Table Of ContentFestschrift
für Werner Merle
Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH
Volker Bielefeld · Wolf-Rüdiger Bub
Michael Drasdo . Hanns Seuß (Hrsg.)
Festschrift
für Werner Merle
zum 60. Geburtstag
, Springer
Dipl.-Volkswirt Volker Bielefeld
Cecilienallee 45
40474 Diitseldorf
RA Dr. Wolf-Riidiger Bub
Promenadeplatz 9
80333 Miinchen
RA Michael Drasdo
Biichel12-14
41460 Neuss
Dipl.-Volkswirt Dr. h. c. Hanns SeuB
Neue Gasse 2
90403 Niirnberg
Die Herausgeber danken dem Springer-Verlag fiir die Obernahme der Festschrift in sein
Verlagsprogramm. Besonderer Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen des Verlages, Frau
Jutta Becker und Frau Tanja Escalante, fiir ihre wertvolle Unterstiitzung bei der redaktio
nellen und technischen Bearbeitung der Texte.
ISBN 978-3-642-63129-0
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
ISBN 978-3-642-63129-0 ISBN 978-3-642-57327-9 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-642-57327-9
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@ Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2000
Urspriinglich erschienen bei Sprlnger-Verlag Berlin Heidelberg 2000
Softcover reprlnt ofthe hardcover Ist edition 2000
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Vorwort
Wemer Merle vollendet am 13. Februar 2000 sein 60. Lebensjahr. Aus diesem
Anlass wollen seine Freunde und Schüler der Persönlichkeit und dem Wirken des
Jubilars gedenken und ihn mit einer Festschrift ehren.
Wemer Merle, geboren in KusellPfalz, ist verheiratet und hat drei Kinder. Er
studierte Rechtswissenschaften. Seine Habilitationsschrift war eine rechts
dogmatisch grundlegende Arbeit mit dem Titel "Wohnungseigentumsrecht im
System des bürgerlichen Rechts". Mit dieser Arbeit versuchte Merle das
Rechtsinstitut Wohnungseigentum zu fixieren und in das Bürgerliche Recht
einzuordnen. Darüber hinaus zeigt sie seine Zuneigung zu dem Bereich des
Wohnungseigentumsrechts, die er seinem Mentor Johannes Bärmann verdankt.
Merle hat in seiner Lehrtätigkeit an den Universitäten Mainz, Münster und
Potsdam im Bereich des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts besondere Akzente
gesetzt. Einmal ist er ein Lehrer, der sich in ganz besonderer Weise seinen
Studenten und Doktoranden verbunden fühlt. Wie sehr er seine Doktoranden und
Assistenten betreut und fördert, geht auch daraus hervor, dass viele von ihnen mit
besonders beachtlichen Veröffentlichungen hervorgetreten sind.
Daneben hat Wemer Merle, der in den Jahren 1985 bis 1988 die Außenstelle
der Konrad-Adenauer-Stiftung in Paris leitete, besondere Beziehungen zu
ausländischen Universitäten ausgebaut. Als Auslandsbeauftragter der Juristischen
Fakultät Potsdam und als Gastdozent an der Universität Praxis X - Nanterre hat er
den Studiengang ,,Französisches Recht" eingeführt und entwickelt. Darüber
hinaus hat er Kontakt nach Japan und nach Ungarn hergestellt.
Als Lebenswerk Merles sind seine Arbeiten im Bereich des Wohnungs
eigentums zu werten, die zuerst in der Mitarbeit des Standardkommentars zum
Wohnungseigentumsgesetz ,,Bärmann, Pick, Merle" zum Ausdruck kommt. Der
Kommentar "Bärmann, Pick, Merle" ist jetzt in der 8. Auflage erschienen.
Darüber hinaus hat Merle viele Monografien und Aufsätze dem Wohnungs
eigentumsrecht gewidmet. Durch eigene Untersuchungen und durch die Ausgabe
von Doktorarbeiten in diesem Bereich hat er in überragender Weise zur
Rechtsfortbildung des Wohnungseigentums beigetragen.
