Table Of ContentBVL-Report · 9.6
Berichte zur Lebensmittelsicherheit
Nationale Berichterstattung an die EU 2013
►
Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) 2013
►
Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) 2013
►
Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2013
Berichte zur
Lebensmittelsicherheit 2013
Nationale Berichterstattung an die EU
Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)
Einfuhrüberwachungsplan (EÜP)
BVL-Reporte
IMPRESSUM
BibliografischeInformationderDeutschenBibliothek
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ISBN978-3-319-20857-2
ISBN978-3-319-20858-9(eBook)
DOI10.1007/978-3-319-20858-9
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NRKPundEÜP:FrauDr.I.More,FrauH.Forchheim(beideBVL,Ref.106)
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Inhaltsverzeichnis
1 NationaleBerichterstattungandieEU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.1 Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.2 BerichtüberdieVeterinärkontrollenvonausDrittländerneingeführten
ErzeugnissenandenGrenzkontrollstellenderGemeinschaft . . . . . . . . 1
1.2.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.2.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.3 Berichtüber die verstärkten amtlichen Kontrollen beiderEinfuhr
bestimmterFutter-undLebensmittelnichttierischenUrsprungs . . . . . 1
1.3.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.3.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1.4 Berichtüber die verstärkten amtlichen Kontrollen beiderEinfuhr
bestimmter Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs:
Erdnüsse,Okra,CurryblätterundWassermelonenkerne . . . . . . . . . . . . 3
1.4.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1.4.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.5 BerichtüberdieÜberprüfungvonFischereierzeugnissenausAlbanien . 5
1.5.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.5.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.6 BerichtüberSofortmaßnahmenfürausIndieneingeführteSendungen
mitzummenschlichenVerzehrbestimmtenAquakulturerzeugnissen . . 6
1.6.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.6.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.7 BerichtzurQualitätvonGuarkernmehlinimportiertenFutter-und
LebensmittelnausIndien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.7.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.7.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.8 BerichtzurÜberprüfungvonFleisch-undFleischerzeugnissenvon
EquidenausMexiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.8.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.8.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.9 BerichtüberMelaminrückständeineingeführterMilchbzw.Milcher-
zeugnissenausChina . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.9.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.9.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.10 BerichtüberdasVorkommenvonAflatoxineninbestimmtenLebensmit-
telnausDrittländern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.10.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.10.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.11 Bericht über das Vorkommen von Ochratoxin A in ausgewählten
Lebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
1.11.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 11
1.11.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
V
Inhaltsverzeichnis
1.12 Berichtüber dasVorkommen vonFusarientoxinen inbestimmten
Lebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
1.12.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 14
1.12.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
1.13 BerichtüberdenGehaltanNitratinSpinat,Salat,Rucolaundanderen
Salaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
1.13.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 16
1.13.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
1.14 BerichtüberdieÜberprüfungdesEthylcarbamatgehaltsinSteinobst-
brändenundSteinobsttrestern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
1.14.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 17
1.14.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
1.15 BerichtüberFuran-MonitoringinLebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . 17
1.15.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 17
1.15.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
1.16 BerichtüberdieErgebnissederLebensmittelkontrollengemäßBestrah-
lungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
1.16.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 18
1.16.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
1.16.3 ErgebnisseausdenBerichtenderEU-KommissionderJahre2006
bis2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
1.17 BerichtüberdieKontrollevonLebensmittelnausDrittländernnachdem
UnfallimKernkraftwerkTschernobyl. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
1.17.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 21
1.17.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
1.18 BerichtüberdieKontrollederEinfuhrvonPolyamid-undMelamin-
Kunststoffküchenartikeln, derenUrsprungoderHerkunftdieVolks-
republikChinabzw.dieSonderverwaltungsregionHongkong(China)
ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
1.18.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . 22
1.18.2 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
2 Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) und Einfuhrüberwachungsplan
