Table Of ContentGABLER
KOMPAKT-LEXIKON
VOLKSWIRTSCHAFT
GABLER
KOMPAKT-LEXIKON
VOLKSWIRTSCHAFT
3.500 Begriffe nachschlagen, verstehen, anwenden
Bearbeitet von
Prof. Dr. Dirk Piekenbrock
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
Ein Titeldatensatz fUr diese Publikation ist bei
Der Deutschen Bibliothek erhiiltlich
1. Auflage August 2002
Aile Rechte vorbehalten
© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 2002
Lektorat: Katrin Alisch
Der Gabler Verlag ist ein Unternehmen der Fachverlagsgruppe
BertelsmannSpringer.
www.gabler.de
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Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dipl.-Designerin, Wiesbaden
druckerei, Lengerich
Gedruckt auf siiurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
ISBN 978-3-409-11803-3 ISBN 978-3-322-96452-6 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-322-96452-6
Vorwort
Am 11. September 2001 wurde die gesamte Welt mit einem terro
ristischen Ereignis konfrontiert, das uns die Empfindlichkeit der
Weltpolitik und Weltwirtschaft drastisch vor Augen fUhrte. Manche
positive Globalisierungstendenz, wie die fortschreitende Liberali
sierung und Integration des Welthandels oder der zunehmende in
ternationale Konsens uber die Notwendigkeit einer nachhaltigen
Entwicklung ("Sustainable Development"), hat unter den kurzfri
stigen Reaktionen darauf zweifellos gelitten. Auf lange Sicht wer
den die politischen Anstrengungen jedoch national wie internatio
nal darauf gerichtet sein mussen, die aktuellen Polarisierungen zu
uberwinden und integrative Kriifte in Richtung einer "Neuen
Welt(wirtschafts)ordnung" freizusetzen, in deren Rahmen sich jede
Nation als freier und verantwortungsvoller Partner in das Netz glo
baler Politik- und Wirtschaftsbeziehungen einfUgen und ihren ei
genen Beitrag zur Ltisung nationaler wie globaler Probleme leisten
kann.
Die Volkswirtschaftslehre, die sich mit Einzelwirtschaften, Natio
nalokonomien und international en Wirtschaftsgemeinschaften
sowie auch globalen Umweltproblemen und Wirtschaftsordnun
gen auseinandersetzt, scheint dafUr priidestiniert zu sein, die aktu
ellen Bemuhungen der (wirtschafts)politischen Praxis und die Dis
kussion daruber wissenschaftlich zu untermauern.
Das gilt auch fur das vorliegende Werk, das dem Anspruch folgt,
ein kompetentes und umfassendes Nachschlagewerk fur aile wich
tigen volkswirtschaftlichen Begriffe und Gebiete zu sein.
Das Gabler Kompakt-Lexikon Volkswirtschaft richtet sich an Stu
denten der VWL und BWL und an aile, die sich fUr volkswirt
schaftliche und insbesondere wirtschaftspolitische Zusammen
hiinge interessieren. Es ist fur den tiiglichen Gebrauch in Studium
und Beruf geschrieben.
Prof. Dr. Dirk Piekenbrock
Berufsakademie Mannheim
Erlauterungen fUr den Benutzer
1. Die zahlreichen Gebiete des Gabler Kompakt-Lexikons Volks
wirtschaft sind nach Art eines Konversationslexikons in rund
3.500 Stichworter aufgegliedert. Untereinem aufgesuchten Stich
wort ist die nur speziell diesen Begriff erlauternde Erklarung zu
finden, die dem Benutzer sofort erforderliches Wissen ohne mehr
maliges Nachschlagen vermittelt. Die durch das Verweiszeichen
(_) gekennzeichneten Worter erlauben es dem Leser, sich uber
weiterfuhrende Begriffe zu informieren.
2. Die alphabetische Reihenfolge ist, auch bei zusammengesetzten
Stichwortern, strikt eingehalten. Dies gilt sowohl fUr Begriffe, die
durch Bindestriche verbunden sind, als auch fUr solche, die aus
mehreren, durch Leerzeichen getrennten Wortern bestehen.
3. Die Umlaute a, 0, u wurden bei der Einordnung in das Alphabet
wie die Grundlaute a, 0, u behandelt; B wurde in ss aufgelost.
4. Gelaufige Synonyme und anglo-amerikanische Termini werden
jeweils am Anfang eines Stichwortes aufgefUhrt. Querverweise
gewahrleisten das Auffinden der Begriffserlauterung.