Wemer Merle ist aber nicht nur wissenschaftlich dem Wohnungseigentum
verbunden. Es war und ist ihm ein besonderes Anliegen, Theorie und Praxis des
Wohnungseigentums zu verbinden. In diesem Sinne ist Merle mitverantwortlich
-VI-Vorwort
für die sogenannten "Fischener Gespräche" des Evangelischen Siedlungswerks in
Deutschland, die im Oktober 1999 zum 25. Mal stattgefunden haben und die er
ständig moderiert. Als Vorsitzender leitet er seit 1991 das Josef-Humar-Institut
e.V., Institut für Wohnungseigentum und Wohnungsrecht in Düsseldorf, das im
Juni 1999 anlässlich seines 25 -jährigen Bestehens mit der Vorlage eines eigenen
Entwurfes einen erneuten Vorstoß zur Novellierung des Wohnungseigentums
gesetzes unternahm. Darüber hinaus bemüht sich Merle um die redaktionelle
Gestaltung einer wohnungseigentumsrechtlichen Zeitschrift. Er ist verant
wortlicher Redakteur und Mitherausgeber der Zeitschrift für Wohnungseigentum
(ZWE).
Alles in allem kann Werner Merle als der legitime Nachfolger der verstorbenen
Altmeister im Wohnungseigentumsrecht, der Professoren Bärmann und
Weitnauer, bezeichnet werden. Er führt in großer Verantwortung das fort, was
diese beiden Herren mit der Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes im
Jahre 1951 geleistet haben. Wenn heute über 4 Millionen Eigentumswohnungen
gezählt werden können, so ist das ein Verdienst der Pioniere dieses Rechtsgebiets
und deren Nachfolger - an der Spitze Werner Merle -, die die im Jahre 1951
begonnene Arbeit erfolgreich fortsetzen.
Die Herausgeber und Autoren dieser Festschrift wünschen Werner Merle
weiterhin Erfolg in all seinen Arbeiten und Bemühungen, besonders aber in dem
von ihm entscheidend mitgestaltetem Wohnungseigentumsrecht.
Volker Bielefeld, Wolf-Rüdiger Bub, Michael Drasdo, Hanns Seuß
Inhaltsverzeichnis
vorwort ................................................................................................................. V
Die Treuepflicht der Wohnungseigentümer
Christian Armbrüster ............................................................................................ 1
Nichtursächlichkeit von Verfahrensmängeln für die
Beschlußfassung der Wohnungseigentümer
Peter Bassenge ..................................................................................................... 17
Die Eintragung einer Zwangshypothek
für den Prozeßstandschafter
Matthias Becker ................................................................................................... 33
Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
August BeIz .......................................................................................................... 51
Unterteilung und Veräußerung von Wohnungseigentum -
Machen Stimmrechtsauswirkungen die Zustimmung erforderlich?
Volker Bielefeld ................................................................................................... 75
Anmerkungen zur richterlichen Hinweis-und Aufklärungspflicht
Fritz Binz ............................................................................................................. 91
Nachwirkende Rechte ausgeschiedener Wohnungseigentümer
auf Abrechnung eingezahlter Beitragsvorschüsse
Lothar Briesemeister ........................................................................................... 105
Die Anfechtung der Stimmabgabe in der
Eigentümerversammlung
Wolf-Rüdiger Bub .............................................................................................. 119
Die Besonderheiten von in Form des Wohnungseigentums
organisierten Time-sharing-Objekten
Michael Drasdo ................................................................................................... 129
Der Bestandsschutz des Raummietrechts in Japan
Shunji Fujii ......................................................................................................... 149
Beschlußanfechtung und Verwirkung des Anfechtungsrechts
Wolfgang Gottschalg .......................................................................................... 159
-VlII-Inhaltsverzeichnis
Kreditkarten und Verbraucherkreditgesetz
Frank Heerstraßen ............................................................................................... 167
Die Abwicklungspauschale
Hans-Dieter Jansen u. Wilfried 1. Köhler ........................................................... 183
Quisquilien zu einer "unglücklichen" Vorschrift
Prospektangaben nach § 2 II Teilzeit-Wohn-rechtegesetz
Andreas Kappus .................................................................................................. 189
Sondernutzungsrechte
Begründung, lJbertragung,)lnderung
Heinrich Kreuzer ................................................................................................. 203