(EÜP). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.1 Ziele,rechtlicheGrundlagenundOrganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.1.1 ProgrammundZiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.1.2 RechtlicheGrundlagen(StandzumBerichtszeitraum2013) . . . . . 25
2.1.3 Organisation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
2.1.4 Untersuchung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
2.1.4.1 Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
2.1.4.2 StoffgruppennachAnhangIderRichtlinie96/23/EG . . . 28
2.1.4.3 Untersuchungshäufigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
2.1.4.4 Matrizes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
2.1.4.5 Probenahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
2.1.4.6 Analytik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
2.1.4.7 Höchstgehalt/Höchstmenge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
2.1.5 MaßnahmenfürTiereoderErzeugnisse,beidenenRückstände
festgestelltwurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
2.1.5.1 MaßnahmennachpositivenRückstandsbefundenim
RahmendesNRKP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
2.1.5.2 MaßnahmennachpositivenRückstandsbefundenim
RahmendesEÜP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
VI
Inhaltsverzeichnis
2.2 ErgebnissedesNRKP2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
2.2.1 ÜberblicküberdieRückstandsuntersuchungen desNRKPim
Jahr2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
2.2.2 ErgebnissedesNRKP2013imEinzelnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
2.2.2.1 Rinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
2.2.2.2 Schweine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
2.2.2.3 Geflügel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
2.2.2.4 Schafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
2.2.2.5 Pferde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
2.2.2.6 Kaninchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
2.2.2.7 Wild. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
2.2.2.8 Aquakulturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
2.2.2.9 Milch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
2.2.2.10Hühnereier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
2.2.2.11Honig. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
2.2.3 EntwicklungpositiverRückstandsbefundevon2010bis2013 . . . 50
2.2.4 HemmstoffuntersuchungeninRahmendesNRKP . . . . . . . . . . . 50
2.2.4.1 ErmittlungderUrsachenvonpositivenRückstandsbefun-
den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
2.3 ErgebnissedesEÜP2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
2.3.1 Überblicküberdie Rückstandsuntersuchungen des EÜP im
Jahr2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
2.3.2 ErgebnissedesEÜP2013imEinzelnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
2.3.2.1 Rinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
2.3.2.2 Schweine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
2.3.2.3 Geflügel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
2.3.2.4 Schafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
2.3.2.5 Pferde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
2.3.2.6 Kaninchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
2.3.2.7 Wild. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
2.3.2.8 Aquakulturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
2.3.2.9 Milch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
2.3.2.10Hühnereier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
2.3.2.11Honig. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
2.3.3 MaßnahmenimRahmendesEÜP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
2.3.3.1 Rinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
2.3.3.2 Geflügel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
2.3.3.3 Aquakulturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
2.3.4 MeldepflichtnachVerordnung(EG)Nr.136/2004 . . . . . . . . . . . . 58
2.4 BewertungsberichtdesBundesinstituts fürRisikobewertung zuden
ErgebnissendesNRKPundEÜP2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
2.4.1 GegenstandderBewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
2.4.2 Ergebnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
2.4.3 Begründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
2.4.3.1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
2.4.3.2 AllgemeineBewertung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
2.4.3.3 VerwendeteVerzehrsdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
2.4.3.4 BewertungdereinzelnenStoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
2.5 ZuständigeMinisterienundobersteLandesveterinärbehörden . . . . . . . 80
2.6 ZuständigeUntersuchungsämterundakkreditierteLabore . . . . . . . . . . 81
2.7 ErläuterungderFachbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
VII
Nationale Berichterstattung an die EU
1
mentzusammenzufassen,demGemeinsamenVeterinär-
1.1 Übersicht
dokumentfürdieEinfuhr(GVDE).EineDokumentenprü-
fungistbeiallenSendungendurchzuführen,wohingegen
Tabelle1.1gibt einenÜberblicküberdie Berichtspflich-
Laboruntersuchungen nach einem nationalen Überwa-
ten, die als Teil der nationalen Berichterstattung an die
chungsplanerfolgen.DiepositivenundnegativenErgeb-
EuropäischeUnion(EU)seit2005GegenstandderBerich-
nissederLaboruntersuchungenteilendieMitgliedstaaten
tezurLebensmittelsicherheitsind.DieBerichtspflichten
derEU-Kommissionmonatlichmit.
sindnachdemDatumderaktuellenRechtsgrundlagege-
ordnet.Alte Rechtsgrundlagen sowiederaktuelle Status
(z.B.aufgehoben,übergegangen)sindebenfallserfasst.