5. Die haufigsten Abkurzungen, insbesondere von Gesetzen, sind
im Abkurzungsverzeichnis enthalten. Aligemein gebrauchliche
Textabkurzungen wurden in dasAbkurzungsverzeichnis nicht auf
genommen. Die im Wirtschaftsleben ublichen Abkurzungen an
derer Art (EU, GATT) sind im Lexikon selbst erlautert.
6. Rechtsvorschriften wurden, soweit notwendig, angegeben. Dabei
ist z. B. ,,§ 84 I 2 HGB" als § 84, Absatz I, Satz 2 HGB zu lesen;
"BGBL I 1061" als Bundesgesetzblatt, Jahr des zitierten Geset
zes, Teill, Seite 1061. Zahlen und Daten wurden den jeweils zu
gang lichen amtlichen Unterlagen und anderen autoritativen
Quellen entnommen.
7. Stichworter iiber nationale und internationale Organisationen
mit eigenem Auftritt im Internet beschranken sich auf einen Kurz
uberblick und schlieBen mit dem Hinweis auf ihre Internet-Ad res
se, z. B.: Weitere Informationen unter www.fao.org.
Abkurzungsverzeichnis
ABM ArbeitsbeschaffungsmaBnahme
AbwAG Abwasserabgabengesetz
AEG Aligemeines Eisenbahngesetz
a.F. alte Fassung
AFG Arbeitsforderungsgesetz
AG Aktiengesellschaft
Aggl. Agglomeration
AO Abgabenordnung
Art. Artikel
BA Bundesanstalt fur Arbeit
BAA Bundesausgleichsamt
BAfoG Bundesausbildungsforderungsgesetz
BAG Bundesamt fUr den Guterfernverkehr/Bundesarbeits
gericht
BbankG Gesetz uber die Deutsche Bundesbank
BdF Bundesminister der Finanzen
BewG Bewertungsgesetz
BfA Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte
BGB Burgerliches Gesetzbuch
BGBI Bundesgesetzblatt
BHO Bundeshaushaltsordnung
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMA Bundesministerium fUr Arbeit und Sozialordnung
BMBF Bundesministerium fur Bildung, Wissenschaft, For
schung und Technologie
BMBW Bundesminister fUr Bildung und Wissenschaft
BMWi Bundesminister fUr Wirtschaft
BMG Bundesministerium fur Gesundheit
BMZ Bundesministerium fUr wirtschaftliche Zusammenar
beit und Entwicklung
BNE Bruttonationaleinkommen
BSP Bruttosozialprodukt
BVS Bundesanstalt fur vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben
c. p. ceteris paribus (unter ansonsten gleichen
Umstanden)
DB Deutsche Bundesbahn
DBA Doppelbesteuerungsabkommen
DEGT Deutscher Eisenbahngutertarif
DMBilG DM-Bilanzgesetz
EGKSV Vertrag uber die Grundung der Europaischen
Gemeinschaft fUr Kohle und Stahl
EGV Vertrag uber die Grundung der Europaischen
Gemeinschaft
EnWG Energiewirtschaftsgesetz
ErbStG Erbschaftssteuer-und Schenkungsteuergesetz
EStG Einkommensteuergesetz
EuGH Europaischer Gerichtshof
EUV Vertrag uber die Europaische Union
ESVG Europaisches System Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen
e. V. eingetragener Verein; einstweilige VerfUgung
EVa Eisenbahnverkehrsordnung
EWGV Vertrag uber die Grundung der Europaischen
Wirtschaftsgemeinschaft
FKva Fusionskontrollverordnung
FKPG Gesetz zur Umsetzung des foderalen Konsolidie
rungsprogramms
FTB Frachten-und Tarifanzeiger der Binnenschifffahrt
FVG Finanzverwaltungsgesetz
GAWI Garantie-und Abwicklungsgesellschaft
GBI Gesetzblatt
GewStG Gewerbesteuergesetz
GewStR Gewerbesteuer-Richtlinien
GG Grundgesetz fUr die Bundesrepublik Deutschland
GKV Gesetzliche Krankenversicherung
GmbH Gesellschaft mit beschrankter Haftung
GrEStG Grunderwerbsteuergesetz
GrStG Grundsteuergesetz
GVSt Gesamtverband des deutschen Steinkohleberg
