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SpringerWienNewYork
Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller
Wirtschaftsuniversität Wien, Europainstitut, Wien, Österreich
Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs
Universität Salzburg, Fachbereich Öffentliches Recht, Salzburg, Österreich
Verena Madner
Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Öffentliches und Europäisches Öffentliches Recht,
Wien, Österreich
Prof. Dr. Dr. Michael Potacs
Universität Klagenfurt, Institut für Rechtswissenschaft, Klagenfurt, Österreich
Gedruckt mit Unterstützung des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung in Wien
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt.
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©2010 Springer-Verlag/Wien
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SPIN 11558996
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN 978-3-211-30847-9 SpringerWienNewYork
Vorwort
Am 13. Juni 2005 feierte Heinz Peter Rill seinen 70. Geburtstag.
Um ihn aus diesem Anlass zu ehren haben wir am 20. und 21. Juni
2005 ein Symposion zum Thema „Wirtschaftsverfassung und Ge-
meinsamer Markt“ in den Repräsentationsräumen der Böhmischen
Hofkanzlei im Verwaltungsgerichtshof in Wien veranstaltet.
Die Schriftfassungen der Beiträge zu diesem Symposium sind in
dem vorliegenden Band versammelt. Dass dieser erst fünf Jahre
nach der Veranstaltung erscheinen kann, dafür bitten wir den Jubi-
lar um Nachsicht!
In der Zwischenzeit ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getre-
ten, der erhebliche Veränderungen der „Verfassung“ der Europäi-
schen Union bewirkt. Das geht über die Entfernung des Terminus
„Gemeinsamer Markt“ aus dem Vertragstext – die uns zu einer Än-
derung des Titels des Bandes veranlasst hat – weit hinaus. Der In-
halt der Beiträge ist dennoch nach wie vor aktuell, auch wenn nicht
in allen explizit auf die Änderungen durch den Vertrag von Lissa-
bon Bezug genommen wird. Die behandelten Themen – System der
Wirtschaftsverfassung einschließlich der „sozialen Dimension“ des
Binnenmarktes, Österreichische Verfassungsfragen einschließlich
Kompetenzverteilung, Legalitätsprinzip, Ausgliederungen, sowie
Grundrechtsschutz und Kontrolle – sind grundlegend und von unge-
brochener Relevanz. Dies rechtfertigt, auch unabhängig von der
Dokumentation unserer Ehrung für Heinz Peter Rill, die Publikation
zum heutigen Zeitpunkt.
Diplom-Kaufmann Hedwig Beclin und Magister Roman Puff
haben die Beiträge eingerichtet und formatiert und die Korrespon-
denz mit den Autoren abgewickelt. Roman Puff hat überdies den
Index erstellt. Ihnen gilt unser herzlicher Dank!
(cid:2)
StefanGriller Benjamin Kneihs Verena Madner Michael Potacs
Wien, im April 2010
Inhaltsverzeichnis
Karl Korinek
Laudatio für Heinz Peter Rill XI
Teil 1: Grundlegende Aspekte
Stefan Griller
Wirtschaftsverfassung und Binnenmarkt 1
Theo Öhlinger
Die österreichische Bundesverfassung
unter den Einwirkungen der EU-Mitgliedschaft 49
Heinz Schäffer
Auslegung im gemeinsamen Markt –
Die Rolle der Gerichte 69
Teil 2: Das Zusammenspiel von Gemeinschaftsrecht und
nationalem Recht
Verena Madner
Staatliche Kompetenzverteilung und Gemeinschaftsrecht 137
Michael Potacs
Staatliches Legalitätsprinzip und Gemeinschaftsrecht 161
Teil 3: Wirtschaftsverfassung und freier Markt
Bernd-Christian Funk
Wie sozial ist die Marktwirtschaft in der EU? 183
Benjamin Kneihs
Ausgliederungen im europäischen Umfeld 195
Georg Lienbacher
Beschränkungen des Grundverkehrs in Europa 215
X Inhaltsverzeichnis
Teil 4: Wirtschaftsverfassung und Rechtsschutz
Michael Holoubek
Europäischer und nationaler Grundrechtsschutz 245
Ewald Wiederin
Die Unverletzlichkeit des Eigentums: Metamorphosen
einer verfassungsgesetzlichen Gewährleistung 273
Josef Azizi
Europäischer und staatlicher Rechtsschutz 301
Stichwortverzeichnis 349
Judikaturverzeichnis 359
Karl Korinek
Laudatio für Heinz Peter Rill
Lieber Heinz Peter Rill!