1.2.2 Ergebnisse
Im Jahr 2013 wurden bei Veterinärkontrollen an den
1.2 BerichtüberdieVeterinärkontrollenvonaus
Grenzkontrollstellen insgesamt 2.007 Proben von über
DrittländerneingeführtenErzeugnissenanden
50 Drittländern eingeführten Erzeugnissen untersucht
GrenzkontrollstellenderGemeinschaft
und dabei verschiedenen Analysen unterzogen. Die Le-
bensmittelproben stammten in der Mehrzahl aus Chi-
1.2.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage na(Fischereierzeugnisse,Honig,Kauspielzeug),Brasilien
(FleischundFleischerzeugnisse),Thailand(Fischerei-und
Veterinärkontrollen von Erzeugnissen aus Drittländern Geflügelerzeugnisse),Vietnam(Fischereierzeugnisse),Ar-
sindeinwichtigerBestandteilallgemeinerVorkehrungen gentinien (Rindfleisch, Honig) und den USA (Eiproduk-
zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Grund- te). Detaillierte Auswertungen zu den Veterinärkontrol-
regeln für Veterinärkontrollen werden in der Richtlinie len an den Grenzkontrollstellen hinsichtlich der Bean-
97/78/EG1festgelegt.SiegelteninsbesonderefürErzeug- standungendurchdieLänderbzw.derÜberschreitungen
nissetierischenUrsprungsundfürpflanzlicheErzeugnis- von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten sind in Ab-
se,dieKrankheitenaufTiereübertragenkönnen(z.B.Heu schnitt2.3.4zufinden.
oderStroh).DieKontrollenwerdenandenGrenzkontroll-
stellen der Mitgliedstaaten unter Verantwortung eines
amtlichenTierarztesdurchgeführtundumfassenDoku- 1.3 Berichtüberdieverstärktenamtlichen
mentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenun- KontrollenbeiderEinfuhrbestimmterFutter-
tersuchung. undLebensmittelnichttierischenUrsprungs
VerfahrensvorschriftenfürdieKontrollensindinder
Verordnung(EG)Nr.136/20042enthalten.DieserVerord- 1.3.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage
nung zufolge sind alle Informationen über ein Erzeug-
nis aus einem Drittland in einem einheitlichen Doku- BeimImportvonFutter-undLebensmittelnnichttieri-
schen Ursprungs in die Europäische Union sind gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 882/20043 durch die Mitglied-
1Richtlinie97/78/EGdesRatesvom18.Dezember1997zurFestlegung
vonGrundregelnfürdieVeterinärkontrollenvonausDrittländernindie
GemeinschafteingeführtenErzeugnissen. 3Verordnung(EG)Nr.882/2004desEuropäischenParlamentsunddes
2Verordnung(EG)Nr.136/2004derKommissionvom22.Januar2004 Ratesvom29.April2004überamtlicheKontrollenzurÜberprüfungder
mitVerfahrenfürdieVeterinärkontrollenvonausDrittländerneinge- EinhaltungdesLebensmittel-undFuttermittelrechtssowiederBestim-
führtenErzeugnissenandenGrenzkontrollstellenderGemeinschaft. mungenüberTiergesundheitundTierschutz.
BerichtezurLebensmittelsicherheit2013,BVL-Reporte,DOI10.1007/978-3-319-20858-9_1, 1
©BundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit(BVL)2016
1 NationaleBerichterstattungandieEU
Tab.1.1 ÜbersichtüberdieindenBerichtenzurLebensmittelsicherheitaufgeführtenBerichtspflichtenseit2005
Rechtsgrundlage Schlagwort alteRechtsgrundlage Bemerkungen
RL89/397/EWGa amtlicheLebensmittelüberwachung,Trendanalyse übergegangeninMNKP-
Berichta(VO(EG)Nr.882/2004)
RL1999/2/EGaund BestrahlungvonLebensmitteln
Lebensmittelbestrahlungs-
verordnung
VO(EG)Nr.136/2004a Grenzkontrolluntersuchungen
EntscheidungderKOMa SudanrotinChilisundChilierzeugnissen,Kurku- aufgehobenundteilwei-
2005/402/EG ma,Palmöl seübergegangeninVO(EG)
Nr.669/2009
EntscheidungderKOM StoffemithormonalerWirkungundBeta-Agonis-
2006/27/EG teninPferdefleischausMexiko
