Table Of Content.Auf die Prehe de1• tJOf' dem 1 • .TuU 1981 erscl•ienenen Bllnde ttJi1•d ein Not
ta«chlajl t1on 10°/0 gewährt. Subskribenten aur Bilmtliclte Biinde M'llalttm Billeta
Nachlaß tJon 10°/0 auf die Preise der Bilnde, dle nicht vom Notnachlall
betroffen wertten.
(Siehe beiliegende Bestellkarte.)
Von dem Gesamtwerk ist bereits erschienen:
1. Rechtsphilosophie 2. AuO •••••• , • Prof. Dr. Max Ernst Mayert, Frankfuna.M.
2. 3. Römiaohea Recht. Geachiohte und System
desRömiachen Privatrechts nebstAbriß des
Römischen Zivüprozeßreohts ••••• , Prof. Dr. Paul Jörst, Wien, und Prof. Dr.
z. Zt. vergriffen Leopold Wenger, Wien
5. Grundzüge des Deutsoben Privatrechts ·
2. Auß• •••••••••••••••• Prof. Dr. Hans Planitz, Köln a. Rh.
II. Rechtsentwicklung in Preußen 2.Aufi. .• Prof. Dr. Eberhard Sohmidt, Kiel
7. Bürgerliches Recht: Allgemeiner Teil
4.Aufi• •••••••••••• , ••• Geh. Justizrat Prof. Dr. Andreas v. Tuhrt
1
Zürich
8. Bürgerl. Recht: Recht der Schuldverhält-
nisse 4. Aufi .••••••••••••• Prof. Dr. Heinrich Titze, Berlin
9. Bürger!. Recht: Sachenrecht 2. Aufl. • • Prof. Dr. Julius v. Gierke, Göttingen
10. Bürgerl. Recht: Familienrecht 3. Aufi ••• Prof. Dr. Heinrieb Mi tteia, Beideiberg
11. Bürger!. Recht: Erbrecht 2. AuO •••.• Prof. Dr. Julius Binder, Göttingen
12. Handelsrecht mit Wechsel-undScheckrecht
3. Aufl ••••••••••••••••• Geh. Hofrat Prof. Dr. Karl Heinsheimert,
Heidelberg. Heraulljlegeben von ProL Dr.
