Table Of ContentRoeser · Fachkunde
Abschlussprüfung für
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Die Bücher der Reihe Abschlussprüfung für Rechtsanwalts
und Notarfachangestellte richten sich an auszubildende
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die sich auf die
Prüfung vorbereiten. Die Bücher helfen, Verständnislücken
auf prüfungsrelevanten Gebieten zu schließen, bieten eigene
Kontrollmöglichkeiten an und geben somit die erforderliche
Sicherheit für das erfolgreiche Bestehen der Prüfung.
Bisher sind erschienen:
Fachkunde
von Karsten Roeser
Training Fachkunde
von Karsten Roeser
Wirtschaftslehre
von Werner Hau
Rechnungswesen
von Werner Hau
Notariatskunde
von Lena Dannenberg-Mietzko
Karsten Roeser
Fachkunde
Über 620 Prüfungsfragen und Fälle
mit Lösungen
11., überarbeitete Auflage
GABLER
Die Deutsche Bibliothek-CIP-Einheitsaufnahme
Ein Titeldatensatz für diese Publikation ist bei
Der Deutschen Bibliothek erhältlich.
1. Auflage 1984
11., überarbeitete Auflage April 2001
Alle Rechte vorbehalten
© Springer Fachmedien Wiesbaden 2001
Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 2001
www.gabler.de
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Ver
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rechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der
Warenzeichen-und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann
benutzt werden dürften.
Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier.
Umschlaggestaltung: Ulrike Weigel, www.CorporateDesignGroup.de
ISBN 978-3-409-29457-7 ISBN 978-3-663-11953-1 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-663-11953-1
V
Vorwort
Das Buch ist, vom Titel her, vor allem an Prüflinge gerichtet. Doch wie ich
weiß, wird es auch gerne von denen gelesen, die sich nach langer Zeit der
Abstinenz wieder in die Materie einarbeiten wollen, für die permanentes
Lernen im Beruf selbstverständlich ist, und von denen, die sich ganz einfach
mit diesem Buch auf den neuesten Stand bringen wollen.
Das Buch ist aus dem jahrelangen Unterricht in Rechtskunde und vor allem
Fachkunde für Rechtsanwaltsfachangestellte am Max-Weber-Berufskolleg in
Düsseldorf entstanden. Mit jeder Auflage wurde es neu erprobt und in Teilen
verändert, wann immer sich Inhalte als überflüssig herausstellten, Lücken
entdeckt wurden oder sich Formulierungen als schwer verständlich erwiesen.
Bei Fertigstellung dieser Auflage steht der Euro kurz vor der endgültigen
Einführung. Da gleichwohl wichtige Beträge im Verfahrensrecht (z. B. die
Mindestbeschwer bei der Berufung und Revision) und im Gebührenrecht (z. B.
die Gebühren gemäß § 11 BRAGO) gesetzlich noch nicht auf die europäische
Währung umgestellt worden sind, habe ich die Beträge im Wesentlichen in
DM belassen und lediglich die wichtigsten Werte (Endbeträge, Gegenstands
werte) aufEUR (=1,95583 DM) umgerechnet.
Sie mögen keine Einleitungen? Wenn Sie noch vor der Prüfung stehen, sollten
Sie aber die folgende lesen, sie unterscheidet sich von Einleitungen der
herkömmlichen Art. Unter anderem enthält sie auch Tipps zum Lernen.
Die Anforderungen an die Fachkraft im Büro und damit auch in der Berufsaus
bildung sind sehr hoch. Demgemäß hat sich gezeigt, dass es oft nicht
ausreichend ist, nur bestimmte Themen zu erlernen, sondern dass man auf
vielen Gebieten auch (einfache und schwerere) Aufgaben selbst lösen muss.