EntscheidungderKOM pharmakologischwirksameStoffeinFischereier- jetztBeschlussderKOM
2006/236/EG zeugnissenausIndonesien 2010/220/EU
VO(EG)Nr.1881/2006 AflatoxineinverschiedenenLebensmittelnaus EntscheidungderKOM
VO(EG)Nr.1152/2009 Drittländern 2006/504/EG
VO(EG)Nr.1881/2006 OchratoxinAinverschiedenenLebensmitteln VO(EG)Nr.466/2001
VO(EG)Nr.1881/2006 FusarientoxinevoralleminGetreideundGetreide-
erzeugnissen
VO(EG)Nr.1881/2006 NitratinGemüse VO(EG)Nr.466/2001
EmpfehlungderKOM MonitoringFuraninhitzebehandeltenLebensmit-
2007/196/EG teln
EntscheidungderKOM HistamininFischereierzeugnissenausAlbanien
2007/642/EG
VO(EG)Nr.601/2008 SchwermetalleundSulfiteinFischereierzeugnissen aufgehoben(EUNr.1114/2011)
ausGabun
EntscheidungderKOM MineralölinSonnenblumenölausderUkraine aufgehobendurchVO(EG)
2008/433/EG Nr.1151/2009
VO(EG)Nr.669/2009 pflanzlicheImportkontrollen
VO(EG)Nr.1048/2009 Tschernobyl VO(EG)Nr.733/2008
VO(EG)Nr.1635/2006 VO(EWG)Nr.737/90
VO(EG)Nr.1135/2009 MelamininLebensmittelnausChina EntscheidungderKOM
2008/798/EG
EntscheidungderKOM
2008/757/EG
VO(EU)Nr.258/2010 PentachlorphenolundDioxineinGuarkernmehl EntscheidungderKOM
ausIndien 2008/352/EG
EntscheidungderKOM AmitrazinBirnenausderTürkei beendetseit24.01.2010,
2009/835/EG jetztVO(EG)Nr.669/2009
EmpfehlungderKOM EthylcarbamatinSteinobstbränden
2010/133/EU
BeschlussderKOM PharmakologischwirksameStoffeinZuchtfi- aufgehoben(Durchführungs-
2010/220/EU schereierzeugnissenausIndonesien beschluss2012/690/EU)
BeschlussderKOM pharmakologischwirksameStoffeinAquakulturer- hervorgegangenausEntschei-
2010/381/EU zeugnissenausIndien dungderKOM2009/727/EG
BeschlussderKOM pharmakologischwirksameStoffeinKrustentieren EntscheidungderKOM aufgehoben(2011/742/EU)
2010/387/EU ausBangladesch 2008/630/EG
VO(EU)Nr.284/2011 Polyamid-undMelaminKunststoffküchenartikel
ausChina
Durchführungsverordnung PflanzlicheImportkontrollenErdnüsse,Okra,Cur-
(EU)Nr.91/2013 ryblätter,Wassermelonenkerne
aVO D Verordnung,RL D Richtlinie,KOM D EuropäischeKommission,EWG D EuropäischeWirtschaftsgemeinschaft,EG D Europäische
Gemeinschaft,EUDEuropäischeUnion,MNKPDmehrjährigernationalerKontrollplan
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1.4 BerichtüberdieverstärktenamtlichenKontrollenbeiderEinfuhrbestimmterFutter-undLebensmittelnichttierischenUrsprungs
staatenregelmäßigeKontrollendurchzuführen.Dazuist beidenPestizidrückständenbeica.5,7%derimLaborun-
die Erstellung einer Liste von Futter- und Lebensmit- tersuchtenSendungen.
teln vorgesehen, die aufgrund bekannter oder neu auf- Getrocknete Nudeln aus China wurden auf Alumi-
tretenderRisikeneinerverstärktenKontrolleunterliegen nium verstärkt kontrolliert. Verschiedene Gewürze aus
sollen.EinesolcheÜbersichtundBestimmungenfürver- Thailand wurden auf Salmonellen und Erdbeeren aus
stärkteamtlicheKontrollensindGegenstandderVerord- ChinaaufdasVorhandenseindesNorovirusundHepati-
nung(EG)Nr.669/20094.AnhangIderVerordnung,eine tisAuntersucht(jeweilskeineBeanstandungen).
Übersicht über die zu kontrollierenden Produkte, wird
vierteljährlichaktualisiert, umauf neuauftretende Risi-
kenzureagieren. 1.4 Berichtüberdieverstärktenamtlichen
Damit die Vorgehensweise bei den amtlichen Kon- KontrollenbeiderEinfuhrbestimmterFutter-
trollenindenMitgliedstaateneinheitlichist,wirdinder undLebensmittelnichttierischenUrsprungs:
Verordnung(EG)Nr.669/2009einsogenanntes„gemein- Erdnüsse,Okra,Curryblätterund
samesDokumentfürdieEinfuhr“(GDE)vonFutter-und Wassermelonenkerne
Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs vorgegeben.