I.
Als mich Stefan Griller vor einigen Monaten gefragt hat, ob ich am
Ende des geplanten Symposions eine Laudatio für Dich und auf
Dich halten möchte, habe ich mich natürlich sehr gefreut und sofort
und gerne zugesagt. Ich nehme an, dass Griller die Frage an mich
gerichtet hat, weil er um unsere Freundschaft weiß, weil er sich an
die kollegialen gemeinsamen Jahre an der Wirtschaftsuniversität er-
innert hat und weil er weiß, dass ich Dein wissenschaftliches Werk
kenne und schätze – die Themen, mit denen Du Dich beschäftigt
hast, die Methode, die Dich bei Deinen Forschungsarbeiten geleitet
hat und die Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit Deiner Arbeit,
den Ernst Deiner Bemühungen.
All diese Gründe haben offenbar Griller zur Frage motiviert,
mich jedenfalls zur Antwort. Nun habe ich nachgedacht, ob ich un-
sere freundschaftliche Verbindung, die kollegiale Zusammenarbeit
an der Wirtschaftsuniversität oder Dein wissenschaftliches Oeuvre
ins Zentrum dieser Laudatio stellen soll. „Wie legst Du es an,
Karl?“, hättest Du als alter Qualtinger-Kenner wahrscheinlich ge-
fragt. „Hintergründig?“ Nein, wirklich nicht. Ich habe mich – und
es mag manche hier im Raum überraschen (cid:2) für die seriöse Lösung
entschieden und will das wissenschaftliche Werk Heinz Peter Rills
ins Zentrum stellen, eine Zwischensumme der wissenschaftlichen
Bemühungen unseres Jubilars zu ziehen versuchen.
II.
1. Diese Bemühungen galten zunächst (und immer wieder) Metho-
denfragen: Ich denke an die großen Aufsätze über die Abgren-
zung des öffentlichen vom privaten Recht (1961) oder den Be-
sprechungsaufsatz zur Methodenlehre von Karl Larenz (1963).
Diese Art der methodischen Reflexion an Hand der Auseinan-
dersetzung mit anderen hat Rill 1985 wieder aufgenommen, als
XII Karl Korinek
er den großen Besprechungsaufsatz zu Bydlinskis „Juristische
Methodenlehre und Rechtsbegriff“ verfasste; und wieder fünf
Jahre später konnte man den für die Interpretationslehre so wich-
tigen Beitrag über die „Hermeneutik des kommunikationstheore-
tischen Ansatzes“ lesen.
2. Gesondert nennen muss man Rills 1972 erschienene Habilitati-
onsschrift, die sich mit den „Gliedstaatsverträgen“ befasste und
dabei eine Fülle von allgemein-verfassungsrechtlichen Fragen
wie überhaupt grundlegenden öffentlich-rechtlichen Fragen und
auch Grundfragen des Völkerrechts erörterte und auch Fragen
im Grenzbereich von Verfassungs- und Völkerrecht.
Ein Kompendium zum Staatsrecht von außergewöhnlicher
Reichhaltigkeit an behandelten Themen, beeindruckender Prob-
lemsicht und exakter Analyse ist das geworden. Wer denkt etwa
schon daran, dass er in diesem opus magnum Rills grundlegende
Aussagen zum BVG über die Ämter der Landesregierungen,
zum Legalitätsprinzip, zu den Unterschieden zwischen abstrak-
ter und konkreter Normenkontrolle, zur Abgrenzung der Ho-
heitsverwaltung von der Privatwirtschaftsverwaltung, aber auch
zu zivilrechtlichen Fragen in ihrer Anwendung auf öffentlich-
rechtliche Verträge bis hin zum Schadenersatz findet?
Ich glaube, dieses Werk stellt die Summe der Arbeit dar, die Rill
in seiner Assistentenzeit bei Antoniolli am Institut für Staats-
und Verwaltungsrecht an der Wiener Juristenfakultät geleistet
hat – in kritischen Gesprächen, besser gesagt: heftigsten Streit-
gesprächen mit Günther Winkler, etwa im Methodenseminar.