Karl Geiler, Rechtsanwalt, Beideiberg
18. Privatversicherungsrecht ••••••• , Geh. Hofrat Prof. Dr. Viktor Ehrenbergt,
Leipzig
14. Urheber· und Erfinderrecht 2. Auß• • • Geh. Rat Prof. Dr. Philipp Allfeld, Erlangen
17. Zivüprozeßreoht ••••••••. • Prof. Dr. James Goldsobmidt, Berlin
19. Freiwillige Gerichtsbarkeit 2. Auß. • Prof. Dr. Friedrioh Lent, Erlangen
22a. Preßrecht • • • • • • • • • Prof. Dr. H. Mann heim, Berlin
23. Allgemeine Staatslehre • • . . . • • Prof. Dr. Hans Kelaen, Wien
25. Verwaltungsrecht 3. Aufi. • ••• • Prof. Dr. Walter Jellinek, Beideiberg
26. Osterreicbisches Verfassungsrecht • • Ministerialrat Prof. Dr. Leo Wittmayer, Wien
27. Ausländisches Staatsrecht , Prof.Dr.Otto Koellreutter,Jena, und Prof.
Dr. Hans Gmelin, Gießen
28. Steuerrecht 2. Auß. • • Prof. Dr. Albert Hensel, Bonn
29. Ku-ohenrecht 2.Au0• • • Geh. Justizrat Prof. Dr. Erwin Ruck, BBI!CI
SI. Arbeitsrecht 4. Auß• • • • Prof. Dr. Waltor Kaskelt, neubearbeitet von
ProL Dr. H. Dorsch, Berlin
Sla. Sozialversicherungsrecht • Prof. Dr. Lutz Richter, Leipzig
31 b. Fürsorgerecht • • • • • • Stadtrat Dr. H. Mutbesius, Berlin
33. Allgemeine Volkswirtschaftslehre ••• • Geh. Hofrat Prof. Dr. Otto von Zwiedineok·
Südenhorst, München
34. Geschiohted. Volkswirtschaftslehre 2.Aufl. Professor Dr. Edgar Salin, Basel
35. Die Ordnung des Wirtschaftslebens 2.Auß. Geb.Reg;-RatProf.Dr.WernerSumbart,Bel"lin
39. Gewerbepolitik • • • Geh.LegationsratProf.Dr.KurtWiedenfeld,
Leipzig
43. Versicherungswesen ••••••• , •• Regierungsrat a. D. Dr. Fritz Herrmanna
dorfer, Harnburg
46. Grundriß der Statistik. L Theoretische
Statistik • • • • • • • , Prof. Dr. Wilhelm Winkler, Wien
48. Gesellschaftslehre • • • • Prof. Dr. Carl Rl"inkmann, Heidelbt•rJ!
öl. Chemische Technologie •••••••• Prof. Dr. Arthur Binz, Berlin
Eine Obersicht sämtlicher Bände siehe 3. und -'· Umschlagseite
ENZYKLOPÄDIE DER
RECHTS- UND STAATSWISSENSCHAFT
BEGRtlNDET VON
F. VON LISZT UND W. KASKEL
HERAUSGEGEBEN VON
E. KOHLRAUSCH • H. PETERS • A. SPIETHOFF
ABTEILUNG STAATSWISSENSCHAFT
HERAUSGEGEBEN VON
DR. ARTBUR SPIETHOFF
PROFESSOR AN DER UNIVERSITlT
BONN
XXXIII
ALLGEMEINE
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
VON
OTTO v. ZWIEDINECK-SÜDENHORST
SPRINGER-VERLAG BERLIN HEIDELBERG GMBH 193 2
ALLGEMEINE
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
VON
OTTO v. ZWIEDINECK-SÜDENHORST
SPRINGER-VERlAG BERLIN HEIDELBERG GMBH 19 3 2
ISBN 978-3-662-24575-0 ISBN 978-3-662-26724-0 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-662-26724-0
ALLE RECHTE, INSBESONDERE DAS DER tlBERSETZUNG
IN FREMDE SPRACHEN, VORBEHALTEN.
COPYRIGHT 19311 BY SPRINGER-VERLAG BERLIN HEIDELBERG
URSPRÜNGLICH ERSCHIENEN BEI JllLIUS SPRINGER IN BERLIN 1932
Vorwort.
In einem Zeitpunkte, in dem es so sehr fraglich geworden ist, ob nicht der Ra
tionalismus Hand in Hand mit ungeheuer gesteigerterNot die Wirtschaftsgesellschaft
über die durch die Entschlußkraft der Einzelnen bestimmte Wirtschaftsgestaltung
hinaus zu irgendeiner anderen Ordnung drängen wird, mag es vielleicht befremden,
wenn eine Darstellung der Volkswirtschaft die Wertungen und Entscheidungen der
Einzelnen als Grundlage der gesellschaftlichen Wirtschaft immer noch nicht preis
gibt. Solchem Befremden gegenüber ist einmal geltend zu machen, daß eine Dar
stellung, die wissenschaftlich sein soll, zunächst das Wirtschaftsleben aufzuzeigen
hat, wie es ist, nicht, wie man es haben möchte. Zweitens aber kann und muß gesagt
werden, daß bisher wenigstens Kritik und Skepsis noch keine Kräfte nachzuweisen
vermocht haben, die als zulänglicher Ersatz für die Energie des Einzelnen, noch
keine Tatbestände, die als Symptome für die Entbehrlichkeit der Selbstverantwor
tung aller Einzelnen gewertet werden könnten.
