Vermögensarten 38
(1) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen 39
(a) Landwirtschaftliches Vermögen. 39
(b) Forstwirtschaftliches Vermögen . . . . 41
(c) Weinbauvermögen ........ 42
(d) Gärtnerisches Vermögen . . . . . . 42
(e) Das übrige land- u. forstwirtschaftliche Vermögen 42
(f) Der Mindestwert . . . . 42
(2) Grundvermögen. . . . . . . . . . 43
(a) Begriff des Grundvermögens. . . . 43
(b) Bewertung der bebauten Grundstücke 43
(c) Mindestwert . . • . . . . . . . 47
(d) Grundbesitz im Zustand der Bebauung 47
(e) Unbebaute Grundstücke. . . . . . 47
(f) Wertfortschreibung kriegszerstörten und kriegs-
beschädigten Grundbesitzes 48
(3) Betriebsvermögen . . . . . . . . . . . .. 50
(a) Begriff des Betriebsvermögens . . . . . .. 50
(aa) Das Betriebsvermögen bei Einzelkaufleuten 51
(bb) Betriebsvermögen bei Gesellschaften . .. 53
(ce) Befreiung von Betriebsvermögen . . .. 56
(dd) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 27
DMBG) . . . . . . . . . . . . 58
(b) Wie wird das Betriebsvermögen bewertet? . 59
(aa) Die Betriebsgrundstücke . . . . . . 59
(bb) Gewerbeberechtigungen. . . . . . 59
(ce) Wertpapiere . . . . . . . . . . 60
(c) Einfluß des DM-Bilanzgesetzes (§ 75 DMBG) 60
(d) Welche Schulden sind vom Rohvermögen abzugs-
fähig? . . . . . . . . . . . • . . .. 63
(e) Maßgeblichkeit des Hauptfeststellungszeitpunktes 69
(f) Wie unterscheidet sich die Vermögensaufstellung
von der Einkommensteuerbilanz? 70
(4) Sonstiges Vermögen . . . . . . . . . . " 72
E. Gesamfvermögen . . . . . . . . . . • 79
1. Ermittlung des Gesamtvermögens 79
2. Was ist vom Rohvermögen abzugsfähig? 79
(1) Schulden . . . . . . . . . . . 79
(2) Abzugsfähigkeit der Lastenausgleichsabgaben bei der
Vermögensteuer. . . . . . . . . . . . " 80
II
Seite
(3) Kapitalwert von Renten des § 67 Ziff. 4 82
(4) Sonderabzug für Bauern und Gärtner. 82
3. Zusammenrechnung . . . 82
F. Inlandsvermögen • . . . . 83
1. Was ist Inlandsvermögen? 83
2. Wert des inländischen Vermögens 84
Teil 11 : Vermögensteuergesetz
A. Allgemeines •....... 87
B. Vermögensteuerpflicht ..... 89
1. Wer ist vermögensteuerpflichtig? 89
(1) Unbeschränkt Steuerpflichtige. 89
(2) Beschränkt Steuerpflichtige (§ 2 VStG) 90
(3) Beginn und Ende der Steuerpflicht . 91
2. Wer ist von der Vermögensteuer befreit? 92
C. Bemessungsgrundlage und Steuerberechnung 99
1. Bemessungsgrundlage . . . . . . . . 99
(1) Was versteht man unter Gesamtverrnögen? . 99
(2) Das Inlandsvermögen . . . . . . . . . 99
(3) Vermögensteuerveranlagung und Einheitswert 100
(4) Abrundung . . . . . . . . . . . . . 100
2. Steuerberechnung . . . . . . . . . . . . 101
(1) Das steuerpflichtige Gesamtvermögen (§ 7 VStG) . 101
(2) Freibeträge für natürliche Personen 101
(3) Mindestbesteuerung (§ 6 VStG) 104
(4) Pauschbesteuerung . 105
(5) Steuersatz . . . . 106
D. Veranlagung 107
1. Zusammenveranlagung 107
2. Hauptveranlagung 107
3. Neuveranlagung . . . 108
4. Nachveranlagung . . . 110
5. Anzeigepflicht . . . . 111
6. Wegfall der Steuerzahlungspflicht 111
E. Entrichtung der Steuer . 113
1. Jahressteuern . . . . . . . . 113
2. Vorauszahlungen. . . . . . . 113
3. Steuerverteilung im Innenverhältnis 113
Stichwörterverzeidmis 114
III
Teil I
Bewertungsgesetz
A. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Die gesetzlichen Vorschriften
Das BewG ist neben der Reichsabgabenordnung das wichtigste Steuer
Grundgesetz. Alle steuerlichen Bewertungsfragen sind im BewG ge
regelt. Nur wenn ein Steuergesetz die allgemeinen Bewertungsvor
schriften außer Kraft setzt, ist das BewG nicht anzuwenden.
