Table Of Content43057_Titel_Sicherheit_2014:43057_Titel_Sicherheitsin_2006 26.03.2015 9:46 Uhr Seite 2
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Rev.
E-43057-S,
Allgemeine
Sicherheitsregeln
Stand:April2015
voestalpineStahlGmbH
voestalpine-Straße3
4020Linz,Austria
T.+43/50304/15-6190
F.+43/50304/55-6190
[email protected] voestalpineStahlGmbH
www.voestalpine.com/stahl www.voestalpine.com/stahl
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Sicherheitsregeln
1 Erste Hilfe .......................................................................5
2 Pflichten aller Mitarbeiter ..............................................7
3 Arbeitsplätze, Arbeitsstätten .......................................10
4 Arbeitsmittel .................................................................10
5 Arbeitsabläufe ..............................................................12
6 Arbeiten in besonderen Gefahrenbereichen..............15
7 Werksverkehr ...............................................................16
8 Sicherheitskennzeichnungen, Warneinrichtungen ...17
9 Chemische Arbeitsstoffe ..............................................17
10 Explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Zonen) ...............19
11 Physikalische Gefahren ...............................................19
12 Weiterführende Informationen ...................................19
BEREICH BRAMME
Hochofen ............................................................................21
Kokerei ...............................................................................24
Rohstoffversorgung/Sinteranlage .....................................27
Wertstoff-Zentrum .............................................................29
Brammenbearbeitung........................................................31
Schmelzmetallurgie ...........................................................33
Brammenfertigung.............................................................33
BEREICH BAND
Warmwalzen ......................................................................37
Adjustieren,Verpacken......................................................39
Beizen, Kaltwalzen ............................................................40
Organisch Beschichten ......................................................42
Feuerverzinken ..................................................................43
Glühen,Dressieren,Texturieren, ELO-Verz. .....................45
3
BEREICH SERVICE
Mobile Anlagentechnik.....................................................49
Elektro Technisches Zentrum ...........................................51
Feuerfesttechnik ................................................................53
Materialwirtschaft & Devestitionen ..................................54
Mechanisch Technisches Zentrum ...................................57
Prüftechnik und Analytik ..................................................58
Strom ...................................................................................60
Technische Medien ............................................................62
Gas-, Wasser- und Dampfleitungsnetze ...........................62
Gasometer / Hüttengasnetz / GG-Inselnetz /
Mischgasstationen 1-4 und Fackelanlagen 1–6 ..............64
Heizzentrale .......................................................................66
Tiegelgasgewinnung .........................................................68
Wasseraufbereitung LD 3 ..................................................69
TöCHTER
Europlatinen GmbH .........................................................71
Giesserei Linz GmbH ........................................................73
Grobblech GmbH ..............................................................75
Logistik Service GmbH .....................................................77
Steel & Service Center GmbH .........................................80
ANHANg
Rohrleitungskennzeichnung nach VAN 230.05 ..............83
Gefahrensymbole / Piktogramme ...................................89
Rettungszeichen ................................................................92
Gebotszeichen ...................................................................92
Warnzeichen ......................................................................94
Verbotszeichen ...................................................................96
Brandschutzzeichen...........................................................97
Werksplan ..........................................................................99
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All
Allgemeine
Sicherheitsregeln
EINlEITuNg
Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird eine ge-
schlechtsneutrale Formulierung verwendet.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind
Zielsetzungen, für alle Mitarbeiter
nn der voestalpine am Standort Linz
nn von Fremdfirmen, die im Rahmen eines Werkvertra-
ges tätig sind,
nn von Firmen, die Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung an
Dritte überlassen (Leasingpersonal).
Wir erwarten von allen zu den Themen Sicherheit und
Gesundheitsschutz verantwortungsbewusstes Handeln.
Vor dem ersten Arbeitseinsatz ist zusätzlich zu den
vorliegenden „Allgemeinen Sicherheitsregeln“ eine Un-
terweisung über die arbeitsplatzspezifischen Gefahren
und Schutzmaßnahmen erforderlich.
