Table Of ContentBA KOMPAKT
Klaus Sakowski
Arbeitsrecht
2. Auflage
BA KOMPAKT
Reihe herausgegeben von
Martin Kornmeier, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Mannheim, Deutschland
Die Bücher der Reihe BA KOMPAKT sind zugeschnitten auf das Bachelor-Studium
im Studienbereich Wirtschaft an den Dualen Hochschulen und Berufsakademien.
Sie erfüllen vollständig die im Curriculum zur Erlangung des Bachelor festgelegten
Anforderungen (Lerninhalt, Lernmethoden, Konzeption und Ablauf der Veranstaltungen).
Die Reihe BA KOMPAKT zeichnet sich aus durch:
• Fokussierung auf die elementaren Lernziele
• Starker Praxisbezug durch konkrete Beispiele
• Einbindung von Fallstudien für Einzel- und Gruppenarbeit
• Unmittelbare Anwendbarkeit des vermittelten Wissens durch Tipps und Hintergrund-
informationen
• Übersichtliche, anschauliche Darstellung durch zahlreiche Kästen, Abbildungen und
Tabellen
• Kontrollfragen zur Prüfung des Lernerfolgs
Weitere Bände in dieser Reihe http://www.springer.com/series/7570
Klaus Sakowski
Arbeitsrecht
2. Auflage
Klaus Sakowski
DHBW Heidenheim
Heidenheim, Deutschland
ISSN 1864-0354 ISSN 2626-7799 (electronic)
BA KOMPAKT
ISBN 978-3-662-56234-5 ISBN 978-3-662-56235-2 (eBook)
https://doi.org/10.1007/978-3-662-56235-2
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;
detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Die erste Auafl ge ist unter dem Titel „Arbeitsrecht. Eine Einführung für Wirtschaftswissenschaftler“ erschienen.
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Planung/Lektorat: Margit Schlomski
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Vorwort
Von allen Rechtsgebieten, mit denen Studierende im Verlauf ihres Studiums zu tun
haben, ist das Arbeitsrecht in ihrer späteren beruflichen Laufbahn als Fach- und
Führungskraft wohl am bedeutsamsten, jedenfalls wenn man es am Maßstab der
Unumgänglichkeit bemisst. Alle, die im Berufsleben stehen, haben früher oder später,
vom Beginn bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses oder als Selbstständige, mit
Arbeitsrecht zu tun. Erstere sind häufig in ihrer Funktion als Arbeitnehmer, letztere
als Arbeitgeber damit befasst. Deshalb ist ein richtiges oder zumindest tendenziell in
die richtige Richtung gehendes Rechtsverständnis des Arbeitsrechts gleichermaßen
unumgänglich. Grundkenntnisse helfen bei vielen wichtigen Entscheidungen von teil-
weise existenzieller Bedeutung, z. B. bei Fragen rund um die Kündigung eines Arbeits-
verhältnisses. In bedauerlichem Kontrast hierzu steht die Bedeutung des Arbeitsrechts
im wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulkontext. In zeitlicher und inhaltlicher Hin-
sicht spielt das Fach in den Curricula regelmäßig nur eine untergeordnete Rolle. Zudem
sind alle rechtlichen Fächer mit dem häufigen Vorurteil belastet, „trocken“ zu sein, was
den Zugang vieler Studierender zu arbeitsrechtlichen Themen und Inhalten eher noch
erschwert. So sind die Bezüge und Motivationslagen von Studierenden zum Arbeitsrecht
häufig schwach oder halbherzig ausgeprägt.
Das vorliegende Buch kommt dem Studierenden in verschiedener Weise entgegen.
Es bietet ihm eine überschaubare, von der Zeit und vom Umfang her an die begrenzten
Modulpläne angepasste und damit angemessene Zusammenfassung wichtiger Inhalte des
Arbeitsrechts. Es vermittelt ein Grundverständnis des Arbeitsrechts sowie ein Verständ-
nis der Abgrenzung des Arbeitsrechts von anderen Rechtsbereichen. Auf die Verwendung
von Fachbegriffen wurde so weit als möglich verzichtet. Der Blickwinkel ist der eines
Verfassers, der seit vielen Jahren sowohl in der Lehre als auch in der juristischen Praxis
tätig ist. Durch diese Verzahnung von Theorie und Praxis vermag das vorliegende Buch
im Unterschied zu rein akademischen Lehrbüchern die „Lebendigkeit“ des Rechtsstoffs
und dessen hohe Praxisrelevanz in besonderer Weise hervorzuheben. Der überschaubare
Umfang bedingt zudem eine angemessene Auswahl des Stoffes und nimmt auch inso-
weit dem Studierenden eine wichtige, für ihn häufig im Studium noch nicht einschätz-
bare Aufgabe ab.