Wie immer man das Stück Zivilisation werten mag, um das die Menschheit
dadurch vorwärts gebracht worden ist, daß der Selbstverantwortung und der Spann
kraft von hundarten Millionen einzelner die Güterbeschaffung im wesentlichen an
vertraut gewesen ist: der damit ermöglichte Fortschritt geistiger Kultur spricht
dafür, daß dieses System seine Rechtfertigung findet vor dem Forum der Vernunft.
Und damit hängt die Oberzeugung zusammen, daß neue Formen der gesellschaft
lichen Wirtschaft wieder im wesentlichen nur als Fortbildung dieser Ordnung Be
stand haben werden.
In der vorliegenden Darstellung steht demnach die Erklärung der WirtBcha/tB
bewegung von den Wirt8chaft8pZänen der einzelnen WirtBchaften her im Vordergrunde.
Ich hoffe, daß es mir gelungen ist, dieses Erklärungselement, dem, soweit ich sehe,
nur von RoBERT LIEFMANN die gebührende Beachtung zuteil geworden ist, im Sinne
eines Identitätsprinzips so weit durchgeführt zu haben, daß die Darstellung nach
der Seite der ursächlichen Erfassung der Vorgänge Einheitlichkeit gewonnen hat.
In zweiter Linie ist mein Streben darauf gerichtet gewesen, in der Abstraktion
Maß zu halten und von der Mannigfaltigkeit der Wirklichkeit nicht ganz abzusehen
und damit die Darstellung, auch wo sie eigentliche Theorie zu geben hatte, möglichst
realistisch zu halten.
Ich habe es immer als einen Erfolg im Sinne des Erstrebten empfunden, wenn
mir meine Schüler - solche, die es waren und solche, die es noch sind - sagten,
daß ihnen die dargestellten Zusammenhänge der Volkswirtschaft zu etwas so Selbst
verständlichem geworden seien, daß sie sich dieses Besitzes als etwas Besonderen
erst im Gedankenaustausch mit anderen bewußt werden. Ich wünsche dem Buche,
daß es in derselben Weise überzeugend wirken möge.
Daß die Schüler an dem Werden des Werkes eines akademischen Lehrers ihr
Teil haben, gehört zu den Selbstverständlichkeiten, von denen die Außenwelt so
gut wie nichts weiß. Ich nehme mit Freuden die Gelegenheit wahr, das an dieser
Stelle mit aufrichtigem, warmem Danke zu bezeugen und hoffe, daß viele meiner
einstigen Schüler, die in meinen Seminarübungen mitgearbeitet haben, den Nieder
schlag der seinerzeitigen Gemeinschaftsarbeit in dem Buche wiedererkennen und
willkommen heißen werden.
Besonders zu danken habe ich den Herren Reg.-Rat Dr. J. FEILEN,
Dr. F. P. ScHNEIDER und Dr. G. RITTIG für das Mitlesen der Korrektur, dem letzt
genannten außerdem für die Anlegung der Register.
Rheinsberg, Pfingstsamstag 1932.
0TTO VON ZWIEDINECK.
Inhaltsverzeichnis.
Einleitung. Seite
I. Wirtschaften und Wirtschaft 1
II. Die Volkswirtschaft. . . 11
III. Die Volkswirtschaftslehre . . 19
Erster Teil. Grundlagen und Aufbau der Volkswirtschaft.
I. Individualwirtschaftliche Grundlagen . 32
Der Verbrauchswirtschaftsplan. 41
Der Erwerbswirtschaftsplan . 44
II. Gesellschaftliche Grundlagen. . . 48
1. Die Rechtsordnung. . . . . . 48
2. Mögliche Wirtschaftsordnungen 54
3. Der Staat. . . . . . . . . . 64
III. Die Wirtschaftsmittel im allgemeinen. . . . . 71
IV. Die naturgegebenen Mittel (Wirtschaftsraum) . 76
V. Die menschliche Arbeit . . . . . . . . . 86
VI. Kapitalgüter und Kapital . . . . . . . . 96
VII. Betrieb und Unternehmung . . . . . . . 108
Vill. Grundsätze der Betriebs-Rationalisierung . 116
Rationalprinzip und Technik 119
Komplementarität . . . . . 124
Die Ertragsgesetzmäßigkeit . 126
Gesetz der Massenproduktion 129
Standort. . . . . . . . . . 131
Betriebsgröße . . . . . . . . . . . . . 133
Außer- und überbetriebliche Organisation. 135
Zweiter Teil. Die Bewegungsvorgänge in der Volkswirtschaft.
