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Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH
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Berliner Auktionshaus
für Philatelie GmbH
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254
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t 712 1419
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l Sonderkatalog Berlin
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G. Sammlung Günter Ballschmidt
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Postgeschichte – Viersektorenstadt –
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o Berlin (West) – Bezirk 3 und 36
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9. Auktion
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395
Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH
Los 1-1526
Kurfürstendamm 200 · D-10719 Berlin
Telefon: +49 -030/88 70 99 62 · Fax: +49 -030/88 70 99 63
Email: [email protected]
7. bis 10. September 2011
Web: www.auktionshaus-schlegel.de
Historischer Plan der Berliner Postbezirke von 1873 (Ausschnitt), Quelle: Wikipedia
Den 2. Teil der Günter-Ballschmidt-Sammlung
versteigern wir im Rahmen unserer 10. Auktion im Frühjahr 2012
9. Schlegel-Auktion 7. bis 10. September 2011
Sonderkatalog Berlin
Sammlung Günter Ballschmidt, Teil 1
Versteigerung am Mittwoch, den 7. September 2011, 9.00 Uhr
Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH
Kurfürstendamm 200, D-10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88 70 99 62
Fax: +49 (0)30 88 70 99 63
[email protected]
www.auktionshaus-schlegel.de
Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH
2
Str. des 17. Juni
Bismarckstr.
L1ew0ish aMmstir.n uBrtaendnKenbuurrgifscüher Sstrt. eKonstanzer Str. Leibnitzstr. ndLaimetmz enbur rtskcebesenKger StrK. aUhlandstr. ntsUtr.H Fasanenstr. ardenb .rtS relatsmihcaoJergSNsSat pirc.c hhoerdnssttr.r .N ürnbergerstr. HoKhuernUSfüsrtsaAUZtueofu1nesok nUtsltro.ith org.ln aissnchdhaseutrrs a GSßaLecürPhttazelelolnawgssesttlrr.. Potsdamer Str.
Ort der Besichtigung und Versteigerung
Location
Schlegel Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH
Kurfürstendamm 200, D-10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88709962, Fax: +49 (0)30 88709963
[email protected]
www.auktionshaus-schlegel.de
Besichtigung Viewing
Besichtigung der Lose vom 29. August bis 6. September 2011 Viewing of the lots from 29th August until 6th September 2011
täglich (auch am Wochenende) in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr daily (also at the weekend) between 10:00 am and 6:00 pm at
in unseren Geschäftsräumen in Berlin am Kurfürstendamm 200. our premises on Kurfürstendamm 200 in Berlin.
Die Einzellose können auch an den Auktionstagen besichtigt The single lots can be viewed on auction days, too.
werden.
Lose im Internet Single Lots on the Website
Abbildungen aller Einzellose und von Sammlungsteilen: All single lots and parts of collections:
www.auktionshaus-schlegel.de www.auktionshaus-schlegel.de
Bankverbindung / Bank Details
Berliner Sparkasse, BLZ: 100 500 00
KontoNr.: 60 00 012 410
IBAN: DE 89 1005 0000 6000 0124 10 · BIC (SWIFT): BE LA DE BE
Kreditkartenzahlung / Credit Card
(zzgl. 4% Gebühr / additional 4% service charge)
Urheberrechte Copyright
© Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Texten und © Any reprints of the whole or part (text or illustration) of this
Abbildungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung catalogue are permissible only with prior written permission of
des Auktionshauses Schlegel möglich. the Schlegel, Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH.
3
Firma Schlegel
Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH
Kurfürstendamm 200
D-10719 Berlin
Auktionsauftrag :: Feuillé d´ordre :: Bid form
für die 9. Schlegel Auktion vom 7. bis 10. September 2011
Ich ermächtige hiermit die Firma Schlegel – Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH, Kurfürstendamm 200, D-10719 Berlin,
für mich und meine Rechnung für die nachfolgend aufgeführten Los-Nummern unter den mir bekannten allgemeinen und
akzeptierten Versteigerungs-Bedingungen bis zu den nachstehenden Preisen bestens zu ersteigern.
I authorize Schlegel – Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH, Kurfürstendamm 200, D-10719 Berlin, to buy the following lots
for my account in accordance with their terms and conditions.