1 Erste Hilfe
1.1 Notrufhinweise
In Notfällen (Unfall, Brand, Explosion, Gasaustritt Ver-
kehrsunfall u. ä.) sind nach Wahl einer der Notrufnum-
mern, die Angaben auf dem Notrufhinweisschild und
Angaben über den Notfall durchzugeben.
nn Was ist passiert?
nn Wo ist es passiert? (Genaue Ortsangabe z.B.
Gebäude, Halle, Tornummer usw.), Standort des
Einweisers.
nn Wie viele Personen sind betroffen?
nn Welche Verletzungen?
nn Wer ruft an? (Bekanntgabe der Telefonnummer,
unter der man für Rückfragen erreichbar ist).
nn Warten auf Rückfragen! Das Gespräch beendet die
entgegennehmende Stelle.
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1.2 Notrufnummern
Die werksinternen Einsatzkräfte erreichen Sie über die
Notrufnummern vom:
nn FESTNETZTELEFON:
Rettung 144
Feuerwehr 122
Werkssicherung 133
nn VOESTALPINE – HANDy: (damit im Notfall keine
wertvolle Zeit verloren geht, bitte die Telefonnum-
mern sofort einspeichern).
Rettung +90 144
Feuerwehr +90 122
Werkssicherung +90 133
nn PRIVATES – HANDy: (damit im Notfall keine wert-
volle Zeit verloren geht, bitte die Telefonnummern
sofort einspeichern).
Rettung +43 / 50304 / 15 144
Feuerwehr +43 / 50304 / 15 122
Werkssicherung +43 / 50304 / 15 133
nn BüNDELFUNK: (letzte Ziffer kann jede beliebige
sein, z.B. „0“
Rettung 1440
Feuerwehr 1220
Werkssicherung 1330
1.3 Verhalten im Brandfall
Die gültige Brandschutzordnung ist für alle Mitarbeiter
unmittelbar rechtsverbindlich.
1.4 gaslöschanlagen
Gasgelöschte Räume sind mit Hinweisschildern an
den Zugangstüren gekennzeichnet. Vor Betreten von
gasgelöschten Räumen ist eine Unterweisung durch den
Betrieb erforderlich.
Bei Ansprechen der Alarmsignale (Hupe und/oder
Blitzleuchte bzw. Hinweisschilder) ist der Raum sofort zu
verlassen bzw. nicht mehr zu betreten.
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2 P flichten aller Mitarbeiter
2.1 gesundheitliche Eignung
nn Mitarbeiter, die sich in einem körperlich oder psy-
chisch beeinträchtigten Zustand befinden, (durch
z.B. Krankheit, Alkohol, Drogen, Medikamente)
dürfen ihre Tätigkeit nicht aufnehmen oder weiter
fortsetzen, wenn sie sich selbst oder andere im
Betrieb Beschäftigte gefährden.
2.2 Sicherheitsinstruktionen (SI) Sicherheits-
verfahrensanweisungen (SVA)
Die unterwiesenen
nn ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen
nn Sicherheitsinstruktionen
nn Sicherheitsverfahrensanweisungen
nn Anordnungen
müssen eingehalten werden.
2.3 Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
nn Eine wesentliche Grundlage für die Sicherheit am
Arbeitsplatz ist Ordnung und Sauberkeit.
nn Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, verwendete Gerä-
te und Werkzeuge nach dem Gebrauch zu reinigen
und auf den dafür vorgesehenen Platz zurückzule-
gen.
nn Schläuche, Kabel usw. müssen so verlegt werden,
dass keine Stolperstellen oder andere Gefährdun-
gen entstehen.
nn Schutt und Abfälle sind vom Verursacher ehestens
umweltgerecht zu entsorgen.
2.4 umweltschutz- Abfälle
nn Alle Mitarbeiter haben sich umweltbewusst zu
verhalten und das betriebliche Abfalltrennsystem
zu nutzen.
nn Das Entsorgen von privaten Abfällen wie z.B.