I. Grundsätze der Mittelverwendung in der gesellschaftlichen Wirtschaft. 137
II. Allgemeine Preislehre . . . . . . . . . . . . 147
Preisbildung durch Angebot und Nachfrage. 152
Preis und Kosten. Das Kostengesetz. 161
ill. Zahlungen, Geld und Geldwirtschaft . 170
.IV. Kredit und Kreditwirtschaft. . . . . 179
V. Der Wert der Geldeinheit. . . . . . 188
VI. Preisbildung der Produktionsmittel. . 193
1. Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . 193
2. Der Preis des Bodens und der Bodennutzung 199
3. Preisbildung für Lohnarbeit . . . . . . . . 201
4. Der Preis für Geldkapital . . . . . . . . . 212
VII. Einkommen und Einkommensarten. . . . . . . . . . . . . . . . 223
Einkommen aus dem Unternehmungsertrag (Residualeinkommen) . 229
Renteneinkommen . . . . . . . . . . . . . . 234
VIII. Verteilung und Verteilungskämpfe . . . . . . . . . . . . . . 240
IX. Systembewegungen, insbesondere Konjunkturlehre . . . . . . . 249
X. Die Stellung der Volkswirtschaft im Gefüge der Weltwirtschaft. 262
Rückblick und Ausblick 270
Literaturverzeichnis 272
Autorenverzeichnis . 273
Sachverzeichnis • • 275
Einleitung.
I. Wirtschaften und Wirtschaft.
Die Grundtatsache, von der jede wirtschaftswissenschaftliche Disziplin, also auch
die allgemeine Volkswirtschaftslehre zweckmäßigerweise ausgeht, ist das wirtschaft
liche Geschehen, aber insonderheit wirtschaftliches Handeln. Im Mittelpunkt alles
Wirtschaftens steht der Mensch mit seinen Zielen und Zwecken, also auch mit seinen
Bedürfnissen, denn deren Befriedigung setzt er sich als Zweck. Der Begriff "Bedürf
nis" ist nicht ohne weiteres in seinem Inhalt gesichert, aber für die wirtschafts
wissenschaftliche Arbeit kommt die Ungeklärtheit des Begriffes nicht weiter zur
Bedeutung. Alles, was Gegenstand der Zwecksetzung eines vernünftigen Menschen
geworden ist, fällt unter den Begriff des Begehrens, des Bedürfnisses. Und wenn
gleich die Bedürfnisse die treibende Kraft für jenes Handeln sind, das als Wirt
schaften erscheint, so ist doch nicht etwa Bedürfnisbefriedigung das, was wir wirt
schaften nennen, vielmehr hat es das Wirtschaften vor allem mit den Mitteln für die
menschlichen Zwecke, mit den Mitteln zur Bedürfnisbefriedigung zu tun.
Alles, an Dingen und Leistungen, was zur Erfüllung des menschlichen materiellen
und kulturellen Lebens gehört, jedenfalls, was dazu verwendet wird, mag es nun
dringlicheren oder weniger dringlichen Bedürfnissen abzuhelfen bestimmt sein, alles
dieses sind Mittel, deren Beschaffung und zweckmäßige Verwendung Gegenstand
des wirtschaftlichen Handeins ist.