J´autorise la société Firma Schlegel – Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH, Kurfürstendamm 200, D-10719 Berlin, d´acheter pour
moi les lots suivants, selon les conditions de vente, au mieux de mes intérêts:
Kundennummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Name, Vorname: .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort & Plz.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Los-Nr. Höchstgebot ohne Aufgelder Los-Nr. Höchstgebot ohne Aufgelder Los-Nr. Höchstgebot ohne Aufgelder
top limit/ limite top limit/ limite top limit/ limite
Sie können Ihre Gesamtsumme begrenzen, und deshalb If you wish, you can limit your total allowing you to bid on
unbesorgt auf alle Sie interessierenden Lose all lots you are interested in without having to worry- thus
bieten, um bessere Erfolgsaussichten zu haben.Ich möchte maximising your chances.
meinen Gesamtbetrag auf I want to limit my total to the amount of
. . . . . . . . € . . . . . . . . €
ohne Aufgelder begrenzen (10% Abweichung erlaubt). not including any surcharges ( a 10% deviation from this
amount is permissible).
Aufträge werden von uns interessewahrend Any orders will be completed by us keeping your
durchgeführt! protection of interest
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datum & Unterschrift / Date & Signature
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Allgemeine Versteigerungsbedingungen
die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Gebote ausschließlich maßgebend sind:
1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Sie erfolgt in Euro (€), in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung.
Zur Annahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Im Fall der Entgegennahme von Schecks durch uns, erfolgt dies nur
erfüllungshalber. Etwaige Scheck- oder Wechselspesen bzw. Bankspesen sind vom Kunden zu tragen. Eine Stundung des Kaufpreises findet
grundsätzlich nicht statt, in Ausnahmefällen nur aufgrund besonderer Vereinbarung, die vor der Auktion getroffen sein muss.
2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen.
Kommissionäre und andere Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner. Die Übersendung der gekauften Lose
geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers durch die Post. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der
Auktion auszuschließen.
3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat, unter Wahrung der Interessen des Einlieferers, das Recht, den Zuschlag zu verweigern,
Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen. Die (unverbindlichen) Steigerungssätze betragen: bis
50,- € = 2,- € / ab 50,- € = 5,- € / ab 100,- € = 10,- € / ab 500,- € = 20,- € / ab 1000,- € = 50,- € / ab 2000,- € = 100,- € / ab 5000,- € = 200,- € / ab
10000,- € = 500,- €. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges. Bei Missverständnissen behält sich
der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten. Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 17% sowie 1,50 € je Los erhoben. Auf den
Gesamtbetrag wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 7%) aufgeschlagen. Die Mehrwertsteuer entfällt bei Versand durch den Versteigerer in
Staaten, die nicht der EU angehören. Für die Staaten der EU gelten jeweils die neuesten Mehrwertsteuerrichtlinien.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme, mit seiner Erteilung geht die Gefahr auf den Käufer über, das Eigentum aber erst nach voller Bezahlung.
Die Auktionsrechnung ist bei Saalbietern sofort, bei auswärtigen Bietern mit Zustellung fällig. Nicht persönlich bekannte Kunden erhalten eine
Vorausrechnung. Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 %
über dem jeweiligen EZB Basiszinssatz berechnet, wobei der Versteigerer das Recht hat, auch einen höheren Zinssatz geltend zu machen,
soweit er diesen nachweist, es sei denn der Käufer würde einen niedrigeren Zinssatz nachweisen. Im Fall der Nichtabnahme der Ware oder
im Fall des Zahlungsverzugs des Käufers kann der Versteigerer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, verlangt der Versteigerer
Schadensersatz , so beträgt dieser 25 % der Zuschlagssumme als Ausgleich für entgangene Einlieferungs- und Käuferprovision sowie weiterer
Aufwendungen, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Das Recht des Versteigerers einen höheren Schaden nachzuweisen
bleibt hiervon unberührt. Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Aushändigung oder Zustellung. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand
und mit der Originalloskarte zurückgegeben werden. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer gilt nicht als Veränderung des
Originalzustandes. In besonders gelagerten Fällen kann bei vorheriger Absprache der Versteigerer die Reklamationsfrist verlängern. Dies berührt
jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht. Im Falle einer berechtigten Reklamation erhält der Käufer gegen Rückgabe
des betreffenden Loses den vollen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Durch Angabe falscher Los-Nummern
zugeschlagene Lose können nicht reklamiert werden.
5. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Lose sind unter Aufwendung größter
Gewissenhaftigkeit beschrieben, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer. Saalbieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“. Fehler, die sich
aus den Abbildungen ergeben (Abstempelungen, Ränder, Zähnungen usw.) berechtigen nicht zur Beanstandung. Sammlungen, Sammellose oder
Restlose sowie mit Untergebot zugeschlagene Lose können nicht beanstandet werden. Wenn ein Einzellos mehr als 3 Marken enthält, ist eine
Zurückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt. Prüfkosten für Nachprüfungen seitens des Käufers werden nicht erstattet.
Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln verursacht worden ist.
6. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen. Bei nicht bar bezahlten
Auktionskäufen hat der Käufer kein Verfügungsrecht, insbesondere auf Weiterveräußerung / Weitergabe der Sachen, sondern erst nach vollständiger
Begleichung der Auktionsrechnung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Auktionsware, die nicht oder nur zum Teil bezahlt wurde bzw.
bei Nichteinhaltung etwa gewährter Stundungstermine, im Originalzustand mit Originalloskarte zurückzufordern. Wird die Abnahme von Losen
verweigert, werden die Marken auf Kosten des Käufers freihändig verkauft oder noch einmal versteigert. In beiden Fällen haftet der Käufer für den
entgangenen Gewinn bzw. für einen evtl. Mindererlös. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
7. Schriftliche Gebote werden gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt. Gebote wie ‘bestens’, ‘auf jeden Fall’ haben keinen unbedingten
Anspruch auf Zuschlag. Zuschläge erfolgen nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen. Bei ‘Höchstgebot’,
‘bestens’, ‘unbedingt’ usw. wird bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgeboten. Bei Gebotslosen ist das Mindestgebot 5,- €. Dieses wird bis 100,- € nach
dem jeweiligen Höchstgebot, ab 100,- € interessewahrend nach den Steigerungsstufen zugeschlagen.
8. Ansichtssendungen können auf Wunsch sofort nach Erhalt des Kataloges auf Rechnung und Gefahr des Empfängers angefordert werden, wenn dieser
die rechtzeitige Rücksendung innerhalb von 24 Stunden zusichert. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet der Empfänger der Ansichtssendung
zum vollen Zuschlagspreis. Lose mit postfrischen Marken und Sammlungen bzw. Großlose werden nicht zur Ansicht versandt. Dem Versteigerer
unbekannte Kunden werden um Benennung überprüfbarer Referenzen gebeten. Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die
Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt. Diese gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion mit
Auktionsware abgeschlossen werden.
9. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens 6 Monate nach der Auktion.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Berlin. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des
einheitlichen (internationalen) Kaufrechtes finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
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Conditions of Auction Sale
The following is a translation of the conditions of sale (Versteigerungsbedingungen) only, for the convenience of our international bidders and buyers.
Legally binding and defining the legal relations between the auctioneers and the buyers is the original German text, „Versteigerungsbedingungen“ only.
Conditions of auction sale which will be accepted as exclusively binding by any making of a bid in person, in writing by phone, electronic mail or web-
orders, even without further confirmation or acknowledgement in writing:
1. The auction is public and voluntary. It takes effect in Euro ( € ), in one’s own name and at one’s own expense, cash payment being due immediately.
We do not have to accept cheques or bills of exchange. Where we do elect to accept payment by cheque, this is done solely if and when the cheque
is honoured and cashed. Any fees charged in respect of such forms of payment have to be covered by the customer. Generally, there will be no
deferral of payment. In exceptional circumstances, individual agreements may be possible, provided these are negotiated prior to the start of the
auction.
2. The auctioneer is entitled to enforce all rights relating to the consignee’s consignments as well as deriving from winning bids in one’s own name.
Commission agents and other persons making bids on behalf of third parties, are liable as principle debtors. Any lots bought are sent by mail at the
recipient’s cost and liability. The auctioneer is entitled to exclude persons from the auctions for good reason.
3. The sale will be made to the highest bidder. The auctioneer, in consideration of the consignee’s best interests, has the right to refuse the knockdown,
to withdraw lots, in special circumstances to re-group lots. h e bidding increments (subject to change) are as follows: up to 50,- € = 2,- € / above
50,- € = 5,- € / above 100,- € = 10,- € / above 500,- € = 20,- € / above 1000,- € = 50,- € / above 2000,- € = 100,- € / above 5000,- € = 200,- € / above
10000,- € = 500,- €. In case of bids of equal value, the order in which they were received decides. The auctioneer reserves the right to offer lots again
where misunderstandings occurred. In addition to the hammer price or winning bid, a buyer’s premium of 17 % plus 1,50 € per lot will be payable. On
the total amount, the legally applicable Value Added Tax (currently 7 %) will be due. The VAT is not payable where the auctioneer sends the goods
to any states which are not members of the EU. For the EU member states the most current VAT regulations will be applicable.