V
VI Vorwort
Eingegangen wird in dem Buch u. a. auf die aus Sicht des Verfassers praktisch
bedeutsamsten Probleme im Zusammenhang mit der Begründung, dem Inhalt und der
Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Weiter sollen die Studierenden einige in der Praxis
vorkommende Fragestellungen zu betrieblichen und überbetrieblichen arbeitsrechtlichen
Problemen, die über die individualvertragliche Ebene hinausgehen (sog. kollektives
Arbeitsrecht), kennenlernen. Im Text selbst sowie im Anhang finden sich zahlreiche
Praxisbeispiele, Übungsfälle und Musterklausuren samt Lösungsvorschlägen. Anhand
dieser sollen die Studierenden auch eine an den juristischen Gutachtenstil angelehnte
Methodik zur Fallbearbeitung kennen lernen.
Die angemessene Begrenzung im Umfang macht auch den vergleichsweise günstigen
Bezugspreis des Buches möglich. Das Buch erscheint in der Reihe „BA kompakt“ (BA
für „Bachelor of Arts“). Dessen erklärtes Ziel ist es, eine sinnvolle Mitte zwischen
allen genannten Anforderungen nach inhaltlicher Tiefe, überschaubarem Umfang und
günstigem Bezugspreis zu finden. Alle inzwischen erschienenen Bücher dieser Buch-
reihe wurden in diesem Bestreben geschrieben, auch das vorliegende. Für Kritik und
Anregungen ist der Verfasser dankbar (E-Mail: [email protected]).
In derselben Buchreihe ist auch ein vom Verfasser geschriebenes Lehrbuch „Grund-
lagen des Bürgerlichen Rechts“ erschienen (ISBN 978-3-642-40423-8), welches auch als
E-Book verfügbar ist (ISBN 978-3-642-40424-5). Viele Inhalte dieses Buches bauen auf
Grundkenntnisse des Zivilrechts und insbesondere des Bürgerlichen Rechts auf. Deshalb
wird die ergänzende Anschaffung auch dieses als Grundlagenlektüre und zum Nach-
schlagen bzw. Gegenlesen empfohlen.
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung
bzw. besseren Lesbarkeit im Folgenden ausschließlich die männliche Form verwendet
wird. Ämter, Tätigkeiten, akademische Grade sowie Funktions-, Status- und Berufs-
bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Heidenheim Prof. Dr. Klaus Sakowski
im Juni 2020
Einleitende Hinweise zu diesem Buch
Inhaltlich orientiert sich das vorliegende Buch an den Modulbeschreibungen ein-
schlägiger Module zum Arbeitsrecht im Rahmen betriebswirtschaftlicher
Bachelor-Studiengänge an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Sein
Inhalt ist eine Darstellung arbeitsrechtlicher Grundkenntnisse, sodass das Buch auch
eine geeignete Lernhilfe für Studierende anderer juristisch oder betriebswirtschaftlich
orientierter Lehr- und Studiengänge im hochschulischen oder außerhochschulischen
Bereich darstellt.
Aus Gründen des begrenzten Seitenumfangs und der Didaktik wurde darauf ver-
zichtet, Lösungsvorschläge zu allen im Buch genannten Fällen im Buch selbst abzu-
drucken. Im Anhang finden sich lediglich Lösungsvorschläge zu den ersten drei Fällen
jedes Kapitels. Die übrigen Lösungsvorschläge sind im Internet unter der Adresse
www.springer.com/978-3-662-56234-5
abgedruckt oder können vom Verfasser selbst bezogen werden (E-Mail klaus.
[email protected]). Hintergrund für diese Vorgehensweise ist vor allem
die Überlegung, dass der Studierende im Regelfall zunächst selbst nachdenken und
sich einen Lösungsvorschlag überlegen soll. Die Versuchung ist nach aller Erfahrung
ansonsten recht groß, sich sogleich am Ende des Buches nach dem Lösungsvorschlag
des Verfassers zu informieren und sich das eigene Nachdenken zu sparen. Der „Medien-
bruch“ (Buch/Internet) kann dieser Gefahr zumindest ein kleines Stück vorbeugen, ist
in diesem Sinne also beabsichtigt. Zudem wird einem Lehrbeauftragten, der das Buch
seinen Studierenden als Begleitlektüre empfohlen hat oder gar in der Lehrveranstaltung
benutzt, das Lehren erleichtert, indem die Fälle ergebnisoffen diskutiert werden können
und die Studierenden nicht nur die aufbereiteten Lösungsvorschläge im hinteren Teil des
Buches mitteilen oder aufsagen.