"Die Wirtschaft" im Sprachgebrauch. Der Ausdruck "die Wirtschaft" wird
vielfach in einem sehr bestimmten Sinne gebraucht. Man denkt dabei an die Stätten
der Arbeit, die Sachgüter schafft, an das Wirken in der Land- und Forstwirtschaft,
an die ragenden Fördertürme der Bergwerksbetriebe, an die Fabriken und die Bau
stellen, aber auch an die Tausende von Eisenbahnzügen, Schiffen, Lastwagen,
Häfen, Kranen, Lagerhäusern, in denen die Güter bewegt und verwahrt werden,
an die großen Warenhäuser, wie an die Unzahl kleiner Läden, in denen die Güter
massen täglich und in jedem Augenblick ihrem endlichen Ziele, dem Ge- oder Ver
brauchtwerden näher gebracht werden. Man denkt dabei aber auch an die schaffen
den Menschen, an die Millionen von Arbeitern, mit ihren Verdienstinteressen, wie
an die großen und kleinen Geschäftsleute und deren Erwerbstreben und man meint
doch wieder, wenn man z. B. von der Wirkung eines politischen Geschehens auf die
Wirtschaft oder von dem Einflusse wirtschaftlicher oder sozialpolitischer Maßnahmen
auf die Wirtschaft spricht, letzten Endes nicht die körperlichen Erscheinungen,
weder die Sachen noch die Menschen, sondern das Leben, das in ihnen, mehr oder
weniger rege pulsierend, sich abspielt. Man meint die Bewegung, das Einsetzen von
Kräften verschiedenster Art und den Erfolg dieses Einsetzens.
Von dem Sprachgebrauch kann freilich nicht die für wissenschaftliche Erörterun
gen notwendige Genauigkeit und Klarheit, vor allem aber nicht Folgerichtigkeit
erwartet werden. Auch der angedeutete, offenbar mehrdeutige Sprachgebrauch
läßt Verschiedenes ungeklärt, so, ob die Bereitstellung von Gütern an sich immer
schon wirtschaftlich ist, ob sie es dadurch wird, daß der Zweck Bedarfsdeckung ist,
oder ob das wirtschaftliche Moment etwa durch den Umstand in die Erscheinungen
hineingetragen wird, daß sie dem Erwerb von Geld zu dienen haben. Soll das Handeln,
das bloß auf zweckmäßige Verwaltung vonVermögen oder von Einkommen gerichtet
v. Zwiedineck-Südenhorst, Volkswirtschaftslehre. 1
2 Einleitung.
ist, nicht als zur Wirtschaft gehörig gelten1 Und wie steht es mit der Arbeit in natur
wissenschaftlichen Laboratorien, in den experimentellen Werkstätten, Versuchs
anstalten von Hochschulen und sonstigen reinen Forschungsinstituten, die irgend
wann mit ihren Ergebnissen eben doch der Güterversorgung der Gesellschaft dienen
sollen 1 Gehören sie zur Wirtschaft oder nicht 1 und wenn ja, wenn ihre Bedeutung
für die Bereitstellung von Gütern sie zu einem Teil der Wirtschaft stempeln soll,
warum soll dann nicht auch alles Geschehen, alle Einrichtungen, die durch Ent
faltung von Wissen und Können, also von der geistigen Seite her dem Bereitstellen
von Gütern dienen, zur Wirtschaft gehören: alle niederen wie höheren, alle allgemei
nen wie alle besonderen Schulen 1
Die Unklarheiten werden vermieden, wenn man nicht von den Dingen ausgeht.
Es sind Leb6'1l8Vorgänge, ein bestimmtes Geschehen, von dem die Dinge der Außen
welt erst ihre Bestimmung, ihre Zugehörigkeit zur Wirtschaft erhalten. Freilich auch
darüber, welche Merkmale diese Vorgänge menschlichen Lebens zu wirtschaftlichen
machen, findet man nur allzu verschiedene Meinungen. Manche Wirtschaftstheore
tiker legen das Gewicht auf das Ziel menschlichen Handelns, angeblich das Streben
nach Sachgütern, andere auf die Methode des Handelns, auf die Beobachtung des
"ökonomischen Prinzips" oder die vernunftmäßige Kontrollierung des Geschehens,
wieder eine ande;re Gruppe hält die Definierung des Begriffes der Wirtschaft im
Rahmen der Volkswirtschaftslehre überhaupt für entbehrlich, weil als Gegenstand
dieser Wissenschaft nur die Feststellung von Beziehungen, teils solcher zwischen
Menschen (soziale Beziehungen) teils zahlenmäßig zu erlassender Beziehungen zwi
schen Gütermengen (funktionale) zu gelten hätte.