4. Knockdown constitutes a binding sale, with it the risk becomes the buyers; ownership on the other hand does not pass until full payment has been
received. The auction invoice will be due immediately from those bidders present at the auction and upon receipt from those bidders not present.
Customers not known to us will receive an advance invoice. Where a buyer‘s payment is overdue, the interest on such payment shall be charged at
a rate of at least 5% above the ECB base interest rate. The auctioneer is also entitled to charge a higher interest rate, provided he can substantiate
this, unless the buyer can substantiate a lower rate. Where goods bought are not accepted or the buyer‘s payment is overdue, the auctioneer is
entitled to make use of their legal rights. Where the auctioneer elects compensation, this will amount to 25% of the knockdown price to make up for
the loss of the submission as well as the buyer‘s commission, unless the buyer can show that the actual loss was lower. The auctioneer‘s right to
show a higher actual loss is not affected hereby. Any objection or complaint will have to be made within 10 days of the handover / delivery. Any lots
objected to have to be returned in their original condition and with their original lot card. Affixation of examination marks by acknowledged experts
will not be considered a deviation from the original condition. In exceptional cases, the deadline for objections may be extended, if this is previously
agreed with the auctioneer. In cases where an objection is justified, the buyer will receive a full refund of the sale price, provided the lot in question
is returned. Any further claims are precluded. Lots won through giving an incorrect lot number cannot be objected to.
5. Any items offered at auction may be viewed and examined prior to the auction. The lots are described using the utmost care; such descriptions
however do not result in any liability for the auctioneer. Mistakes arising from the illustrations (stamps, edges, perforation etc.) cannot give rise to a
right to objections. No objections can be raised with regard to collections, accumulations or remainder or lots won through bids below the reserve
price. Where an individual lot consists of more than three stamps, it cannot be returned because of small imperfections to individual stamps.
The cost of examinations after sale by the buyer will not be reimbursed. Any damage claims against the auctioneer, be they for reasons of delay,
impossibility to complete, positive breach of contract, fault at the time of contract or prohibited acts, are expressly excluded unless they arise from
conscious or grossly negligent acts.
6. Purchase monies, arrears of purchase monies as well as ancillary monies can be collected and sued for by the auctioneer in their own name. The
buyer does not have any right of disposal with regard to any auction purchases not paid for in cash until full payment of the auction invoice has
been received; in particular the buyer does not have the right to resell the items or pass them on to third parties. The auctioneer retains the right to
claim back any items which have not been paid or not been pail in full, for example where agreed times of payment have been exceeded, in original
condition and with the original lot card. Where acceptance of a lot is declined, the stamps in question will be sold freely or at a further auction at
the buyer’s cost. In either case the buyer is liable for any loss of earnings or if a lower price of sale is achieved. He does not have any claim on any
higher sales price should this be achieved.
7. Written bids will be handled with the utmost care and in protection of interest. Bids marked „best“, „in any case“ do not carry an absolute right to
knockdown. Knockdown is not given on the basis of the highest price bid but in accordance with the bidding increments. In case of „highest bid“,
„best“,„absolutely“ etc. bids will be made up to five times the value of the opening price. With bidding lots the minimum bid is 5,- €; this will be sold, with
a price of up to 100,- €, to the highest bidder, and, with prices of more than 100,-€, protectively in accordance with the bidding increments.
8. Viewing consignments can, upon request, be ordered immediately upon receipt of the catalogue at the recipients cost and risk, provided that the
recipient guarantees a timely return within 24 hours. In case of any return out of time, the recipient is liable to the full extent of the knockdown price
achieved. Lot consisting of mint stamps as well as collections and large lots will not be send out for viewing. Customers not known to the auctioneers
will be asked to name verifiable references. Through the act of making a bid or issuing a buying order, the auction conditions are accepted to their full
extent. These will apply analogously also to all other business resulting outside of the auction with the auction goods.
9. Any claims of any kind against either the consigner or the auctioneer will expire within a maximum of 6 months of the day of auction.
10. Place of execution and jurisdiction for all purposes of commercial transaction is exclusively Berlin. German law applies. The regulations of the
unified (international) law of sales do not apply. If any of the above terms and conditions should be found to be invalid, this will in no way influence
the validity of the remainder of the terms and conditions which will remain fully valid.