Dem Studierenden wird dringend angeraten, Vorschriften nicht auswendig zu lernen
und diese auch nicht nur nach deren Paragraphenzahl zu lernen, um sie auswendig in
einer Klausur aufsagen zu können. Vielmehr wird vor allem angeraten, eine Vorschrift,
die im Buch genannt wird, wenigstens einmal im Gesetzestext nachzuschlagen und
inhaltlich zu lesen, um deren Sinn zu erfassen. Angesichts des Umstands, dass Gesetzes-
texte im Regelfall ein zugelassenes Hilfsmittel bei der Klausur sind, kann eine relevante
VII
VIII Einleitende Hinweise zu diesem Buch
Vorschrift entsprechend leicht gefunden werden. Letztlich kommt es neben dem Auf-
finden einer Vorschrift vor allem darauf an, deren Merkmale richtig und praxisnah zu
interpretieren, und nicht darauf, den Wortlaut zu kennen oder gar aufzusagen.
Neben Lösungsvorschlägen zu den jeweils ersten drei Übungsfällen der einzelnen
Kapitel sowie den Antwortvorschlägen zu den Kontrollfragen finden sich im Anhang
auch einige Musterklausuren, die thematisch gesehen ein gewisses Spektrum der Lehr-
inhalte abdecken. Der Verfasser hat diese Aufgaben in der Vergangenheit als Klausur-
aufgaben in verschiedenen Studienkursen gestellt. Zwar werden die Lösungsvorschläge
direkt im Anschluss abgedruckt. Gleichwohl können die Studierenden auch dies-
bezüglich nur gebeten bzw. es kann ihnen dringend angeraten werden, sich zunächst
selbst Gedanken über eine vertretbare Lösung zu machen und diese dann mit dem
Lösungsvorschlag des Verfassers zu vergleichen. Eine abweichende Lösung muss nicht
falsch sein. Gerade im Arbeitsrecht läuft es häufig auf eine Abwägung gegenseitiger
Interessen und damit auf eine Bewertung hinaus. Bewertungen sind naturgemäß (auch)
von den Wertvorstellungen und Bewertungsmaßstäben des jeweiligen Gutachters bzw.
Verfassers abhängig, dementsprechend sind häufig - gerade auch im akademischen
Umfeld – abweichende Meinungen und Lösungsvorschläge zumindest vertretbar und
daher ebenfalls „richtig“. Der Verfasser stellt in seinem Lösungsvorschlägen jeweils
nur seine eigene Meinung oder, falls überzeugend, die „herrschende Meinung“ in der
Rechtsprechung dar. Ob es sich bei einer abweichenden Meinung des Studierenden
noch um eine vertretbare handelt, ist eine Frage des Einzelfalls und kann pauschal nicht
beantwortet werden.
Der Inhalt des Buches ist vergleichsweise „textlastig“, was ebenfalls der erklärten
Absicht des Verfassers entspricht. Die Orientiertheit an der Sprache und am
geschriebenen Text ist ein wesentlicher Bestandteil juristischer Praxis und Alltags-
arbeit. Dementsprechend wurde auf Grafiken bzw. Tabellen so weit als möglich und
nötig verzichtet. Gleichwohl sind gestalterische Elemente zur Erleichterung der Über-
sicht und des Erlernens der Inhalte enthalten. Diese bestehen in Abbildungen, in Form
drucktechnischer Hervorhebungen wichtiger Begriffe und Stichworte sowie in Form
verschiedenartiger „grauer Kästen“. In diesen sind Übungsfälle, Praxisbeispiele oder
begleitende Erläuterungen (Exkurse) enthalten. Am Beginn jedes Kapitels steht eine
Auswahl wichtiger Lernziele, die mit der Lektüre des jeweiligen Kapitels verbunden
sind. Kontrollfragen am Ende jedes Kapitels erleichtern das zusammenfassende Nach-
denken über das Gelesene und Erlernte. Die Lösungen zu den Kontrollfragen befinden
sich im Anhang des Buches. Die Übungsfälle, die im laufenden Text zu jedem Kapitel
abgedruckt sind, stammen überwiegend aus der Rechtsprechung der Obergerichte (meist
Bundesarbeitsgericht), zum Teil auch aus der früheren anwaltlichen Praxis des Ver-
fassers. In jedem Falle sind also die Fälle „aus dem Leben gegriffen“ und unterstreichen
in diesem Sinne die hohe Praxisrelevanz des Stoffes. Auf die Berücksichtigung von Bei-
trägen der rechtswissenschaftlichen Literatur aus Fachzeitschriften wurde zugunsten
der Kompaktheit des Buches weitgehend verzichtet. In fast allen Fällen werde Urteile
zitiert, und zwar – wiederum aus Platzgründen – nur nach Geschäftszeichen, nicht nach
Einleitende Hinweise zu diesem Buch IX
Urteilsdatum. Gleichwohl sind diese auch ohne Angabe eines Urteilsdatums auffindbar.
Das betreffende Urteil kann entweder über die Urteilsdatenbanken (z. B. www.bundes-
arbeitsgericht.de) oder eine Suchmaschinensuche im Internet aufgefunden werden.
Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind im Folgenden solche des BGB. Bei den
übrigen Paragraphen wird das jeweilige Gesetz dazugeschrieben, die ausgeschriebene
Bezeichnung dafür findet sich im Abkürzungsverzeichnis.