Man muss Erlerntes auch anwenden, erst dann weiß man, ob man das Gebiet
auch verstanden hat. Aus diesem Grunde ist im Betriebswirtschaftlichen
Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden, mein Buch "Abschlussprüfung für
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Training Fachkunde. Über 220
Fälle mit Lösungen" erschienen. Es enthält zu den Themen dieses Buches
ausgewählte Aufgaben mit allen Schwierigkeitsgraden - von leicht bis
Prüfungsniveau - und die dazugehörigen Musterlösungen. Auf dieses Buch,
das ich kurz "Trainingsbuch" nenne, verweise ich zu Beginn der Kapitel fol
gendermaßen: Steht in diesem Buch der Hinweis "vgl. Trainingsbuch, Kapitel
5.3", so ist damit gemeint, dass Sie das betreffende Thema in dem Kapitel 5.3
des Trainingsbuches üben, überprüfen und festigen können.
Nicht nur die bereits oben angesprochene Umstellung der Währung auf den Aktualisierungs
Euro, sondern auch die zahlreichen Gesetzesnovellen machten immer wieder service
eine Neuauflage erforderlich, damit ein Mindestmaß an Aktualität gewahrt
wird. Um meinen Leserinnen und Lesern eine noch größere Aktualität zu
sichern, trage ich auf meiner Hornepage (s. u.) auf der Seite Aktualisierung
die Neuerungen zu den Themen zusammen, die in meinen Büchern behandelt
VI
werden. Vielleicht finden Sie auch dort den einen oder anderen Kommentar,
der in dieser Form in meinen Büchern nicht wiederzufinden sein wird.
Vielleicht treffen auch Sie auf wichtige gesetzliche Änderungen oder
Auswirkungen geänderter Praxis, die sich auf Themen in dem Buch
auswirken? Dann mailen Sie mir! Sehr angewiesen bin ich auch auf weiter
führende Hinweise und konstruktive Kritik. Jeder verwertbare Hinweis ist ein
Schritt in die richtige Richtung, nämlich das Buch noch besser und für Sie
noch nutzbarer zu machen!
http:// Besuchen Sie mich auf meiner Homepage,
E-Mail stöbern Sie auf der Download-Seite und
www.karsten-roeser.de
schauen Sie auch auf der Seite Aktualisierung
vorbei:
Mailen Sie mir: autor@ karsten-roeser.de
Neuss, im April200l Karsten Roeser
VII
Einleitung
Warum sind die Anforderungen gerade in Fachkunde besonders hoch?
In Fachkunde (in einigen Lehrplänen kann das Fach auch "Recht" heißen)
werden noch am unmittelbarsten die Themen angesprochen, die für die
Büropraxis wichtig sind, so die Anfertigung von Schriftsätzen, die Erstellung von
Kostenrechnungen und die Durchführung der Zwangsvollstreckung.
Diesen erhöhten beruflichen Anforderungen versucht der Lehrplan durch sehr
zahlreiche und komplexe Lerninhalte gerecht zu werden. Für diejenigen, die
"nur" den Ausbildungsberuf "Rechtsanwaltsfachangestellte/r" oder "Notar
fachangestellte/r" anstreben, fällt nur ein geringer Teil der Lerninhalte weg,
und zwar der, der umgerechnet etwa einem halben Ausbildungsjahr entspricht.
Berücksichtigt man, dass auch die übrigen Fächer sehr stark mit Stoff
befrachtet sind, so wird ohne weiteres einsichtig, dass man in der Prüfung
nicht auf allen Gebieten fit sein kann. Vielmehr ist es erforderlich, sich auf die
prüfungsbedeutsamen wesentlichen Teilgebiete zu beschränken.