Die folgende Darstellung geht von der Auffassung aus, daß die Wirtschaft durch
die Volkswirtschaftslehre und andere Wissenschaften wissenschaftlich zu erkennen
ist und daß deshalb der Begriff des Wirtschaftens wenigstens nicht unumschrieben
bleiben darf.
Wirtschaften wollen wir das Handeln vernünftig wollender Subjekte im Hin
blick auf die für Erreichung ihrer Zwecke notwendigen Mittel nennen. Diese sind das
unmittelbare Objekt des Wirtschaftens. Wirtschaften ist geordnetes Entscheiden
über die Verwendung von Mitteln, es ist Widmen von knappen Mitteln für mensch
liche Zwecke nach dem Rationalprinzip, d.h. nach dem Grundsatz, mit den eingesetzten
Mitteln das höchste MaB von Nutzen zu erreichen. Indem das Wirtschaften ein
Disponieren über Mittel ist, ist es ein W oUen und indem dieses Disponieren zu einem
Plan der Mittelverwendung führt, ist es ein geordnetes und ordnungsmäßiges Ver
wenden und es ist vernünftiges Wollen, sofern die Vernunft das Ordnungsprinzip
(Streben nach dem möglichst großen Nutzen) setzt.
Die Elemente des Wirtschaftens. So sind es folgende wesentliche Elemente, die
das Wirtschaften ausmachen:
I. Knappheit von Mitteln für menschliche Zwecke.
TI. Das Verfügen über knappe Mittel, indem sie bestimmten Zwecken gewidmet
werden.
III. Die Geordnetheit der Mittelverwendung durch einen Wirtschaftsplan.
IV. Das Grundprinzip dieser Ordnung.
Zwecke: Weder der Inhalt eines Zweckes noch seine E;rreichung machen das
darauf gerichtete Handeln zum Wirtschaftlichen. Von dieser Seite her ist eine Ab
grenzung des Begriffes Wirtschaft ausgeschlossen. Weiche Art Zwecke sollte nicht
einbezogen sein1 Sind etwa Kultus- oder Bildungs- oder künstlerische Zwecke, sind
militärische und politische Zwecke aus der Welt der Wirtschaft auszuscheiden1
Keineswegs. Es gibt auch eine Ökonomik der Kriegsmittel und es ist auch bei künst
lerischer Zweckverfolgung Ökonomik ebenso möglich wie eine Bewirtschaftung von
Mitteln für andere Kulturzwecke notwendig wird. Überall, wo Zwecke nur unter
Aufopferung von knappen Mitteln erreicht werden können, steht eben ein Disponieren
Wirtschaften und Wirtschaft. 3
über die Mittel nach einer Ordnung in Frage. Nur die Art der Entscheidung über
knappe Mittel, nicht die Zweckerfüllung durch sie, gibt dem Geschehen den Charakter
des Wirtschaftens.
Gleichwohl kann man nach der Verschiedenheit unmittelbarer Zweckverfolgung
verschiedeneTypen von Fällen der Mittelverfügung unterscheiden, so insbesondere:
a) die Bewirtschaftung VonBachvorräten (Vorratsbewirtschaftung). Es regelt jede
Haushaltungsleitung den Verbrauch und Gebrauch von Bachgütern und Menschen
kräften, mit denen der Haushalt jeweils ausgestattet ist, sie disponiert insbesondere
über Vorräte, sei es um einen Vorrat auf verschiedene nebeneinander einhergehende
Verwendungen zweckdienlich aufzuteilen, sei es um ihn nur für einen, aber nachhaltig
zu verfolgenden Zweck zeitlich so aufzuteilen, daß er für die periodisch sich wieder
holenden Verwendungen ausreicht. Besonders augenfällig wird die Wichtigkeit
dieses Verfügens in der rationellen bäuerlichen Wirtschaft, in der es freilich beim
Verfügen über die eingebrachten Produkte auch den Gelderwerb durch Verkauf zu
bedenken gilt.