Für die Wertermittlung und das Bewertungsverfahren, insbesondere
für die Feststellung der Einheitswerte auf den 21. Juni 1948, die
Fortschreibungen und Nachfeststellungen sowie für die Hauptver
anlagung der Vermögensteuer 1949 und die Neuveranlagungen und
Nachveranlagungen sind neben den allgemeinen Gesetzen (Reichs
abgabenordnung, Steueranpassungsgesetz usw.) folgende ge set z -
1 ich e G run dia gen maßgebend: Das B ewe r tun g s g e set z
(BewG) vom 16. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1035, RStBl. S. 1291) unter
Berücksichtigung der Änderungen durch § 30 des Einführungsgesetzes
zu denRealsteuergesetzen vom 1.Dezember 1936 (RGBl. I S. 961, RStBl.
S. 1137), Abschnitt I § 1 des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens
für die Kalenderjahre 1949 bis 1951 (Hauptveranlagung 1949) vom
16. Januar 1952 (BGBl. I S. 22, BStBI. I S. 35), die Dur c h f ü h
run g s ver 0 r d nun g zum B ewe r tun g s g es e t z (BewDV)
vom 2. Februar 1935 (RGBl. I S. 81, RStBl. S. 189) unter Berück
sichtigung der Änderungen durch § 66 der Verordnung zur Durch
führung des Grundsteuergesetzes vom 1. Juli 1937 (RGBl. I S. 733,
RStBl. S. 781), die Verordnung zur Änderung der Durchführungs
bestimmungen zum Reichsbewertungsgesetz und zum Vermögen
steuergesetz vom 22. November 1939 (RGBI. I S. 2271, RStBl. S. 1133),
die Verordnung zur Einheitsbewertung, zur Vermögensbesteuerung,
zur Erbschaftsteuer und zur Grunderwerbsteuer vom 4. April 1943
(RGBI. I S. 177, RStBl. S. 321), die Verordnung zur Änderung der
Durchführungsverordnung zum Reichsbewertungsgesetz vom 8. De
zember 1944 (RGBl. I S. 338, RStBl. S. 762), Abschnitt I § 2 und Ab
schnitt III § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens
für die Kalenderjahre 1949 bis 1951 (Hauptveranlagung 1949) vom
5
16. Januar 1952 (BGBI. I S. 22, BStBl. I S. 35), das Gesetz vom
10. März 1949 betreffend Wertfortschreibungen und Nachfeststellun
gen von Einheitswerten des Grundbesitzes auf den 21. Juni 1948
(WiGBI. 1949 S. 25 kurz als F 0 r t s ehr e i b u n g s g e set z be
zeichnet) und die entsprechenden Landesgesetze für das Land Baden:
Landesgesetz vom 20. September 1949 (Badisches Gesetz- und Ver
ordnungsblatt S. 391), für das Land Rheinland-Pfalz: das Landes
gesetz vom 15. Juni 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt der Landes
regierung Rheinland-Pfalz I S. 227), für das Land Württemberg
Hohenzollern: das Landesgesetz vom 28. Juni 1949 (Regierungsblatt
für das Land Württemberg-Hohenzollern S. 231) - dazu ist der Erlaß
des ehemaligen Direktors der Verwaltung für Finanzen vom 5. Sep
tember 1949 (AMBIFin. S. 314) ergangen -, das Gesetz zur Bewer
tung des Vermögens für die Kalenderjahre 1949 bis 1951 (Hauptver
anlagung 1949) vom 16. Januar 1952 (BGBI. I S. 22, BStBl. I S. 35)
- kurz als Verm ö gen s b ewer t un gsges e t z (VermBewG)
bezeichnet -, das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher
Mark und die Kapitalneufestsetzung - D - M a r k b i I a n z g e set z
- (DMBG) vom 21. August 1949 (WiGBl. 1949 S. 279, BGBl. 1950 S. 2)
in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des
D-Markbilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz) vom 28. De
zember 1950 (BGBI. I S. 811, BStBl. I 1951 S. 32) - DMBG - mit
den steuerlichen Richtlinien zum D-Markbilanzgesetz in der Fassung
vom 28. Mai 1951 - DMBR - (Bundesanzeiger Nr. 100, BStBl. I
S. 174), das Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. August 1952
(BGBl. I S. 445, BStBl. I S. 638 ff.) kurz als Las t e n aus g 1 eie h s
ge set z (LAG) bezeichnet.
Zur Arbeitsvereinfachung und zur Gewährleistung einer einheit
lichen Rechtsanwendung sind die Vermögensteuer-Richtlinien für die
Vermögensteuer-Hauptveranlagung 1949 (kurz VStR. 1949) ergangen.
Diese behandeln Zweifels- und Auslegungsfragen, die für die prak
tische Anwendung des Bewertungsrechtes und für die Vermögens
besteuerung von allgemeiner Bedeutung sind.
2. Zweck und Geltungsbereich der Vorschriften
Das Bewertungsgesetz soll für das gesamte Steuerrecht, sowohl für
Bundes- wie auch Landes- und Gemeindesteuern, einheitliche Werte
festsetzen, die überall anzuwenden sind, wo es auf die Feststellung
des wirklichen Wertes ankommt (z. B. Vermögensteuer, Gewerbe-
6