Die Abschlussprüfung findet schriftlich und mündlich statt. Der schriftliche Teil
besteht aus fünf Prüfungsfachern, die jedoch nicht identisch mit den Schulfachern
sind! So ist für alle genannten vier Ausbildungsberufe das Prüfungsfach "Recht,
Wirtschafts- und Sozialkunde" verbindlich, das in den Unterrichtsplänen
natürlich auf mehrere Fächer verteilt wird. Weitere Prüfungsfächer sind
Rechnungswesen(= Rechnen und Buchführung) und Fachbezogene Informati
onsverarbeitung (Textbearbeitung und Textverarbeitung). Zu diesen für alle vier
Ausbildungsberufe vorgeschriebenen Prüfungsfächern kommen für den Ausbil
dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter als
weitere Prüfungsflicher Zivilprozessrecht (mit Zwangsvollstreckung) und das
Rechtsanwaltsgebührenrecht hinzu. Für den Ausbildungsberuf Notarfachange
stellte/Notarfachangestellter sind stattdessen weitere Prüfungsfächer Freiwillige
Gerichtsbarkeit und das Gebührenrecht vorgeschrieben.
Warum ist die Prüfung in Fachkunde besonders wichtig?
Zwar werden Sie in den verschiedensten Fächern geprüft, doch als Ergebnis
bekommen Sie lediglich eine Gesamtnote. Diese errechnet sich aus den
einzelnen Prüfungsergebnissen im Rahmen der schriftlichen und mündlichen
Prüfungen in den einzelnen Fächern. Da ist es nun wichtig zu wissen, dass
nicht jedes Fach gleichberechtigt ist. Die Endnote errechnet sich nämlich nach
einem komplizierten Schlüssel, in dem einzelne Fächer sehr verschieden
gewichtet werden.
Ablauf und Inhalt der Prüfungen richten sich nach der für Sie zuständigen
Ausbildungsordnung vom 23. November 1987 (BGBI. IS. 2392), die im schönen
Amtsdeutsch ReNoPatAusb V heißt und mit Wirkung zum I. August 1995
VIII
geändert wurde, sowie nach der von Ihrer örtlich zuständigen Kammer erlassenen
Prüfungsordnung. Sie sollten wissen, dass während Ihrer Ausbildungszeit gleich
zwei Prüfungen auf Sie warten, nämlich zunächst eine Zwischenprüfung nach 12
bis 18 Monaten ab Beginn der Ausbildung und die Abschlussprüfung. Die
Zwischenprüfung ist lediglich schriftlich und dauert höchstens 180 Minuten.
Die Abschlussprüfung findet schriftlich und mündlich statt. Der schriftliche Teil
besteht aus fünfPrüfungsfachem, die jedoch nicht identisch mit den Schulfachern
sind! So ist für alle genannten vier Ausbildungsberufe das Prüfungsfach "Recht,
Wirtschafts- und Sozialkunde" verbindlich, das in den Unterrichtsplänen
natürlich auf mehrere Fächer verteilt wird. Weitere Prüfungsfächer sind
Rechnungswesen(= Rechnen und Buchführung) und Fachbezogene Informati
onsverarbeitung (Textbearbeitung und Textverarbeitung). Zu diesen für alle vier
Ausbildungsberufe vorgeschriebenen Prüfungsfächern kommen für den
Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter
als weitere Prüfungsflicher Zivilprozessrecht (mit Zwangsvollstreckung) und das
Rechtsanwaltsgebührenrecht hinzu. Für den Ausbildungsberuf Notarfachan
gestellte/Notarfachangestellter sind stattdessen weitere Prüfungsfächer
Frei willige Gerichtsbarkeit und das Gebührenrecht vorgeschrieben.
Diejenigen, die eine Doppelausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und
Notarfachangestellten betreiben, haben demgegenüber als weitere schriftliche
Prüfungsfächer das Zivilprozessrecht (einschließlich Zwangsvollstreckung)
und die Freiwillige Gerichtsbarkeit sowie das Gebühren-und Kostenrecht
Die mündliche Prüfung gilt als weiteres Prüfungsfach, das jedoch gegenüber
den übrigen Prüfungsfachern doppeltes Gewicht hat. In dem Prüfungsgespräch
soll der Prüfling zeigen, "dass er mit den für den Ausbildungsberuf wesentli
chen Fragen vertraut ist und praktische Fälle lösen kann." Hier wird der
Schwerpunkt in der Regel wieder auf fachkundlichem Gebiet liegen, doch
müssen Sie natürlich auch damit rechnen, dass außerdem Fragen aus dem
Bereich der anderen Fächer gestellt werden.