Der Verwalter im japanischen Wohnungseigentumsrecht
Eiki Maruyama ................................................................................................... 225
Das Rechtsschutzbedürfnis bei Beschlußanfechtung
Horst Müller ........................................................................................................ 235
Bemerkungen zur Rechtsmittelreform in Zivilsachen
Eckhart Pick ........................................................................................................ 245
Das Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Ludwig Röll ........................................................................................................ 253
Sondernutzungsrecht einzelner Wohnungseigentümer
an Teilen eines gemeinschaftlichen Raumes
Marcel Sauren ..................................................................................................... 261
Die vorsorgende Instandhaltung
Joachim Schmidt ................................................................................................. 265
Sondereigentumsverwaltung durch den Verwalter
Friedrich Schmidt ............................................................................................... 283
Der Anwendungsbereich des Dauernutzungsrechtes
'Sebastian Spiegelberger ...................................................................................... 301
Die Abgeschlossenheit von Wohnungen in Neubauten nach
§§ 3 II 1,7 IV 1 Nr. 2 WEG seit der Privatisierung
bauaufsichtlicher Verwaltungsaufgaben
Günther Trautmann ............................................................................................. 313
Grundpfandrechte in der Sachenrechtsbereinigung
Reinhard Weiter .................................................................................................. 331
Inhaltsverzeichnis -IX-
Die Anfechtung von Nichtbeschlüssen
Joachim Wenzel .................................................................................................. 353
Bibliographie von Prof. Dr. Werner Merle ......................................................... 365
Die Treuepflicht der Wohnungseigentümer
Christian Armbruster
I. Einführung
Über die rechtliche Einordnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist in
der Rechtswissenschaft seit jeher gestritten worden. Die Bandbreite der
Vorschläge reicht von der Qualifikation als besonders ausgestaltete Bruchteils
gemeinschaft über die Annahme einer Gesamthandsgemeinschaft bis hin zur
Konstruktion einer "Gesellschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz" . Diese
I
Diskussion, die Werner Merle durch eine vielbeachtete Monographie2 bereichert
hat, soll hier nicht in ihrer ganzen Breite aufgegriffen werden. Gegenstand der
folgenden Ausführungen ist vielmehr ein Aspekt der Debatte, auf den Merle
bereits frühzeitig hingewiesen hat.) Es geht um die Frage, inwieweit die
Wohnungseigentümer in ihrem Verhältnis untereinander besonderen Treue
bindungen unterliegen, die sich unter dem Oberbegriff der Treuepflicht
zusammenfassen lassen. Im Gesellschaftsrecht sind derartige gesteigerte
Bindungen in Gestalt der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht mittlerweile im
Grundsatz für alle Gesellschaftsformen anerkannt.' Die Treuepflicht stellt dort
eine generalklauselartige Rechtsgrundlage für sehr unterschiedliche Verhaltens
anforderungen dar.s Da diese Anforderungen von den jeweiligen Umständen des
Einzelfalls und zudem von häufig unabsehbaren künftigen Entwicklungen
abhängen, entziehen sie sich einer abschließenden starren Festlegung; die
Treuepflicht bietet die insoweit erforderliche Flexibilität. Im Gesellschaftsrecht
reichen die aus ihr bislang entwickelten Regeln weit über die allgemeinen,
aufgrund von Treu und Glauben (§ 242 BGB) für jede Sonderverbindung
geltenden Verhaltensregeln hinaus.' So hat beispielsweise ein Gesellschafter bei
der Stimmrechtsausübung unter Umständen seine persönlichen Interessen
denjenigen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter unterzuordnen, was im
Einzelfall dazu führen kann, daß er zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne
Aus jüngerer Zeit s. die ausführlichen Darstellungen des Meinungsstandes bei Blackert,
I
Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Zivilprozeß (1999), S. 18 ff., und bei
StaudingerlRapp, WEG, 12. Aufl. (1997), Einl. Rdnr. 2 ff.
Das Wohnungseigentum im System des bürgerlichen Rechts (1979).
2
) System (0. FuSn. 2), S. 153 f.
Statt vieler K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. (1997), § 20 IV (S. 588 ff.).
4
M. Weber, Vormitgliedschaftliche Treubindungen (1999), S. 124.
S
, S. dazu eingehend zuletzt M. Weber (0. Fußn. 5), S. 69 ff.