Im Rahmen der Kontrolle erfolgt bei allen Sendungen 1.4.1 AnlassderKontrolleundRechtsgrundlage
eine Dokumentenprüfung, wohingegen die Häufigkeit
vonWarenuntersuchungenundNämlichkeitskontrollen
BeimImportvonFutter-undLebensmittelnnichttieri-
inAnhangIfestgelegtwird.DieMitgliedstaatenerstatten
schen Ursprungs in die Europäische Union sind gemäß
derEU-KommissionvierteljährlichBerichtüberdieKon- der Verordnung (EG) Nr. 882/20045 durch die Mitglied-
trollen.
staaten regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Mit der
Verordnung(EG)Nr.669/2009zurDurchführungderVer-
ordnung (EG) Nr. 882/2004 wurden verstärkte Kontrol-
1.3.2 Ergebnisse
lenbeiderEinfuhrbestimmterFutter-undLebensmittel
nicht tierischen Ursprungs festgelegt. Dies betraf unter
Im Berichtsjahr 2013 war ein mögliches Vorhanden-
anderemdieEinfuhrvonErdnüssensowieCurryblättern
sein von Mykotoxinen, Pestizidrückständen, Salmonel-
und Okra aus Indien (Aflatoxine bzw. Rückstände von
len, Norovirus, Hepatitis A und Aluminium Anlass für
Pflanzenschutzmitteln), von Erdnüssen aus Ghana und
verstärkte Kontrollen von Futter- und Lebensmitteln
Wassermelonenkernen aus Nigeria (jeweils Aflatoxine).
nichttierischenUrsprungs.DieErgebnissesindinTabel-
DadieErgebnissedieserverstärktenKontrolleneinkonti-
le1.2dargestellt.
nuierlicheshohesMaßanNichteinhaltungderjeweiligen
Bezüglich einer möglichen Gefahr durch Aflatoxine
Höchstgehalte zeigten,teilweise mehrmals extremhohe
warenErdnüsseunddaraushergestellteErzeugnisseaus
WertefestgestelltwurdenunddieBehördenIndiens,Ni-
4verschiedenenUrsprungsländern(Brasilien,Ghana,In-
geriasundGhanasderKommissionkeinenzufriedenstel-
dienundSüdafrika)verstärktzukontrollieren.Außerdem
lendenAktionsplanzurBehebungderMängelvorlegten,
wurdenverschiedeneGewürzeausIndienundIndonesi-
hatdieKommissiondieDurchführungsverordnung(EU)
en,HaselnüsseausAserbaidschansowieWassermelonen- Nr.91/20136erlassen.DanachmussallenSendungenmit
kerneausNigeriaundSierraLeoneaufdasVorkommen
ErdnüssenausIndienundGhana,Wassermelonenkernen
vonAflatoxinenundgetrockneteWeintraubenausUsbe-
ausNigeriasowieCurryblätternundOkraausIndienei-
kistanundAfghanistanaufOchratoxinAuntersucht.Von
neBescheinigungbeigelegtsein,ausderhervorgeht,dass
diesenwurden4,5%derSendungen,diesicheinerLabor-
die Analysenergebnisse der von den Erzeugnissen ge-
untersuchungunterzogen,beanstandet.
nommenenProbendenUnionsvorschriftenentsprechen.
Verschiedene Obst- und Gemüsesorten sowie ver-
AußerdemwurdenMischfuttermittelundzusammenge-
schiedene Kräuter und Tees aus 10 Ursprungsländern
setzte Lebensmittel in den Geltungsbereich der Verord-
(DominikanischeRepublik,Indien,Thailand,Türkei,Chi-
na,Vietnam,Kenia,Marokko,NigeriaundÄgypten)wur-
den im Hinblick auf mögliche Pestizidrückstände ver- 5Verordnung(EG)Nr.882/2004desEuropäischenParlamentsunddes
Ratesvom29.April2004überamtlicheKontrollenzurÜberprüfungder
stärkt kontrolliert. Insgesamt lagdie Beanstandungsrate
EinhaltungdesLebensmittel-undFuttermittelrechtssowiederBestim-
mungenüberTiergesundheitundTierschutz.
4Verordnung(EG)Nr.669/2009derKommissionvom24.Juli2009zur 6Durchführungsverordnung (EU) Nr. 91/2013 der Kommission vom
DurchführungderVerordnung(EG)Nr.882/2004desEuropäischenPar- 31.Januar2013zurFestlegungbesondererBedingungenfürdieEinfuhr
lamentsunddesRatesimHinblickaufverstärkteamtlicheKontrollen vonErdnüssenausGhanaundIndien,OkraundCurryblätternausIn-
beiderEinfuhrbestimmterFutter-undLebensmittelnichttierischen diensowieWassermelonenkernenausNigeriaundzurÄnderungder
UrsprungsundzurÄnderungderEntscheidung2006/504/EG. Verordnung(EG)Nr.669/2009und(EG)Nr.1152/2009derKommission.
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