b) Eine Mittelbewirtschaftung, die zwar der ersten Gruppe verwandt, aber von
ihr durch die eigenartige Form des Mittels, die Geldform verschieden ist, die Ein
kommensbewirtschaftung: Jede auf Geldbezügen aufgebaute Haushaltung disponiert
über diese Bezüge in der Regel für die Dauer der Wirtschaftsperiode, für die die
Bezüge als Einkommen ausreichen sollen. Für alle verschiedenen Bedürfnisse
(Zwecke), die befriedigt und erfüllt werden sollen, werden Teilbeträge des Ein
kommens gewidmet. Bei Unzulänglichkeit der Kaufkraft des Einkommens müssen
Bedürfnisse ausgeschieden werden. Die unmittelbare Bestimmung des Geldeinkom
mens ist regelmäßig Verwendung zur Mittelbeschaffung durch Einkauf, zur Be
schaffung solcher Mittel, die unmittelbar der Befriedigung irgendwelcher Bedürfnisse
dienen. Eine Bestimmung kann aber auch die Bildung von Reserven (Sparkapital)
sein.
c) Einkommenserwirtschaftung: Durch zweckmäßiges Disponieren über Mittel
muß Geldeinkommen erworben werden. Jedes Individuum, das wirtschaften soll
und will, muß deshalb auch immer schon irgendwelche Mittel verfügbar haben;
wenn nichts anderes, seine Fähigkeiten, Fähigkeiten geistiger oder materieller Natur,
seine Arbeitskraft, gegebenenfalls auch nur seinen Körper, seine Körperbeschaffen
heit, wie die Riesendame in der Schaubude u. dgl. Jeder Mensch hat bei seiner Berufs
wahl mit der Entschließung zu einer bestimmten Berufstätigkeit meistens die aller
entscheidendste wirtschaftliche Tat seines Lebens zu erfüllen, denn alles spätere
Wirtschaften hängt von diesem Entschlusse ab. Er hat dabei die ihm a priori zur
Verfügung stehenden Mittel, seine Naturgaben, sowie die durch Lernen, Üben, Sich
Mühen erworbenen und erwerbbaren Fähigkeiten zu überlegen, die mit der Berufs
arbeit verbundenen Erfolgsmöglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten gegenüber den
Beschwerden des Berufs abzuwägen, insbesondere auch mit entsprechenden Ver
hältnissen in anderen Berufen zu vergleichen, zu denen seine Ausstattung mit
Fähigkeiten, eben seine Erwerbsmittel, ihn sonst noch geeignet erscheinen lassen.
Außer diesen Fähigkeiten kommt als Mittel zur Erwerbung von Einkommen irgend
welcher Besitz in Betracht, Besitz an Land, Sachgütern, Geldsummen, Rechten
usw. Bleibt auch hier letztes Ziel die Ermöglichung einer Lebensführung, also Be
dürfnisbefriedigung (unter den "Bedürfnissen" kann auch das Verlangen nach Er
werbung eines möglichst großen Vermögens eine Rolle spielen), so hat man es hier
doch mit Zwischenzielen oder Vorzwecken zu tun, denn der unmittelbare Zweck des
Disponierens über solchen Besitz als Mittel ist Erwerbung von Einkommen, haupt
sächlich in Geldform, also wieder von Mitteln, und so ist auch Mittelbeschaffung
Objekt des Wirtschaftens. Eine besondere, noch kompliziertere Art der Einkom
mens-Erwirtschaftung ist die des Unternehmers. Er beschafft Mittel: Arbeits-,
Kapital- und Naturleistungen, kombiniert sie zu einem Produktions- oder Leistungs-
!*