baus
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen
(Kartellgesetz)
GwG Geldwaschegesetz
HGrG Haushaltsgrundsatzegesetz
h. M. herrschende Meinung
i. d. F. in der Fassung
i. d. R. in der Regel
i. e. S. im engeren Sinne
i. S. im Sinne
i.V.m. in Verbindung mit
i.w.S. im weiteren Sinne
lAB Institut fUr Arbeitsmarkt-und Berufsforschung
Kap. Kapitel
KaffeeStG Kaffeesteuergesetz
KG Kommanditgesellschaft
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
KWG Kreditwesengesetz
LHO Landeshaushaltsordnung
Lit. Literatur
lit. Ziffer (in Gesetzesquellenl
LZB Landeszentralbank
m. spat. And. mit spateren Anderungen
MFI Monetare Finanzinstitute
NNE Nettonationaleinkommen
NSP Nettosozialprodukt
OHG Offene HandelsgeseUschaft
PVG Private Krankenversicherung
5GB Sozialgesetzbuch
5KE Steinkohleeinheit
5tGB Strafgesetzbuch
TKF Tarifkommission fUr den Fernverkehr
TKN Tarifkommission fUr den Nahverkehr
TVG Tarifvertragsgesetz
UStG Umsatzsteuergesetz
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
v. H. von Hundert
VO Verordnung
VDEW Verband Deutscher Elektrizitatswerke
A
Abbaukosten, Extraktionskosten; Ko Abgaben. 1. Sammelbegriff. a) Aile auf
sten der F orderung einer erschoptlichen der ~ Finanzhoheit beruhenden ~ Of
Ressource (~Umwelt-und Ressourcen fentlichen Einnahmen der Gebietskor
okonomik). perschaften und bestimmter ~ Parafisci:
~ Steuem einschl. ~ Kirchensteuer
Abbaumengensteuer, Steuer auf die ~ Zolle und AbschOpfungen, ~ GebUh~
abgebaute Menge einer erschOptlichen ren, ~ Beitrlige und Sozialabgaben
Ressource. Aus Sicht der ~ Umwelt ("Quasisteuem") an die Trliger der ge
und Ressourcenokonomik dient die A. setzlichen Sozialversicherung. b) Yom
zur Korrektur des ~ Marktversagens bei Abgabepflichtigen her definiert: Ptlicht
der ~ Allokation erschOptlicher Res gemliBe Geldleistungen aller Art an Ge
sourcen. - V gl. auch ~ Abbauwertsteu meinwesen. - 2. Abgabenordnung: Der
er. urnfassende Charakter des A.-Begriffs
kommt auch darin zum Ausdruck, dass
Abbaupfad, zeitliche Verteilung des
Abbaus einer erschOpflichen Ressource das ,,steuergrundgesetz" oder auch
D(~erU mAw.e lwti-rdu nbde sRtiemssmotu rdceunrcohk odnoiem ipkr)o. w,,sitcehuteigrrsetecnh tlaicllhgee mMeainnt eglgeelsteetnzd"~ n daRse gdeie
Zeiteinheit abgebaute Menge der Res lungen zusarnmenfasst, als Abgabenord
source (Abbaurate). Zur umweltpoliti '!.ung (AO) (vom 16. 3. 1976 mit spliteren
Anderungen) bezeichnet wird. - Vgl.
schen Beeinflussung des A. bietet sich
die Einfilhrung einer mengen- oder auch ~ Sonderabgaben.
wertbezogenen Abbausteuer (~Abbau Abgabenordnung (AO). ~ Abgaben.
mengensteuer, ~ Abbauwertsteuer) an.
a~geleltete Nachfrage. 1. Begriff.
Abbaurate, ~ Abbaupfad. Die a N. bezeichnet im Rahmen einer
mehrstufigen vertikalen Giiterproduktion
Abbauwertsteuer, ~ Steuer auf den
und -distribution die Nachfrage nach
Verkaufspreis einer erschOptlichen Res
s~urc~. Die A. beeinflusst den gleichge ~iitern auf Beschaffungsmlirkten, die
slch aus der Giitemachfrage nachgela
Wlchtlgen ~ Abbaupfad filr die besteu
erte Ressource. Ein vert1achter Gleich gerter Produktions- bzw. Marktstufen
gewichtspfad bei steuererhOhtem An ergibt, letztlich aus der ("urspriing
fangspreis filhrt zu einer Streckung der lichen") Endnachfrage von GUtem (z.B.