Was sich bei Rill in dieser Zeit entwickelte, war die klare, tief-
gehende und immer weiter differenzierende Problemsicht, die
exakte Analyse und die harte Kritik, aber auch die Fähigkeit zur
konstruktiven Entwicklung von Lösungsansätzen und die Bereit-
schaft, diesen Ansätzen kritisch nachzugehen, sie mitunter auch
wieder fallen zu lassen, wenn man zu besseren Einsichten kam.
Problembewusstsein und kritisches Hinterfragen waren – und
das war lange, bevor das Modeworte wurden – selbstverständ-
liche Elemente der wissenschaftlichen Arbeit.
3. Die Zeit einer rund zweieinhalbjährigen Tätigkeit an der wissen-
schaftlichen Abteilung der Bundeswirtschaftskammer Anfang
der Siebzigerjahre und seine Berufung zum Ordinarius an die
Wirtschaftsuniversität führen zu einer thematischen Verbreite-
rung seines Erkenntnisinteresses. Rill beginnt sich verstärkt auch
mit Fragen des Wirtschaftsverfassungsrechts und des Wirt-
Laudatio für Heinz Peter Rill XIII
schaftsverwaltungsrechts, vor allem aber auch mit raumord-
nungsrechtlichen Fragen zu befassen – und zwar nicht nur all-
gemein, sondern mit spezifischen Schwerpunkten, im Besonde-
ren im Hinblick auf die bundesstaatliche Kompetenzverteilung
und die Aufgaben der Gemeinden. Diese Arbeiten haben mit den
„Gliedstaatsverträgen“ eines gemeinsam: Sie beantworten sehr
viele Grundfragen, die weit über das eigentliche Thema hinaus-
gehen oder besser gesagt, die zu klären sind, bevor man auf spe-
zifische Fragen des behandelten Sachthemas eingehen kann.
Einen Höhepunkt in der wissenschaftlichen Arbeit Rills markiert
zweifellos das großartige Referat, das er auf der Gießener Ta-
gung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1991
zum Thema „Eigentumsschutz, Sozialbindung und Enteignung
bei der Nutzung von Boden und Umwelt“ gehalten hat, das auf
allergrößtes Interesse der Kollegen der deutschen Staatsrechts-
lehre gestoßen ist und zu einer hochstehenden, über dreistündi-
gen Diskussion geführt hat.
Nicht unerwähnt darf auch bleiben, dass sich Rill gründlich mit
dem entstehenden Recht der öffentlichen Auftragsvergabe be-
fasst hat – zunächst im Blick auf die kommenden gemeinschafts-
rechtlichen Umsetzungsverpflichtungen in der Phase des Entste-
hens des österreichischen Vergaberechts und später, als er das
nunmehr als Gesetz geltende Vergaberecht zum Gegenstand sei-
ner besonderen Forschungsinteressen machte.
Und schließlich ist auf den Aufbau und die Leitung der ZfV, der
Zeitschrift für Verwaltung, hinzuweisen und dabei vor allem auf
die großartige Judikaturaufbereitung, die dabei geleistet wurde
und wird. Ich habe den ungeheuren Wert dieser Arbeit vor allem
in meiner weit über ein Jahrzehnt währenden Praxis als Referent
im VfGH kennen gelernt.
4. Der EU-Beitritt brachte bei vielen Öffentlichrechtlern – weiß
Gott nicht bei allen, manche taten am Anfang so, als gehe das
Rechtsleben in Österreich einfach weiter – naturgemäß einen
neuen Forschungsschwerpunkt. Wer wäre dazu prädestinierter
gewesen als Heinz Peter Rill, der sich schon zu Beginn seiner
wissenschaftlichen Arbeit mit Grundfragen von nationalem
Recht und staatlichem Recht befasst hatte.
In der ersten Phase der Beschäftigung mit diesen neuen Fragen
konnte man deutlich zwischen jenen unterscheiden, die das Ge-
meinschaftsrecht wie eine staatliche Rechtsordnung zu verstehen
und zu interpretieren suchten, und jenen, die die Herkunft des