Es bleibt also festzuhalten, dass einerseits für die Abschlussprüfung mehrere
Unterrichtsfächer zu einem Prüfungsfach zusammengefasst werden;
andererseits wird Fachkunde gleich in zwei Prüfungsfächer aufgeteilt, nämlich
z. B. für Rechtsanwaltsfachangestellte in das Zivilprozessrecht einschließlich
Zwangsvollstreckung und in das Rechtsanwaltsgebührenrecht Demgemäß
können Sie also davon ausgehen, dass die fachkundlichen Prüfungsleistungen
bei weitem das größte Gewicht besitzen.
Beachten Sie, dass bei der Errechnung der Prüfungsnote nur die Leistungen
der schriftlichen oder mündlichen Prüfung, nicht jedoch die mündlichen oder
schriftlichen Leistungen in der Schule herangezogen werden. Die Fachange
stelltenprüfung stellt ein hiervon unabhängiges Prüfungsverfahren dar!
IX
Wie bereiten Sie sich auf die Prüfung vor - wie arbeiten Sie mit diesem
Buch?
Sicherlich haben Sie inzwischen eine eigene Arbeitsmethode entwickelt, doch
empfiehlt es sich, die nachfolgenden Ratschläge zu beachten:
1. Arbeiten Sie in diesem Buch nur die Kapitel bzw. Themenkreise durch, die
Sie im Unterricht bisher auch besprochen haben!
Das Buch setzt den Unterricht in der Schule voraus, ergänzt ihn zwar, ersetzt
ihn aber nicht.
2. Stünen Sie sich nicht sofort auf die Fragen und Aufgaben, sondern lesen
Sie sich zunächst die (in der Regel kun und zusammenfassend gehaltenen)
Ausführungen durch, die die Problemkreise erläutern!
Die vorgeschalteten Darstellungen bieten die wichtigen Prüfungsfragen
systematisch und im Zusammenhang dar, denn nur dann kann man sie auch
wirklich verstehen. Zugleich dienen die Ausführungen Ihrer Wiederholung.
3. Ziehen Sie beim Durcharbeiten der Kapitel auch Ihre entsprechenden
Aufzeichnungen aus der Schule hinzu!
Das ist deshalb besonders wichtig, weil die in Ihrem Unterricht behandelten
Lerninhalte häufig auch Hinweise dafür sein können, welche Fragestellungen
in Ihrer Prüfung auftauchen können.
4. Sofern Sie ein Schulbuch für den Fachkundeunterricht zur Hand haben:
Lesen Sie auch im jeweils einschlägigen Kapitel des Schulbuches nach,
beschränken Sie sich aber auf die Gebiete, die im vorliegenden Buch oder in
Ihren Aufzeichnungen angesprochen sind.
Das Schulbuch soll Ihnen helfen, die Prüfungsthemen zu verstehen, nicht aber
soll es Sie verleiten, sich den Kopf mit Dingen voll zu stopfen, die in der
Prüfung niemand wissen will.
5. Sparen Sie nicht mit Anmerkungen (an den Rand), mit Unterstreichungen
oder mit Fragezeichen (wenn Sie etwas nicht verstanden haben).
Wenn Sie schon Ihr kostbares Geld für dieses Buch ausgegeben haben, so
können/sollen Sie auch nach Herzenslust darin herummalen, damit es Ihr
spezielles Gepräge erhält; denn nur dann lernen Sie am besten.
Einige Randbemerkungen finden Sie bereits vor - Sie sollen sich so bei einer
späteren Wiederholung in dem Buch schneller zurechtfinden - mit einem
Blick können Sie beim schnellen Blättern feststellen, worum es in diesem
Absatz eigentlich geht.
Die Piktogramme am Rand zeigen Ihnen auf einen Blick, was zu dem
zugehörigen Absatz noch zu sagen ist:
Eine Birne am Rand gibt einen Hinweis auf einen kleinen Aha-Effekt.