Ressourcenvomte. - V gl. auch ~Ab Verbrauchs- und GebrauchsgUtem) "ab
baumengensteuer. geleitet" ist. -2. Beispiel: Die Nachfrage
nach ~ Produktionsfaktoren (z. B. Ar
beitskrllften, Betriebsstoffen, Investiti-
Ability to Pay Principle
onsgiitem) der Kraftfahrzeugsteller re stungsbilanz von der A. und bildet die
sultiert aus der Nachfrage nach Kraft Grundlage fur den Absorptionsansatz der
fahrzeugen bei den Kfz-Hlindlem. ~ Zahlungsbilanzausgleichstheorie.
Ability to Pay Principle, ~ Zah Abwagungsklausel, ~ Fusionskon
lungsjahigkeitsprinzip; finanzwissen trolle.
schaftliche Bezeichnung im englisch
sprachigen Schrifttum fur die Besteue Abwasserabgabe, von den Llindem
rung nach der Zahlungsfahigkeit. 1m erhobene Abgabe fur das Einleiten von
deutschsprachigen Schrifttum entspricht Abwasser in ein Gewasser; nach dem
dem das ~ Lei.~tungsfahigkeitsprinzip. - Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Gegensatz: ~ Aquivalenzprinzip. 1. d. F. vom 6. II. 1990 zu entrichten
nach dem Verursacherprinzip durch den
ABM, ~ Arbeitsbeschaffungsmafinah Direkt-Einleiter (Abgabepflichtiger). -
men. Die A. hat in ihrer konkreten Ausgestal
tung mit den theoretischen Ansatzen zur
AbschOpfungen, ~ Agrarpolitik, --t Umweltabgabe nur wenig gemein.
~ Agrarmarktordnungen.
Abwertung, Wertverlust einer Wahrung
Abschreibungen, Wertminderung des im Vergleich zu einer anderen Wahrung.
reproduzierbaren Anlagevermiigens im Eine A. liegt vor, wenn der Wechselkurs
Laufe einer Periode durch VerschleiB bei Preisnotierung der auslandischen
wirtschaftliches Veralten und vorzeitige~ Wahrung (z.B. € pro US-$) steigt. - Vgl.
Ausscheiden von Anlagen durch versi auch --t Wechselkurs.
cherbare Schadensfalle. In den Volks
wirtschaftlichen Gesarntrechnungen Abwrackaktion, ~ Verkehrspolitik.
(~ VGR) erfolgt die Berechnung von A.
ausgehend vom Anlagevermiigen als Abzugsfahigkeit von Steuern, steu
Summe der Bruttoanlageinvestitionen errechtlicher und -technischer BegrijffUr
der Vergangenheit unter Beriicksichti die Miiglichkeit, bereits gezahlte Steuer
gung der Abglinge. Aile Anlagen werden betrage bei der Ermittlung der --t Be
linear iiber die durchschnittliche Nut messungsgrundlage einer anderen oder
zungsdauer abgeschrieben. Die A. wer derselben Steuer abzuziehen. - Beispiel:
den je nach Verwendung zu Anschaf Die --t Gewerbesteuer ist als gewinn
fungspreisen, Wiederbeschaffungsprei schmalemde "Kostensteuer" bei der
sen oder konstanten Preisen bewertet. Einkommen- bzw. Kiirperschaftssteuer
abzugsfahig. - Anders: ~ Abzugsteuem.
Abschwung, ~ Konjunkturphasen.
Abzugsteuern. Steuerrechtlicher und -
absolute Armut, ~ Armut. technischer Begrijf zur Kennzeichnung
Absorption, Begriff der ~ AuBenwirt sSotelcllhee r e~ine Ss teEuertmra,g ds ieo ddieer aeuisnzearh leEnidne
schaftstheorie fur den heimischen Teil
kunftsart an Stelle des steuerpflichtigen
der aggregierten Giitemachfrage einer
Empfangers direkt fur diesen an den Fis
Volkswirtschaft (heimische A.): a) die
kus abftihrt. Da der Abzug zumeist an
Summe von privater Konsumgiitemach
der Ertrags- bzw. Einkunftsquelle er
frage, Investitionsgiitemachfrage und
Staatsnachfrage oder b) die Differenz folgt, wird synonym von ~ Quellen
steuern gesprochen. Beispiel: A. auf
zwischen dem Bruttosozialprodukt und
Zinsen und Kapitalertrage gem. EStG
dem AuBenbeitrag der Volkswirtschaft
(Exporte minus Importe). Diese Formu
lierung zeigt die Abhangigkeit der Lei-
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