Altreifen, gefährliche Arbeitsstoffe, Kühlschränken,
Autobatterien, Sperrmüll usw. ist auf dem Werksge-
lände verboten.
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2.5 Meldepflichten
Dem Vorgesetzten oder dem Verantwortlichen des zu-
ständigen Betriebes sind unverzüglich alle Vorkommnis-
se, Mängel und Gebrechen zu melden
wie z.B.
nn Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle, Wegunfälle,
nn Mängel an: Sicherheitseinrichtungen, Arbeitsmit-
teln, Betriebsanlagen, Allgemeinbeleuchtungen
(beinhalten die Sicherheitsbeleuchtung), Sicher-
heitsbeleuchtungen, Energieleitungen,
nn Sachschäden,
nn Umweltschäden,
nn Brandereignisse,
nn Unleserliche Sicherheitskennzeichen und Boden-
markierungen.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, andere Personen auf
Fehlverhalten anzusprechen, unabhängig von Zugehö-
rigkeit und Position im Betrieb.
2.6 Aufenthalt der Mitarbeiter
nn Ist auf Ihren Arbeitsbereich zu beschränken.
nn Das Verlassen des Arbeitsbereiches während der
Arbeitszeit ist dem Vorgesetzten vorher bekannt zu
geben.
nn Das Betreten von Betriebsbereichen außerhalb des
Arbeitsbereiches ist ohne Auftrag nicht gestattet.
2.7 An- u. Abmelden von anlagenfremden
Personen
nn Vor und nach dem Betreten des zugewiesenen
Arbeitsbereiches (auch bei internen Instandhal-
tungsarbeiten) hat eine An- und Abmeldung durch
den Aufsichtführenden bei der zuständigen Stelle
zu erfolgen. Die Ansprechpartner finden Sie im
betriebsbezogenen Teil dieser Broschüre.
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2.8 Alkohol, Drogen und Rauchverbot
nn Das Einbringen sowie der Konsum von alkoholi-
schen Getränken und Drogen sind verboten.
nn Das Konsumieren von Leichtbier während der Pau-
senzeiten in Pausenräume ist erlaubt.
nn Für Kran und Staplerfahrer gilt absolutes Alkohol-
verbot (0,0 Promille).
nn Rauchverbote bzw. Raucherzonen sind in den Berei-
chen gekennzeichnet.
2.9 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
nn Die für den jeweiligen Einsatz- und Arbeitsbereich
festgelegten persönlichen Schutzausrüstungen
können anlagen- und tätigkeitsbezogen im HQSU
abgefragt werden.
nn Sie sind von den Mitarbeitern verpflichtend und
zweckentsprechend zu verwenden.
nn Ein Waschen der Arbeitskleidungen mit Schutz-
funktion (flammhemmend, Säure- / Laugenschutz)
im privaten Bereich ist verboten, da eine falsche
Behandlung zu einer Einschränkung der Schutz-
funktion führen kann.
nn Eine zu starke Verschmutzung der Arbeitskleidung
führt zu einer Herabsetzung bzw. zum vollständigen
Verlust der Schutzwirkung.
nn Abgenützte und beschädigte PSA ist umgehend
auszutauschen.
nn In Produktionsbereichen ist auf gekennzeich-
neten Besucherwegen festes und geschlossenes
Schuhwerk zu tragen, zusätzliche Schutzausrüstung
wird vom Betrieb zur Verfügung gestellt.
2.10 Mobile Kommunikationsgeräte
nn Während dem Lenken von Fahrzeugen (z.B. PKW,
LKW, Fahrräder, Quads, Mopeds, Stapler, Kra-
nen usw.) sowie dem Bedienen von Maschinen /
Anlagen, ist die Benützung von Mobiltelefonen (wie
z.B. telefonieren, SMS / E-Mails schreiben / lesen,
im Internet surfen usw.) und die Verwendung von
Kopfhörern diverser Abspielgeräte untersagt.
Ausnahme: Betrieblich notwendige Kommunikation.
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