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Günter Ballschmidt
* 12.01.1935 † 23.04.2010
In der deutschen Nachkriegsphilatelie steht sein Name für das Gebiet der
Bezirkshandstempel. Das war seine bekanntere Seite. Aber es gab noch
eine andere. Der echte Berliner, und das war Günter Ballschmidt, entwickelte
schon als Schüler eine besondere Liebe zur Philatelie seiner Heimatstadt. Ihn
interessierte die Vorphilatelie von Berlin genauso wie die Jahre nach 1945.
Er war gerade 18, da sah man ihn schon als ständigen Gast der Berliner-
Philatelisten-Börse. Gezielt kaufte er außergewöhnliche Stücke, bestrebt,
eine bedeutende Sammlung aufzubauen. Was er im Laufe seines Lebens auf
diesem Gebiet erreicht hat, ist höchst eindrucksvoll.
Gut ein Jahr ist Günter Ballschmidt nicht mehr unter uns. Jetzt sind wir von
den Erben beauftragt, sein philatelistisches Lebenswerk zu realisieren. In den
kommenden zwei Auktionen werden seine Sammlungen von uns versteigert.
In zwei aufwändig gestalteten Sonderkatalogen präsentieren wir Ihnen das
herrliche Material.
Hiermit kommt nun der erste Teil unter den Hammer und wir beginnen mit
seiner Berlin-Sammlung. Fast 4 Jahrzehnte ist sie nicht mehr gezeigt worden.
Letztmalig konnte man sie 1972 auf der IBRA in München bewundern. Schon
damals beeindruckte die Besucher unter anderem der einzigartig spezialisierte
Teil ‚Postschnelldienst’ mit seinen über 200 Belegen.
Gemeinsam mit der Berlin-Sammlung präsentieren wir auch die dazupassenden
Sammlungen der Bezirksstempelaufdruckmarken. Es sind der Bezirk 3 und der
Bezirk 36.
Die gigantische Kollektion der übrigen ‚Handstempel-Bezirke’ wird im kommenden
Frühjahr versteigert, das erfolgt dann im Rahmen unserer 10. Auktion.
Spezialisten, die in diesem Zusammenhang Fragen haben, können sich gerne
mit mir in Verbindung setzen.
7
Mit diesem Katalog präsentieren wir Ihnen den ersten Teil der Günter-Ballschmidt-Sammlung
in folgender Gliederung:
Los Seite
1. Berliner Postgeschichte 8
1.1. Klassische Berliner Aufgabestempel nach KBHW ab Nr. 1 1 8
1.2. Klassische Berliner Sonderstempel nach KBHW ab Nr. S 1 113 21
1.3. Klassische Berliner Sonderstempel auf Rohrpost ab 1879 nach KBHW 233 41
2. Berlin ab 1945 44
2.1. Berlin - Viersektorenstadt 252 44
2.2. Frühe Post nach Berlin 349 56
2.3. Berlin (West) ab Währungsreform 24./25. Juni 1948 362 58
2.4. SBZ in Berlin (West): Bezirkshandstempel-Maschinenaufdruck-Sondermarken 388 62
3. Berlin (West) 70
3.1. Berlin (West) ab Schwarz-, Schwarz-Rot- und Rotaufdruck 439 70
3.2. Luftbrücke - Stephan 547 84
3.3. Französische Zone in Berlin 566 86
3.4. Luftpostleichtbriefe 584 89
3.5. Bauten I, Grünaufdruck 605 90
3.6. Sondermarken ab Goethe 616 92
3.7. Postschnelldienst Berlin (West) vom 1. März 1949 bis zum 5. März 1955 670 98
3.8. Postkrieg in Berlin 806 119
3.9. Markenausgaben Berlin ab Bärenmarken 855 127
4. Bezirksstempel 137
4.1. Frühe Beispiele der neuen Stempelform 954 137
4.2. Zweckentfremdete Verwendung von Bezirksstempeln 958 138
4.3. Frankaturen der Währungsreform 975 140
4.4. Besondere Entwertungen: Nicht geänderte Postleitzahlen bei Entwertungsstempeln 1021 147
4.5. Suchdienst 1025 147
5. Entwicklung des Post- und Fernmeldewesens im Bereich der SBZ nach 1945 149
5.1. Bezirk 3: Berlin 1031 149
5.2. Bezirk 36: Potsdam 1354 191
Abkürzungsverzeichnis 215
Description:Chemie, Optik, Mechanik u. Photographie, 5 Pfg. mit SST "Berlin SO Bezirksstempel mit lateinischer Schrift (Antiqua). Bezirksstempel mit Versalien.